@arwenella
Ja, Tugendengel ist unser Engel und du genauso!
So wollen wir es machen, erst den Termin morgen, danach entscheiden, was mit dem Mittwochtermin erfolgt. Letztlich ist die Richtung angedeutet, die Gegenseite wird zur Verantwortung gezogen, mindestens was die Mängelbeseitigung angeht, da geht kein Weg dran vorbei und hier haben wir keinerlei Zweifel. Und ob und wer für den Verwalter die Verantwortung übernehmen muss, ist offen ... wir bleiben bei unserer Intention einer Doppelklage: 01. Gegenseite auf Mängelbeseitigung und 02. Verwalter auf Unterlassung. Mal gucken ... danke für´s Daumen drücken! Wenn wir das genauso hinkriegen und v. a. durchstehen ... dann haben wir ein für alle Mal Ruhe, da die Fronten dann richterlich verbindlich für beide Seiten geklärt worden sind. Und wenn alle Stricke reißen: im Alleingang. LG
Ja, Tugendengel ist unser Engel und du genauso!
So wollen wir es machen, erst den Termin morgen, danach entscheiden, was mit dem Mittwochtermin erfolgt. Letztlich ist die Richtung angedeutet, die Gegenseite wird zur Verantwortung gezogen, mindestens was die Mängelbeseitigung angeht, da geht kein Weg dran vorbei und hier haben wir keinerlei Zweifel. Und ob und wer für den Verwalter die Verantwortung übernehmen muss, ist offen ... wir bleiben bei unserer Intention einer Doppelklage: 01. Gegenseite auf Mängelbeseitigung und 02. Verwalter auf Unterlassung. Mal gucken ... danke für´s Daumen drücken! Wenn wir das genauso hinkriegen und v. a. durchstehen ... dann haben wir ein für alle Mal Ruhe, da die Fronten dann richterlich verbindlich für beide Seiten geklärt worden sind. Und wenn alle Stricke reißen: im Alleingang. LG