Grundrechte kennen keine Kontaktverbote - Verfassungsgericht

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Natürlich ein voll pöses VT-Video, oder bringt er gute Argumente?

Wenn jemand so klar die Dinge benennt die jetzt im Argen liegen, möchte ich es gerne mit euch teilen, und falls jemand wieder große Lust hat deshalb auszurasten, oder gegenüber mir persönlich zu werden, ist es mir wumpe. Die Videos werden ja von denen sowieso nicht geschaut, es geht ja gar nicht mehr nicht um Inhalte, sondern nur noch um das verbale Eindreschen Andersdenkender.



Und nach knapp 2 Minuten ist für mich das Video nicht ernst zunehmen, da die Dinge die da als Kritik angesprochen sind sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ich würde dir raten das Grundgesetz mal vollständig selber durchzulesen. Welches bereits im Jahre 1949 verabschiedet wurde.

Fange an mit Artikel 11 Punkt 1 und 2

Das betrifft deine Bewegungsfreiheit im Inland und im Ausland regelt es jedes Land bzw das Gesetzt des Landes, hat niemand anderes etwas mit zu tun.

Hier kannst du das Grundgesetz nachlesen

https://www.bundestag.de/gg

Und hier das infektionschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

bevor man anderen glaubt oder diese für Voll nimmt, sollte man unbedingt selber verstehen wovon sie reden .
Erst dann kann man urteilen ob ihre Aussage überhaupt mit dem was Wirklich Gesetz ist übereinstimmt oder nicht,




https://www.bundestag.de/gg
 
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Und nach knapp 2 Minuten ist für mich das Video nicht ernst zunehmen, da die Dinge die da als Kritik angesprochen sind sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ich würde dir raten das Grundgesetz mal vollständig selber durchzulesen. Welches bereits im Jahre 1949 verabschiedet wurde.

Fange an mit Artikel 11 Punkt 1 und 2

Das betrifft deine Bewegungsfreiheit im Inland und im Ausland regelt es jedes Land bzw das Gesetzt des Landes, hat niemand anderes etwas mit zu tun.

Hier kannst du das Grundgesetz nachlesen

https://www.bundestag.de/gg

Und hier das infektionschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

bevor man anderen glaubt oder diese für Voll nimmt, sollte man unbedingt selber verstehen wovon sie reden .
Erst dann kann man urteilen ob ihre Aussage überhaupt mit dem was Wirklich Gesetz ist übereinstimmt oder nicht,




https://www.bundestag.de/gg
Ich bin bei Bill Gates bestimmt über Deutschland ausgestiegen. Von einem Journalisten, Herr Moustafa Kashefi wie K. Jebsen richtig heißt legt ja zu Beginn großen Wert darauf als solcher verstanden zu werden, sollte dann auch im stande sein ernstzunehmenden Journalismus und keine neuerliche Hetzkampagne gegen die Gates Stiftung zu starten.
Der reißerische Titel "Gates kapert Deutschland" verspricht das, was folgt. Hatespeech.
 
Natürlich ein voll pöses VT-Video, oder bringt er gute Argumente?

Wenn jemand so klar die Dinge benennt die jetzt im Argen liegen, möchte ich es gerne mit euch teilen, und falls jemand wieder große Lust hat deshalb auszurasten, oder gegenüber mir persönlich zu werden, ist es mir wumpe. Die Videos werden ja von denen sowieso nicht geschaut, es geht ja gar nicht mehr nicht um Inhalte, sondern nur noch um das verbale Eindreschen Andersdenkender.



Kein VT-Video, es sind so viele Fakten dabei, dass mir schleierhaft ist, wie man auf solch eine abstruse Idee kommen kann.

Das lässt sich im Faktencheck alles nachprüfen, und wenn man einmal das eine oder andere Buch liest. Übrigens, in der Kunst der Kriegsführung (auch ein Buch) wird empfohlen, also wenn man eine Mission hat oder sich in einer Schlacht befindlich wähnt, dass man sich intensivst mit den Argumenten der Gegenseite befassen möge, will man den anderen nachvollziehen und dann "besiegen" können. Hier passiert allerdings die bequemere ShortCut-Version, natürlich ohne Erfolg.
 
Was mich betrifft, so benötige ich einen Juristen, der mir das ins verständliche Deutsche übersetzt. Da wir den hier nicht finden werden, sind andere Orte aufzusuchen. Die Interpretation, die du auch unternimmst @soundscapes, ist zwar viral im Netz, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass es auch stimmt.

