Elementezauber
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 10. September 2019
- Beiträge
- 4.374
"Doch, die Entscheidungen sind im Wesentlichen..." antwortete Schäuble, um dann noch einmal neu anzusetzen: "An der einen oder anderen Frage werden die Juristen streiten." Aber im Wesentlichen seien die Entscheidungen auf Grundlage der Gesetze getroffen worden, so Schäuble. Zudem verwies er auf den Zeitdruck:
In einer Bedrohungslage können wir nicht monatelang prüfen und debattieren. Es muss auch entschieden werden.
Das mit dem "Zeitdruck", naja... ich bin kein Jurist, doch mal aus meiner Intuition heraus... ist dies ein Vorwand oder Mittel zum Zweck. Denn in wie fern besteht ein Zeitdruck? Worauf beruht dieser?
Auf der genannten "Bedrohungslage"? Wovon fühlt sich denn die Regierung so bedroht?
Oh... immer schön mit der Katze um den heißen Brei herumreden... und ja nicht zu viel rauslassen... bzw.... wenn man selbst nicht weiß, worin die Bedrohung besteht, kann man ja auch nicht Konkretes dazu sagen... also schiebt man es einfach mal so vor.
"Das Wort Bedrohungslage hat so als Untermauerung für den Zeitdruck und die daraus bestehenede Entscheidung zur Änderung der Grundgesetze zu genügen." ... so wie man einem quängeligen Kind nach weiterer Nachfrage als Antwort gibt: "Das ist halt so, warum fragst denn so... ".
Reicht das wirklich so aus?