Fortsetzung folgt? ... Wer mag hier legen und den Verlauf mit begleiten ...

@arwenella

Ja, Tugendengel ist unser Engel und du genauso!

So wollen wir es machen, erst den Termin morgen, danach entscheiden, was mit dem Mittwochtermin erfolgt. Letztlich ist die Richtung angedeutet, die Gegenseite wird zur Verantwortung gezogen, mindestens was die Mängelbeseitigung angeht, da geht kein Weg dran vorbei und hier haben wir keinerlei Zweifel. Und ob und wer für den Verwalter die Verantwortung übernehmen muss, ist offen ... wir bleiben bei unserer Intention einer Doppelklage: 01. Gegenseite auf Mängelbeseitigung und 02. Verwalter auf Unterlassung. Mal gucken ... danke für´s Daumen drücken! Wenn wir das genauso hinkriegen und v. a. durchstehen ... dann haben wir ein für alle Mal Ruhe, da die Fronten dann richterlich verbindlich für beide Seiten geklärt worden sind. Und wenn alle Stricke reißen: im Alleingang. LG
 
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@Tugendengel schreibt immer schon so schön und ausfühlich, dass ich dem gar nichts mehr hinzufügen kann.

@arwenella

Ja, Tugendengel ist unser Engel und du genauso!

@arwenella, @EF-1801,

Ihr beiden seid ja total lieb und „goldig“. Jetzt werde ich aber gleich rot ... Da muss ich mich ja mal zwischenzeitlich wieder bei Euch melden. Vielen vielen Dank für Eure schöne Anerkennung, da geht ja gleich die Sonne in mir auf!

Ob dann die 36er Legung immer noch Gültigkeit hat, wissen wir nicht.
Vielleicht sollten wir eine neue 3er, 9er oder 36er Legung vornehmen?

Diesbezüglich stimme ich mit @arwenella darin überein, dass ich persönlich nach so verhältnismäßig kurzer Zeit auch noch eine ganze Weile keine neue große Tafel mehr auslegen würde.

Die oben von Euch eingestellte 36-er-Legung ist meines Erachtens noch lange nicht ausgedeutet. Außerdem konnte ich bereits mehrfach feststellen, dass ein zu kurzfristiges und zu häufiges Neulegen der großen Tafel deren zeitliche Geltungsdauer dahingehend verkürzen kann, dass man hinterher möglicherweise nur noch die zeitnäheren und kleineren Ereignisse, eventuell aber nicht mehr die zeitferneren und größeren Ereignisse erkennen kann.

Einer großen Tafel sollte man meines Erachtens auch mal mindestens mehrere Monate, teils sogar Jahre „Zeit geben“, sich zu realisieren. Auch hier ist Geduld und Muße gefragt. Ein guter Wein reift auch nicht "mal eben so" über Nacht ...

Wie ich darüber hinaus gestern bereits geschrieben habe, liegen ja auch bereits in Eurer letzten großen Tafel deutliche Hinweise auf eine weitere, diesmal jedoch weibliche Anwältin. Wenn dieser also auch schon in Eurer letzten großen Tafel ein „Kartengesicht gegeben wurde“, halte ich persönlich eine neue große Tafel auch vor diesem Hintergrund derzeit nicht für notwendig.

Für dringende und gezielte zwischenzeitliche Fragen würde ich deshalb eine Zeit lang nur auf kleine 3-er- oder 9-er-Legungen zurückgreifen – je nach Eurem Empfinden. Eure Intuition wird Euch insofern schon den „rechten Weg“ aufzeigen.

Was die beiden Anwaltstermine morgen und am Mittwoch anbelangt, so plädiere ich dafür, dass Ihr beide Termine wahrnehmt, da sie jetzt ja ohnehin schon vereinbart sind.

Ihr befindet Euch derzeit an einer derart ausschlaggebenden und richtungsweisenden Kreuzung im Hinblick auf Eure weitere Verfahrensweise, dass Ihr Euch meiner Meinung nach so umfassend wie nur irgend möglich informieren und sämtliche Pros und Contras gegeneinander abwägen solltet, ob Ihr also lieber ganz ohne Anwalt oder vielleicht doch lieber mit dem männlichen Anwalt oder vielmehr mit der weiblichen Anwältin Eure Klage bei Gericht einreichen möchtet. Eine vorherige allumfassende Informationseinholung beugt einer eventuellen anschließenden Verunsicherung und eventuellen anschließenden offenen Fragen vor.