Ein Jurist muss her.

Guten Morgen!

:morgen:

Ich beziehe mich auf das Zitat des Gesetzesentwurfes des Infektionsschutzgesetzes § 28, der ergänzt werden soll und den du hier auch hereingestellt hast.

§ 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Habe mich etwas verkürzt-formuliert ausgedrückt.
Hier wird natürlich nicht explizit von einer Impfpflicht gesprochen, sondern davon das Menschen mit einer Impf- oder Immunitätsdokumentation von den Maßnahmen die durch das Infektionsschutzgesetz greifen, teilweise oder ganz ausgenommen werden können. Je nach dem wie lange der Ausnahmezustand durch das Infektionsschutzgesetz noch besteht und anhält, inklusive on und off Maßnahmen, wäre das eine der logischen Schlussfolgerungen, dass durch beglaubigte Immunitätsdokumentation oder durch eine Impfung auf lange Sicht gesehen, eingeschränkte Grundrechte vollumfänglich gewährt werden können. Auf der einen Seite ist dies ein problematischer Punkt, weil dadurch tatsächlich eine Impfpflicht durch die Hintertüre formuliert wird, aber dies auch andere Gefahren birgt-wie eine Ungleichsbehandlung. Auf der anderen Seite könnte man dies auch positiv auslegen und auch hier auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinweisen, denn warum sollten Menschen die nachweislich kein gesundheitliches Risiko für die Gemeinschaft darstellen, denn diese verordneten Maßnahmen mittragen? Insgesamt ist dieser Punkt sehr problematisch und nun soll auch der Ethikrat bei dieser Entscheidung, beratend mitwirken.
 
Ich bin bei Bill Gates bestimmt über Deutschland ausgestiegen. Von einem Journalisten, Herr Moustafa Kashefi wie K. Jebsen richtig heißt legt ja zu Beginn großen Wert darauf als solcher verstanden zu werden, sollte dann auch im stande sein ernstzunehmenden Journalismus und keine neuerliche Hetzkampagne gegen die Gates Stiftung zu starten.
Der reißerische Titel "Gates kapert Deutschland" verspricht das, was folgt. Hatespeech.

Naja bei dem Lebenslauf wundert mich gar nichts.
 
KleineLady, meine Antwort hast du gelesen, es raucht keine
Ich beziehe mich auf das Zitat des Gesetzesentwurfes des Infektionsschutzgesetzes § 28, der ergänzt werden soll und den du hier auch hereingestellt hast.

Habe mich etwas verkürzt-formuliert ausgedrückt.
Hier wird natürlich nicht explizit von einer Impfpflicht gesprochen, sondern davon das Menschen mit einer Impf- oder Immunitätsdokumentation von den Maßnahmen die durch das Infektionsschutzgesetz greifen, teilweise oder ganz ausgenommen werden können. Je nach dem wie lange der Ausnahmezustand durch das Infektionsschutzgesetz noch besteht und anhält, inklusive on und off Maßnahmen, wäre das eine der logischen Schlussfolgerungen, dass durch beglaubigte Immunitätsdokumentation oder durch eine Impfung auf lange Sicht gesehen, eingeschränkte Grundrechte vollumfänglich gewährt werden können. Auf der einen Seite ist dies ein problematischer Punkt, weil dadurch tatsächlich eine Impfpflicht durch die Hintertüre formuliert wird, aber dies auch andere Gefahren birgt-wie eine Ungleichsbehandlung. Auf der anderen Seite könnte man dies auch positiv auslegen und auch hier auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinweisen, denn warum sollten Menschen die nachweislich kein gesundheitliches Risiko für die Gemeinschaft darstellen, denn diese verordneten Maßnahmen mittragen? Insgesamt ist dieser Punkt sehr problematisch und nun soll auch der Ethikrat bei dieser Entscheidung, beratend mitwirken.

Es ist eine Gesundheitsdiskriminierung zum einen (auf fb sagte jemand, es ist wie der gelbe Stern, nur umgekehrt, wer ihn trägt, hat Vorteile) und es verstösst in gewissem Sinne auch gegen das Gesetz zur Teilhabe, dem Bundesteilhabegesetz, das für Menschen mit Behinderungen ausgelegt ist. Dieses Gesetz in den Punkten wäre das genaue Gegenteil von einer Gleichbehandlung. Eine Diskriminierung per Gesetz.

