Amant
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War hier noch eine Frage offen, die Angelegenheit mit der Pandemie?
Mir ist so, als ob ich das schon gepostet hätte, aber gut, geduldig wie ich bin also noch einmal heute mit anderer URL:
Die Pandemie ist beendet - es lebe das Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz
1. Beschluss 2. Beschluss
am 16.06.2020 im Bundestag.
Der Bundestag hat die pandemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben.
Quelle_Drucksache 19/20046
Der Bundestag hat gleichzeitig das Rechtsverordnungs-weitergeltungsgesetz vorgelegt, welches es der Bundesregierung ermöglicht, alle Maßnahmen bis zum 31 März 2022 weiter gelten zu lassen und diese am 16.6.2020 beschlossen
Dies ermöglicht der Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie.
Quelle_Drucksache 19/20042
Was ist geschehen? Es liegen zwei Anträge zum Beschluss an den Bundestag vor: Drucksache 19/20046 – das Pandemieende ist zu beschließen und gleichzeitig Drucksache 19/20042 – das „Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“ ist zu beschließen.
Warum beides gleichzeitig geschieht wird klar, wenn man die Begründungen dazu liest:
„Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde festgestellt, weil eine Epidemie den weit überwiegenden Teil des Bundesgebietes erfasst hatte und weil die Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems und damit die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gefährdet war. Die Gefahr einer solchen Destabilisierung besteht aktuell nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung erleben wir ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen mit lokalen Ausbruchs-Hotspots. Die Infektionszahlen sind insgesamt drastisch zurückgegangen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems kann gegenwärtig und für die nahe Zukunft ausgeschlossen werden“ (20046, S.2).
„Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046).
Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforderlich sind, ist dies keine Alternative“ (20042, S. 2f).
Diese Gedankengänge muss man sich bewusst machen:
Die Parlamentarier denken vermutlich so: „Wir wissen, dass unsere Machenschaften mit dem Grundgesetz nicht länger zu vereinbaren sind, wie wir es noch im März beschlossen haben, also schaffen wir uns ein neues Gesetz, mit dem es juristisch möglich ist, einfach so weiter zu machen – die umständlichen Diskussionen im Parlament vermeiden – wir wollen alles einfach durchregieren und das Volk hat zu parieren – erst mal bis 31.3.2022!“ [...]
http://drbendig.de/2020/06/22/covid-19-rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz/
Bitte selbst lesen, auch die Drucksachen sind verlinkt.
Kurz: Die Pandemie ist beendet, Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben. Der Ausnahmezustand wird dennoch bis zum 31. März 2022 per neuem Gesetz verlängert, sodass sämtliche Grundrechtseinschränkungen bis zu diesem Datum bestehen bleiben können und ohne viel Aufhebens durchregiert wird.
P.S. Das ist kein Bildfake, sondern lief auf Phoenix über den Sender. Findet man aber regelmäßig im Netz, solche Begegnungen unserer Politiker mit Nähe und ohne Maske. Habe diverse Sendeausschnitte diesbezüglich gesehen.
Entschuldigungen werden selbstverständlich entgegen genommen.
Mir ist so, als ob ich das schon gepostet hätte, aber gut, geduldig wie ich bin also noch einmal heute mit anderer URL:
Die Pandemie ist beendet - es lebe das Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz
1. Beschluss 2. Beschluss
am 16.06.2020 im Bundestag.
Der Bundestag hat die pandemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben.
Quelle_Drucksache 19/20046
Der Bundestag hat gleichzeitig das Rechtsverordnungs-weitergeltungsgesetz vorgelegt, welches es der Bundesregierung ermöglicht, alle Maßnahmen bis zum 31 März 2022 weiter gelten zu lassen und diese am 16.6.2020 beschlossen
Dies ermöglicht der Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie.
Quelle_Drucksache 19/20042
Was ist geschehen? Es liegen zwei Anträge zum Beschluss an den Bundestag vor: Drucksache 19/20046 – das Pandemieende ist zu beschließen und gleichzeitig Drucksache 19/20042 – das „Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“ ist zu beschließen.
Warum beides gleichzeitig geschieht wird klar, wenn man die Begründungen dazu liest:
„Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde festgestellt, weil eine Epidemie den weit überwiegenden Teil des Bundesgebietes erfasst hatte und weil die Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems und damit die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gefährdet war. Die Gefahr einer solchen Destabilisierung besteht aktuell nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung erleben wir ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen mit lokalen Ausbruchs-Hotspots. Die Infektionszahlen sind insgesamt drastisch zurückgegangen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems kann gegenwärtig und für die nahe Zukunft ausgeschlossen werden“ (20046, S.2).
„Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046).
Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforderlich sind, ist dies keine Alternative“ (20042, S. 2f).
Diese Gedankengänge muss man sich bewusst machen:
Die Parlamentarier denken vermutlich so: „Wir wissen, dass unsere Machenschaften mit dem Grundgesetz nicht länger zu vereinbaren sind, wie wir es noch im März beschlossen haben, also schaffen wir uns ein neues Gesetz, mit dem es juristisch möglich ist, einfach so weiter zu machen – die umständlichen Diskussionen im Parlament vermeiden – wir wollen alles einfach durchregieren und das Volk hat zu parieren – erst mal bis 31.3.2022!“ [...]
http://drbendig.de/2020/06/22/covid-19-rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz/
Bitte selbst lesen, auch die Drucksachen sind verlinkt.
Kurz: Die Pandemie ist beendet, Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben. Der Ausnahmezustand wird dennoch bis zum 31. März 2022 per neuem Gesetz verlängert, sodass sämtliche Grundrechtseinschränkungen bis zu diesem Datum bestehen bleiben können und ohne viel Aufhebens durchregiert wird.
P.S. Das ist kein Bildfake, sondern lief auf Phoenix über den Sender. Findet man aber regelmäßig im Netz, solche Begegnungen unserer Politiker mit Nähe und ohne Maske. Habe diverse Sendeausschnitte diesbezüglich gesehen.
Entschuldigungen werden selbstverständlich entgegen genommen.
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