Freiwilligkeit/Selbstbestimmung

Ds ist aber keine Strafe ;) sondern eine medizinische Behandlung.

es gibt keinen paragaphen der Selbstmord unter Strafe stellt.kein knöllchen,kein verweiss oder Sozialstunde..es ist straffrei

Ja deswegen sagte ich ja vorhin, ich würde es als strafend empfinden, dort eingesperrt zu sein ;)

Fakt ist ja nur, sie erlauben es dir nicht, dich selbst umzubringen.
 
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Was hat dein Professor denn genau gesagt?
Wie wäre denn da das Strafmass?

Ganz genau weiß ich das nicht mehr. Ich meine abrr halt zu wissen, dass er gesagt hat, dass versuchter Selbstmord strafbar ist.

Ich schaue mir gerade §211 genauer an und muss feststellen, dass bei einem Mord es nicht notwenig ist JEMAND ANDEREN umzubringen, sondern lediglich, dass ein Mensch umgebracht wird. Dies schließt natürlich auch den Menschen ein der sich selber umbringt, allerdins sind ander Merkmale die bei Mord erfüllt sein müssten bei einem Selbstmord wohl eher nicht erfüllt.

Genauer muss es heissen, was wir hier alle meinen:

Totschlag. §212 StGb:

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Ergo: Versuchter Selbstotschlag ist strafbar nach § 212 StGb Deutsches Recht
 
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Ergo: Versuchter Selbstotschlag ist strafbar nach § 212 StGb Deutsches Recht


Wo siehst du da jetzt den Zusammenhang?
 
Geht doch rein logisch nicht..

wenn Selbstmord straffrei ist, warum sollte versuchter bestraft werden?

btw. selbsttotschlag gibbet nicht, bzw wäre mir neu
 
Hier gehts es aber um Freiwilligkeit und Selbstbestimmung, und die geht bis zum Selbstmord.

Unbhängig von Normen, handele ich nach gesellschaftlochen Normen ist es nicht freiwillig..

Was genau greift alles bei 'gesellschaftlichen NORMEN'?

Ich denke, es gibt keine Freiwilligkeit im absoluten Sinne.

Loge33
 
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Ganz genau weiß ich das nicht mehr. Ich meine abrr halt zu wissen, dass er gesagt hat, dass versuchter Selbstmord strafbar ist.

Ich schaue mir gerade §211 genauer an und muss feststellen, dass bei einem Mord es nicht notwenig ist JEMAND ANDEREN umzubringen, sondern lediglich, dass ein Mensch umgebracht wird. Dies schließt natürlich auch den Menschen ein der sich selber umbringt, allerdins sind ander Merkmale die bei Mord erfüllt sein müssten bei einem Selbstmord wohl eher nicht erfüllt.

Genauer muss es heissen, was wir hier alle meinen:

Totschlag. §212 StGb:

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Ergo: Versuchter Selbstotschlag ist strafbar nach § 212 StGb Deutsches Recht

Nee, Objekt ist da immer "anderer Mensch". Ich meine, es gab da mal einen gesonderten §.
 
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