Harz4 und die Stromkosten

Erdkröte;3693103 schrieb:
Exakt so ist es ! Selbst wenn jemand 40 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung einbezahlt hat, sind die letzten 5 Jahre vor der Rente maßgebend. D.h. hat jemand dann nichts einbezahlt gibt es Sozialhilfe/Grundsicherung, da hier die 5 Jahre Wartezeit, soweit ich das recht verstanden habe, vor Renteneintrittsalter nicht erfüllt wurden, bzw. hat jemand in dieser Wartzeit nur teilweise einbezahlt ergibt sich eine Massive Rentenkürzung. Diese Gesetzesänderung bz. hartz 4 gab es erst 2010/2011, weshalb das den wenigsten Menschen klar sein dürfte. Bei der jetzt sukzessiven Erhöhung des Rentenalters auf 67 werden wesentlich mehr Menschen in Altersarmut landen, als den meisten heute so bewußt ist !

LG Siegmund


Tja, und wenn es dann mal soweit ist, werden sich die kommenden Abgeordneten und Politiker abputzen, mit dem Hinweis "da ist die Politik VON DAMALS schuld, aber WIR doch nicht...."
 
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Erdkröte;3693103 schrieb:
Exakt so ist es ! Selbst wenn jemand 40 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung einbezahlt hat, sind die letzten 5 Jahre vor der Rente maßgebend.

Aber nur deshalb weil 5 Jahre fehlen an den mindestens 45 Versicherungsjahren um volle Rentenansprüche zu bekommen.
45 Versicherungsjahre sind notwendig um die volle Rente zu bekommen,die Rente selber ergibt sich nach einem Punktesystem.Dieses Punktesystem beruht auf den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers.Hat man durchschnittlich verdient und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt erhält man pro Jahr 1 Punkt.Hat man 10% mehr als der Durschnitt verdient und entsprechend eingezahlt bekommt man 1,1 Punkt,hat man 10% weniger verdient und entsprechend eingezahlt bekommt 0,9 Punkt.
Wenn man arbeitslos ist wird die Zeit berücksichtigt,und das Arbeitsamt zahlt in die Rentenversicherung entsprechend des Arbeitslosengeldes was man erhält.Der Arbeitslose zahlt nichts ein.
Wenn man Berufstätig ist zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitsnehmer in gleichen Teilen in die Rentenversicherung und diese Beiträge werden entspechend nach dem Punktesystem berücksichtigt.
Ist man Arbeitslos zahlt nur das Arbeitsamt,und entsprechend weniger bekommt man im Punktesystem angerechnet.
Bezieht man H4 ist man Sozialversichert und die Arge führt Beiträge ab an die Rentenkasse und die Zeiten werden berücksichtigt.

Um nochmal auf deine letzten 5 Jahre zu kommen.Dadurch dass in den letzten 5 Jahren nur noch die ARGE einzahlt verringert sich natürlich der Besitzanspruch.
Am Ende ist es aber was die Rente betrifft gleichgültig ob wärend der 45 Versicherungsjahre am Ende 5 Jahre die ARGE Beiträge zahlt,
oder irgendwann vorher zwischen 20 und 25 Versicherungsjahren.
 
Es ist seltsam, wie viele sich über die Sorgen armer Arbeitsloser unberührt bzw. empört zeigen.
Die Sorgen reicher Arbeitslose werden um so schneller zur Sorge der Allgemeinheit und das ganz im Sinne der reichen Arbeitslosen, die von Zinsen bzw. Ausbeute an der Arbeit der Unterschicht leben. Diese Reaktion nennt man umgangssprachlich: Arschkrieche der Kleinen vor den Großen: Immer schön nach unten hin treten und nach oben hin.............(den Rest überlasse ich der Fantasie des Lesers. ;))
 
ALG II Empfänger sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Rentenversicherung.
Daraus entstehen Ansprüche aus der Rentenversicherung.

Ein Gerücht ist dass grundsätzlich keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden durch die ARGE und somit keine Rentenansprüche existieren.

Hartz IV oder Arbeitslosengeld II kurz ALG II soll die Grundbedürfnisse von erwerbsfähigen Menschen decken. Grundbedürfnisse werden in der Sozialpolitik in Deutschland mit dem sozio-ökonomischen Existenzminimum gleichgesetzt, dieses wird mittels eines repräsentativen „Warenkorb“ definiert, der durch eine Umfrage von 20% der ärmsten Haushalte ermittelt wird.
Leistungen die mit dem ALG II einhergehen sind der Regelbedarf gemäß SGB II §20, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II §22, Mehrbedarf nach SGB II §21, Bedarf für Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen und Tragung der Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge. Seit dem 01. Januar 2011 werden keine Rentenbeiträge für Bezieher des ALG II entrichtet.
 
Hartz IV oder Arbeitslosengeld II kurz ALG II soll die Grundbedürfnisse von erwerbsfähigen Menschen decken. Grundbedürfnisse werden in der Sozialpolitik in Deutschland mit dem sozio-ökonomischen Existenzminimum gleichgesetzt, dieses wird mittels eines repräsentativen „Warenkorb“ definiert, der durch eine Umfrage von 20% der ärmsten Haushalte ermittelt wird.
Leistungen die mit dem ALG II einhergehen sind der Regelbedarf gemäß SGB II §20, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II §22, Mehrbedarf nach SGB II §21, Bedarf für Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen und Tragung der Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge. Seit dem 01. Januar 2011 werden keine Rentenbeiträge für Bezieher des ALG II entrichtet.

Keine Rentenbeitrage?
Das verstehe jetzt nicht. Was passiert nun, wenn ein Arbeitsloser plötzlich erkrankt und nicht mehr arbeiten kann?
Bekommt er in dem Fall keine Rente?
 
Wurde nicht der Hartz IV-Satz Anfang 2011 um 8 Euro pro Monat erhöht?
Dafür haben sie dann die Rentenbeiträge gestrichen und somit zahlen sie weniger Hartz IV als vorher, statt mehr.....
Das nennt man Volksverarsche!
 
:dontknow: Wer so krank wird, das er nicht mehr arbeiten kann, ist dann ja nicht mehr "erwerbsfähig"...

...und bekommt vielleicht eine mindest Rente?


Er bekommt seine ganz normale Rente zu diesem Zeitpunkt und "darf" Sie mit H4 aufstocken.
Einzieger Unterschied zum Arbeitslosen: Er muß keine 20 Bewerbungen die Woche mehr schreiben.
 
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Seit dem 01. Januar 2011 werden keine Rentenbeiträge für Bezieher des ALG II entrichtet.

Stimmt,seid dem 01.Januar 2011 werden keine Rentenbeiträge mehr abgeführt,
bis zum 31.12.2010 wurde es.

:dontknow: Wer so krank wird, das er nicht mehr arbeiten kann, ist dann ja nicht mehr "erwerbsfähig"...

...und bekommt vielleicht eine mindest Rente?

Auch hier kommt es darauf an wieviel Besitzanspruch man angesammelt hat.
Hat jemand einen höheren Anspruch als die Mindesrente,welche mit H4 vergleichbar ist,und wird erwerbsunfähig bekommt er auch eine höhere Rente.
Wer z.B. 40 Jahre gearbeitet hat und nach dem Durchschnittsverdient der Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat wird bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen die höher ist als die Mindesrente sprich H4 Niveau.
 
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