Und dann auch heute noch das, die Geberkonferenz der WHO:

Spenden für Melinda und Bill Gates Foundation, oder so:

Die WHO will heute auf einer Online-Geberkonferenz Gelder zur Entwicklung eines Corona-Impfstoffs einsammeln. Eine absolut notwendige Initiative, sagt die Expertin für Gesundheitspolitik Ilona Kickbusch.

Milliarden sollen zusammen kommen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Staats- und Regierungschefs heute zur internationalen Online-Geberkonferenz bittet. Keinen Cent weniger wird die Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Corona-Pandemie nämlich voraussichtlich kosten. Ilona Kickbusch, Expertin für Gesundheitspolitik, hält es für ein gutes Zeichen, dass es jetzt zu dieser Initiative kommt.


https://www.deutschlandfunkkultur.d...impfstoff.1008.de.html?dram:article_id=475965
 
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Ich beziehe mich auf das Zitat des Gesetzesentwurfes des Infektionsschutzgesetzes § 28, der ergänzt werden soll und den du hier auch hereingestellt hast.

§ 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Habe mich etwas verkürzt-formuliert ausgedrückt.
Hier wird natürlich nicht explizit von einer Impfpflicht gesprochen, sondern davon das Menschen mit einer Impf- oder Immunitätsdokumentation von den Maßnahmen die durch das Infektionsschutzgesetz greifen, teilweise oder ganz ausgenommen werden können. Je nach dem wie lange der Ausnahmezustand durch das Infektionsschutzgesetz noch besteht und anhält, inklusive on und off Maßnahmen, wäre das eine der logischen Schlussfolgerungen, dass durch beglaubigte Immunitätsdokumentation oder durch eine Impfung auf lange Sicht gesehen, eingeschränkte Grundrechte vollumfänglich gewährt werden können. Auf der einen Seite ist dies ein problematischer Punkt, weil dadurch tatsächlich eine Impfpflicht durch die Hintertüre formuliert wird, aber dies auch andere Gefahren birgt-wie eine Ungleichsbehandlung. Auf der anderen Seite könnte man dies auch positiv auslegen und auch hier auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinweisen, denn warum sollten Menschen die nachweislich kein gesundheitliches Risiko für die Gemeinschaft darstellen, denn diese verordneten Maßnahmen mittragen? Insgesamt ist dieser Punkt sehr problematisch und nun soll auch der Ethikrat bei dieser Entscheidung, beratend mitwirken.
Was in dem Fall ja auch sinnvoll ist.

Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Quelle
 
KleineLady, meine Antwort hast du gelesen, es raucht keine


Es ist eine Gesundheitsdiskriminierung zum einen (auf fb sagte jemand, es ist wie der gelbe Stern, nur umgekehrt, wer ihn trägt, hat Vorteile) und es verstösst in gewissem Sinne auch gegen das Gesetz zur Teilhabe, dem Bundesteilhabegesetz, das für Menschen mit Behinderungen ausgelegt ist. Dieses Gesetz in den Punkten wäre das genaue Gegenteil von einer Gleichbehandlung. Eine Diskriminierung per Gesetz.

Und dann auch heute noch das, die Geberkonferenz der WHO:

Spenden für Melinda und Bill Gates Foundation, oder so:

Die WHO will heute auf einer Online-Geberkonferenz Gelder zur Entwicklung eines Corona-Impfstoffs einsammeln. Eine absolut notwendige Initiative, sagt die Expertin für Gesundheitspolitik Ilona Kickbusch.

Milliarden sollen zusammen kommen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Staats- und Regierungschefs heute zur internationalen Online-Geberkonferenz bittet. Keinen Cent weniger wird die Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Corona-Pandemie nämlich voraussichtlich kosten. Ilona Kickbusch, Expertin für Gesundheitspolitik, hält es für ein gutes Zeichen, dass es jetzt zu dieser Initiative kommt.


https://www.deutschlandfunkkultur.d...impfstoff.1008.de.html?dram:article_id=475965

Jaja was wäre die Welt doch schön ohne die WHO da würden vielerorts noch Pocken grassieren wäre wundervoll.
Warum wundert dich das Bill Gates die WHO unterstütz, er und seine Frau geben die Hälfte ihres vor 10 Jahren vorhandenen Vermögens für gute Zwecke ab . Die WHO setzt sich nun mal viel für 3 Weltländer ein.
Die WHO steht auch nicht nur für Impfstoffe, aber egal sowas möchte man hier nicht hören und nicht wissen.

Nun ja ,du hast nichts zitiert von daher gibt es auch keinen Grund dem was du zur Impfung sagst zuzustimmen.