Wie ich gestern bereits geschrieben habe, würde ich – Eurem Kartenblatt nach zu urteilen – nach meinem Empfinden deutlich eher zu der weiblichen Anwältin tendieren. Viel wichtiger als meine unmaßgebliche und völlig nachrangige Meinung ist jedoch, von welcher Anwaltspersönlichkeit Ihr mehr nach der Wahrnehmung Eurer Termine überzeugt seid. Dies könnt Ihr jedoch nur dann in Erfahrung bringen, wenn Ihr beide Anwälte im Direktvergleich zueinander „auf den Prüfstand stellt“. Anschließend wird Eure Wahl auch umso treffsicherer ausfallen und Ihr seid umso zufriedener.

Ich bin schon gespannt auf die Auflösung!

Liebe Grüße
Tugendengel
 
@all

Vorbereitend auf den RA-Termin:

Was ist die Zielsetzung der Gegenseite bestehend aus Vermieter GbR mit ihrer beauftragten/m Verwaltung/Verwalter???

Das ist DIE Hauptfrage für uns, RA & die Klage. Wer hat hier in der Kürze der Zeit hilfreiche Ansätze? Was sagt ihr erfahrenen Kartendeuter / - fühler ;-) ??

Danke i. v. für eure Mühen & LG, EF-1801
 
@Tugendengel schreibt immer schon so schön und ausfühlich, dass ich dem gar nichts mehr hinzufügen kann.

dem kann ich nichts hinzufügen, geht mir auch so,

wenn ich schaue könnt ich es nicht so gut erklären, weil es beim Kartendeuten meist so vorbeifliegt, das ich froh bin wenn ich die Gedanken auf zu schreiben schaffe, schau ich dann nochmal ist es meist wieder weg. Und dann noch erklären wo was und wie, ist für mich schwierig.

@Tugendengel , du meinst es ist eine Anwältin?
ich sehe in dem Blatt eher eine Richterin.
Sie wird wohl entscheidend sein dafür das die TE `s einen Anwalt nehmen. Die TE wird wohl die entscheidende Kraft sein für einen Anwalt zu sein, der TE glaube ich ist nicht ganz so überzeugt.
Für mich ist allerdings ein Beenden der Wohnung und dann auch das Beenden der Gerichte im Blatt sichtbar, das kann aber noch dauern.

Alles Liebe
flimm
 
@flimm

Danke auch dir für deine Beteiligung! Sorry der Nachfrage: Was heißt "TE"?

Es wird definitiv eine Richterin - zumindest lt. Webseite des zuständigen Amtsgerichts und des zu unserem Thema gehörenden Referates. Letztes Jahr noch bei der letzten Klage war es ein Richter, der wie wir jedoch leider erfahren mussten, zum Jahresende 2015 zum regionalen Oberlandesgericht gewechselt ist. Zu diesem hatte die Fragestellerin bei der Urteilsverkündung am 16.10.15 gesagt: "Herr Richter, wir werden uns wiedersehen ..." und dieser Richter hatte ganz dezent zwischen den Zeilen versteckt, vom Verwalter (auch wenn er sich anwaltlich vertreten lies anstatt persönlich zu erscheinen) nicht so überzeugt zu sein.

Flimm, siehst DU in irgendeiner Legung die bisherige und aktuelle Zielsetzung der Gegenseite?

LG
EF-1801
 
Danke auch dir für deine Beteiligung! Sorry der Nachfrage: Was heißt "TE"?

Thread Ersteller = TE
also die Fragestellerin - die TE
und der Fragesteller - der TE

Flimm, siehst DU in irgendeiner Legung die bisherige und aktuelle Zielsetzung der Gegenseite?

Einerseits will er mehr Befugniss, also mehr persönliche Freiheiten
dann will er euren Antrag blockieren, obwohl er wohl eher den Treadersteller blockieren will, hat er noch etwas persönlich gegen ihn? Findet er euch anmaßend oder so in etwa "ihr könnt nicht alles machen wie ihr wollt"?

Im Groben würde ich meinen er möchte das ihr die Wohnung beendet, um keine Arbeit machen zu müssen. In diesem könnte er mit der Vermieterin über einstimmen , obwohl er auch versucht diese nicht zu Wort kommen zu lassen.
Die vernieterin ist bei der Gerichtsverhandlung zu gegen , selber mag sie dieses ganze Gezerre aber nicht wirklich.

