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Etrazeba
Guest
eider nicht ganz richtig.das dem Schutz der Bevölkerung dient, noch über den Grundrechten steht. In dem Fall darf der Staat Maßnahmen verordnen, selbst wenn bestimmte verfassungsmäßige Grundrechte dadurch eingeschränkt werden
1. Das IfSG steht NICHT über dem GG. Es funktioniert im "Krisenfalle" als Nebengesetz, mit eben erwähnten MÖGLICHEN Einschränkungen.
Inwieweit das allerdings durch die Berufung auf §28 beinah vollständig das GG aushebeln kann, da sind selbst Verwaltungsrichter uneinig. Weil es Schwammbegriffe enthält.
Und ob wir nach dem ganzen Kram wieder "unsere" normalen GG bekommen werden, steht auch noch aus.
Es schaut lt Soziologen zumind. nicht danach aus.