Ich beziehe mich auf das Zitat des Gesetzesentwurfes des Infektionsschutzgesetzes § 28, der ergänzt werden soll und den du hier auch hereingestellt hast.

§ 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Habe mich etwas verkürzt-formuliert ausgedrückt.
Hier wird natürlich nicht explizit von einer Impfpflicht gesprochen, sondern davon das Menschen mit einer Impf- oder Immunitätsdokumentation von den Maßnahmen die durch das Infektionsschutzgesetz greifen, teilweise oder ganz ausgenommen werden können. Je nach dem wie lange der Ausnahmezustand durch das Infektionsschutzgesetz noch besteht und anhält, inklusive on und off Maßnahmen, wäre das eine der logischen Schlussfolgerungen, dass durch beglaubigte Immunitätsdokumentation oder durch eine Impfung auf lange Sicht gesehen, eingeschränkte Grundrechte vollumfänglich gewährt werden können. Auf der einen Seite ist dies ein problematischer Punkt, weil dadurch tatsächlich eine Impfpflicht durch die Hintertüre formuliert wird, aber dies auch andere Gefahren birgt-wie eine Ungleichsbehandlung. Auf der anderen Seite könnte man dies auch positiv auslegen und auch hier auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinweisen, denn warum sollten Menschen die nachweislich kein gesundheitliches Risiko für die Gemeinschaft darstellen, denn diese verordneten Maßnahmen mittragen? Insgesamt ist dieser Punkt sehr problematisch und nun soll auch der Ethikrat bei dieser Entscheidung, beratend mitwirken.

Wenn es um eine Impflicht wegen Corona ginge würde es da auch so stehen, wir haben in Deutschland eine Masernimpflicht da müsste man nichts verbergen , wenn es darum ginge im Bezug auf Corona.
Falls man irgendwann darüber entscheidet, wird es nicht mit diesem Gesetzentwurf vereinbar sein, sondern dafür wird ein neuer Gesetzentwurf gemacht wie es bei Masern auch der Fall ist.
(Wobei darüber noch das Gericht entscheiden wird)

Da steckt nicht mehr hinter als auch drin steht.
 
KleineLady, meine Antwort hast du gelesen, es raucht keine


Es ist eine Gesundheitsdiskriminierung zum einen (auf fb sagte jemand, es ist wie der gelbe Stern, nur umgekehrt, wer ihn trägt, hat Vorteile) und es verstösst in gewissem Sinne auch gegen das Gesetz zur Teilhabe, dem Bundesteilhabegesetz, das für Menschen mit Behinderungen ausgelegt ist. Dieses Gesetz in den Punkten wäre das genaue Gegenteil von einer Gleichbehandlung. Eine Diskriminierung per Gesetz.

Und dann auch heute noch das, die Geberkonferenz der WHO:

Spenden für Melinda und Bill Gates Foundation, oder so:

Die WHO will heute auf einer Online-Geberkonferenz Gelder zur Entwicklung eines Corona-Impfstoffs einsammeln. Eine absolut notwendige Initiative, sagt die Expertin für Gesundheitspolitik Ilona Kickbusch.

Milliarden sollen zusammen kommen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Staats- und Regierungschefs heute zur internationalen Online-Geberkonferenz bittet. Keinen Cent weniger wird die Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Corona-Pandemie nämlich voraussichtlich kosten. Ilona Kickbusch, Expertin für Gesundheitspolitik, hält es für ein gutes Zeichen, dass es jetzt zu dieser Initiative kommt.


https://www.deutschlandfunkkultur.d...impfstoff.1008.de.html?dram:article_id=475965

Eine Ungleichbehandlung wäre jedenfalls die logische Konsequenz, die nicht ausbleiben würde. Ob die Strategie, warten auf einen Impfstoff, langfristig gesehen sinnvoll ist, darüber lässt sich wirklich streiten. Momentan wird ja wieder der viel kritisierte Weg Schwedens, hoch gelobt...sogar von führenden Mitarbeitern der WHO.

https://www.merkur.de/welt/coronavi...lob-mike-ryan-stockholm-news-zr-13746997.html
 
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Was in dem Fall ja auch sinnvoll ist.
Quelle

Finde ich auch sehr sinnvoll und befürworte generell mehr interdisziplinären Austausch. Es ist eine sehr komplexe Situation, die in nahezu alle Lebensbereiche eingreift und es wichtig ist dann auch ganz genau abzuwägen, wie Beschlüsse sich auf diverse Lebensbereiche auswirken und die daraus resultierenden Konsequenzen richtig einzuschätzen.
 
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