Hoffe du kannst etwas damit anfangen.

Ansonsten sehe ich durch einen Anwalt für euch eine positive Veränderung, zumindest in Bezug des Verwalters.

Alles Liebe
flimm
 
@flimm

Viele Grüsse vom TE ;-)) ... VOLLTREFFER!!!! Er fühlt, es ist eine Fehde zwischen ihm & Verwalter, jedoch einschränkend nicht, dass wir uns zu viel herausnehmen, sondern er sucht unbedingt seit Monaten einen Grund, um uns endlich "vom Hof jagen" zu können und die Vermieterin unterlässt ihre Obhutspflicht! Hintergrund könnte sein: ihr Ehemann sitzt im Ausschuss der Verwaltung und das scheint unserer Meinung nach eine Bedeutung zu haben, warum sie durchgängig passiv bleibt oder einen anderen Grund der uns verborgen bleibt. Das Buch liegt in der Nähe des TEs.

Was dem TE immer noch unklar ist, warum diese Fehde besteht? Deswegen, weil wir seinem unangemessenes Verhalten entgegenstehen, anders als alle Anderen, die sich von ihm "unterdrücken" und "jonglieren" lassen bzw. vor ihm Angst haben oder was genau ist hier das Oberthema für den TE und/oder Verwalter. Ergänzend: aufgrund seines Verhaltens (alles belegt, nichts erfunden!!!!) und seinen unerlaubten Handlungen gab es unsererseits bereits gegenüber der Vermieterin schriftliche Beschwerde(n), 2x gegenüber seinem Vorgesetzten und 1x dem Geschäftsführer der Verwaltung - von allen Richtungen aus: KEINE Reaktion!!!! Anfang 2015 ein plötzlicher Anruf vom Verwalter, die TE war dran, fühlte sich nicht so gut und war es leid, bot ihm die Hand an mit den Worten: Herr ... . lassen sie uns einen Neuanfang starten ... unter neuen Vorzeichen, neues Jahr, neues Glück ... - Seine Antwort sinngemäß: "Wir würden eine Sonderstellung einnehmen wollen (definitiv nicht richtig!), er hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen, alle Mängel seien ja behoben und überhaupt, wir müssten ja nun endlich mal merken, dass kein Grund für eine Unterlassungsklage vorläge, weil unser Anwalt uns das genauso gesagt hätte (wir hatten zu diesem Thema keinen RA befragt!!!!) und auch seitens der Vermieterin & seiner Vorgesetzten sich ja nicht ein Einziger bei uns gemeldet hat. Also, was wir denn eigentlich wollten ... " Er setzt vorsätzlich Lügen gegen uns ein, um seine Ziele zu erreichen und das gegenüber Jedem und uns fragt KEINER!

Damit du/ihr mal einen kleinen Eindruck bekommt, was für ein Charakter dahintersteht. Und nochmal: wir haben zu keinem Zeitpunkt ein Fehlverhalten erzeugt. Zu diesem Telefonat gab es erneut eine Handreichung im 05.15 ihm gegenüber: Ergebnis: abgeschlagen. Weiterhin haben wir zigfach der Vermieterin, den Vorgesetzten, ihm gegenüber und dem RA (aus der letzten Klage) einen runden Tisch angeboten zur endgültigen Aufklärung und das Ganze nochmals mit der Hausgemeinschaft: Ergebnis: abgeschlagen, obwohl zumindest hier für 07.15 eine Terminierung vom Verwalter selbst hätte eruiert werden wollen und kommentarlos fallen gelassen wurde. Diesen Verwalter lassen wir Zutritt nur mit einem RA.

Nochmal: der TE ist begeistert von deinen Zeilen ... wirklich! Was sagt das Kartenbild dazu, warum unsere vehemente Gegenwehr bei seinen Verantwortlichen zu keiner Gegenreaktion oder Einlenken oder oder oder geführt hat, sondern er förmlich Tun und Lassen darf wie ein Diktator, was er meint für richtig zu halten, egal ob es rechtlich, fachlich oder menschlich i. O. ist oder nicht. Das verstehen wir am allerallermeisten NICHT! Ein Angestellter mit diesen Machtbefugnissen auszustatten ist uns in keiner beruflichen Position bisher untergekommen. Was steckt hier dahinter? Ist dieser Mann womöglich physisch krank?
 
