Ganz genau weiß ich das nicht mehr. Ich meine abrr halt zu wissen, dass er gesagt hat, dass versuchter Selbstmord strafbar ist.
Ich schaue mir gerade §211 genauer an und muss feststellen, dass bei einem Mord es nicht notwenig ist JEMAND ANDEREN umzubringen, sondern lediglich, dass ein Mensch umgebracht wird. Dies schließt natürlich auch den Menschen ein der sich selber umbringt, allerdins sind ander Merkmale die bei Mord erfüllt sein müssten bei einem Selbstmord wohl eher nicht erfüllt.
Genauer muss es heissen, was wir hier alle meinen:
Totschlag. §212 StGb:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Ergo: Versuchter Selbstotschlag ist strafbar nach § 212 StGb Deutsches Recht