Erdkröte;3693103 schrieb:Exakt so ist es ! Selbst wenn jemand 40 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung einbezahlt hat, sind die letzten 5 Jahre vor der Rente maßgebend. D.h. hat jemand dann nichts einbezahlt gibt es Sozialhilfe/Grundsicherung, da hier die 5 Jahre Wartezeit, soweit ich das recht verstanden habe, vor Renteneintrittsalter nicht erfüllt wurden, bzw. hat jemand in dieser Wartzeit nur teilweise einbezahlt ergibt sich eine Massive Rentenkürzung. Diese Gesetzesänderung bz. hartz 4 gab es erst 2010/2011, weshalb das den wenigsten Menschen klar sein dürfte. Bei der jetzt sukzessiven Erhöhung des Rentenalters auf 67 werden wesentlich mehr Menschen in Altersarmut landen, als den meisten heute so bewußt ist !
LG Siegmund
Tja, und wenn es dann mal soweit ist, werden sich die kommenden Abgeordneten und Politiker abputzen, mit dem Hinweis "da ist die Politik VON DAMALS schuld, aber WIR doch nicht...."