Zuletzt bearbeitet:
dem kann ich nichts hinzufügen, geht mir auch so,

wenn ich schaue könnt ich es nicht so gut erklären, weil es beim Kartendeuten meist so vorbeifliegt, das ich froh bin wenn ich die Gedanken auf zu schreiben schaffe, schau ich dann nochmal ist es meist wieder weg. Und dann noch erklären wo was und wie, ist für mich schwierig.

Liebe flimm,

vielen vielen Dank für Dein wirklich schönes Kompliment und Deine Wertschätzung. Gerne nehme ich Deine Worte zur Motivation, hier im Forum auch zukünftig - soweit möglich - meine Deutungsergebnisse transparent und nachvollziehbar zu präsentieren.

@Tugendengel , du meinst es ist eine Anwältin?
ich sehe in dem Blatt eher eine Richterin.
Sie wird wohl entscheidend sein dafür das die TE `s einen Anwalt nehmen. Die TE wird wohl die entscheidende Kraft sein für einen Anwalt zu sein, der TE glaube ich ist nicht ganz so überzeugt.

Liebe flimm, das eine schließt das andere hier meines Erachtens nicht aus. In der großen Tafel der Fragesteller liegen meiner Meinung nach gleich mehrere weibliche Damen, die sich in einen kartentechnischen Zusammenhang mit dem Gericht einordnen lassen, weshalb hier sowohl eine Anwältin als auch eine Richterin auf den weiteren Verlauf der Rechtsangelegenheit Einfluss nehmen können.

Dass ich in meinen bisherigen Beiträgen noch nicht auf die männliche oder weibliche Besetzung des Gerichts eingegangen bin, liegt ausschließlich daran, dass die Fragesteller bislang noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet haben und vorab, also in der derzeitigen noch außergerichtlichen Phase, vorrangig erst einmal das Thema ansteht, ob und, wenn ja, durch welche Person (männlich oder weiblich) sich die Fragesteller überhaupt anwaltlich vertreten lassen wollen bzw. sollten oder nicht.

Vor diesem Hintergrund habe ich die große Tafel der Fragesteller zunächst einmal - in einem ersten Schritt - "lediglich" auf die derzeit anstehende Frage der Einschaltung eines möglichen Anwalts bzw. einer möglichen Anwältin hin "durchforstet" und bin hierbei meiner Meinung nach auch "fündig" geworden - zu Gunsten einer Anwältin, da ich persönlich den alternativen "Bären-Anwalt" aus den in meinen Vorbeiträgen genannten Gründen nicht gerade für die optimale Wahl erachte.

Das schließt selbstverständlich, worauf Du zu Recht hinweist, nicht aus, dass, wenn die Fragesteller dann - in einem zweiten Schritt - das Gerichtsverfahren eingeleitet haben, sie bei Gericht selbst ebenfalls auf eine weibliche Person, also auf eine Richterin, treffen. So weit war ich in meinen bisherigen Beiträgen in zeitlicher Hinsicht schlichtweg noch nicht vorangeschritten.

Tja, und jetzt, wo Du diese Personenzuordnung schon mal angeschnitten hast, stellt sich mal wieder die spannende Frage - wie immer in großen Tafeln mit vielen Beteiligten -, durch welche weibliche Personenkarte wird hier in der großen Tafel die Anwältin und durch welche, davon getrennte weibliche Personenkarte wird hier die Richterin verkörpert. Hierzu verfasse ich gerne zu gegebener Zeit einen eigenen Beitrag. Welche Personenkarte favorisierst Du denn?

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend,
Tugendengel
 
@all

Der TE kommt grad was, was mit dem Namen des Herrn zu tun hat. Warum? Sie macht sich ernsthafte Sorgen, ob alle gesundheitlich unbeschadet daraus hervorgehen. Denn der TE ist für die TE eine Herzensangelegenheit und die Welt zeigt zig Geschichten, zu was Menschen fähig sein können und wer weiß, wie zu was dieser Mann noch fähig ist. Der TE spürt das das Ende der Fahnenstange aus dieser Richtung noch nicht erreicht ist.

Der Name verschlüsselt: A = 1; B = 2 usw.
11, 15, 5, 16, 6 --- vielleicht gibt´s einen Bezug hierzu zur Legung ;-)) ... und dieser Name als Verb ... das passt 100 %.

Und DANKE DANKE DANKE DANKE, dass ihr uns so beisteht, das gibt uns grad echt Kraft obwohl wir echt total müde waren. Und das Ganze ohne
uns persönlich zu kennen. Danke nochmals wirklich! LG
 
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Huhuuu, liebe flimm, und alle Interessierten,

müssen nochmal nachfragen zu:
ich sehe in dem Blatt eher eine Richterin. Sie wird wohl entscheidend sein dafür das die TE `s einen Anwalt nehmen.
Das es eine Richterin diesmal ist (deren Name ist auch schon bekannt), haben wir ja bereits ausgeführt. Nur, was meinst du mit deinem Satz? Du würdest demnach davon ausgehen, dass wir ohne RA die Klage einreichen und die Richterin uns dann in der Verhandlung einen RA "anordnet"? Du würdest somit herauslesen, dass wir die Klage ohne RA/RAin einreichen? Und woran hast du erkannt, dass die Vermieterin in der Verhandlung zugegen sein wird? Kommt auch der Verwalter, weil er diesmal vorgeladen wird?

Für mich ist allerdings ein Beenden der Wohnung und dann auch das Beenden der Gerichte im Blatt sichtbar, das kann aber noch dauern.
1. Satz = Zielsetzung der Gegenseite, das ahnen/wissen wir.
2. Satz: Wie lange wird das noch dauern und ist das ggfs. von irgendetwas abhängig, vielleicht durch einen Lottogewinn ermöglicht oder einen Arbeitsstellenwechsel
beim TE? Im Bild liegt die Karte Klee und daneben die Karte der Störche ... haben gelesen, dass das sehr positiv zu deuten ist mit Gewinn, Umzug etc.

===> Hättest du / hättet ihr einen Ansatz, wann es zeitlich gesehen ca. zu dieser Gerichtsverhandlung kommt?
===> Gibt es sofort ein Urteil oder wird erst noch ein Gutachter bestellt und der Prozess zieht sich - Entscheidung allgemein in 2016 oder 2017?
===> Wird die Richterin zu unseren Ungunsten entscheiden und deshalb dem Verwalter ohne Zeugen/RA Zutritt gewähren?
===> Kann es auch sein, dass die Gegenseite aktuell wieder selbst eine Klage gegen uns vorbereitet / bereits vorbereitet hat?
===> Welcher RA ist für die Gegenseite geeigneter, um den Prozess zu gewinnen, sprich, in es für den Verwalter lähmender mit einem RA oder einer RAin, da wir seit Monaten von einer psychischen Störung oder Krankheit bei ihm ausgehen, die in seine Kindheit / Jugendzeit zurückgeht mit der Frage, ob von einem Mann (väterliche Erblinie) und/oder Mutter (mütterliche Erblinie) vorliegt, die hier u. U. als zu meisternde Lebenslage für ihn zur Aufarbeitung bereitsteht (mit unserer Hilfe, wenngleich wir hier ungern fungieren wollen/wollten) ... vielleicht ist was dran an dieser Theorie. Und dann kommt die Gegenseite mit einem psychologischen Gutachten und er ist raus aus seiner Nummer?Weil es ist und bleibt uns leider nach wie vor verborgen, warum keine der Verantwortlichen auch nur 1x zumindest uns gegenüber reagiert hat und stattdessen ihn unter eine Käseglocke packt. Das verstehen wir nicht. Oder ist es wirklich so simple, dass nur im Vordergrund steht, dass wir zum Auszug animiert werden sollen und er deswegen alle Freiheiten hat?
===> Gibt es ein (verborgenes) Geheimnis bei der Gegenseite, was durch den Prozess an die Oberfläche gehoben wird auf das die Karte "Buch" nahe und auf Linie vom TE hinweisen möchte und durch die Lilien in den Hintergrund tritt?
===> Wir hätten auch Fotos auf Anfrage vom RA & der RAin, wer hier vielleicht über Begabungen verfügt, darf gern nachfragen.

Wären happy, hierauf Antworten zu bekommen. Wer fühlt hier was deutliches oder liest es aus den Legungen heraus?

LG
Wir 2e ;-))
 
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