FIWA
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es gibt absurdere entscheidungen. aber nicht unbedingt viele. armer rentner. warum hat er nicht einmal in 45 jahren ein fenster geöffnet vor allem als kettenraucher. warst du das, fiwa?
aber so ist die jugend. kommt wo an und schmeisst die alten raus weil es ihnen nicht passt wie es ist. ohne reue. das recht hat gesprochen. 45 jahre hat er da gewohnt. wie absolut asozial ist es zu sagen: verzieh dich mit deinem rauch in eine neue wohnung.
Absurd ist, das man es 45 Jahre toleriert hat. Ergo, kann es so schlimm gar nicht gewesen sein und nicht lüften, dass ist eine generelle beliebte Unterstellung seitens der Vermieter. Bei allem ! Und weiter habe ich dazu alles geschrieben, lüftet man, zieht es auch ins Treppenhaus.
eher wäre ich weggezogen als den alten kettenrauchenden sack rausschmeißen zu lassen. aber moral spielt keine rolle wo es das gesetz gibt.
Das Recht ist doch bei dem rauchenden Mieter, hatte doch das BVerfG schon eindeutig klar gestellt, man darf in Mietwohnungen rauchen.
Hier wurde aber jetzt was hingedreht und zwar Geruchsbelästigung als Gesundheitsschädigung. Nur schon der Geruch, was man 45 Jahre toleriert hat.
Macht das Schule, reicht schon, ich kann den nicht riechen, weg mit dem/die ........... übertrieben.
übrigens hat er noch bis jahresende zeit auszuziehen. fristlos gekündigt ist also etwas übertrieben. aber halten wir es ruhig wie die bildzeitung. genial manipulierend.
Die fristlose Kündigung gibt es im Mietrecht, ohne Fristen. Gilt aber nur bei massivsten Eingriffen in das Mietrecht.
Hat so aber nichts mit der Räumung der Wohnung zu tun. Widerspricht der Mieter, muss die Räumungsklage erwirkt werden und das kann dauern. Da kommen dann auch soziale Belange mit ins Spiel. Mietdauer, Wohnungsmarktlage usw. Die hat jedes Gericht mit abzuwägen. Daher kommen dann Fristen, von 3 Monaten, 6 Monaten. Kann sogar abgelehnt werden, wenn die fristlose Kündigung und Räumung unzumutbar für den Mieter wäre. Hier sind dann immer soziale Aspekte das ausschlaggebende.
Und nun rechne mal, Juni war das Urteil, plus 6 Monate. Fristlose Kündigung und Räumung sind zwei paar Schuhe. Einer Kündigung kann und muss man widersprechen. Der Vermieter ist dann im Zugzwang und muss per Räumungsklage seiner einseitigen Kündigung Nachdruck verleihen.
Daher nichts Bild-Niveau, sondern normale Vorgänge.
Kommt noch besser, selbst wenn dieses Urteil Rechtskraft erwirken sollte, kann der Mieter noch Aufschübe gegen die Umsetzung des Urteiles erwirken. Gut begründet, auch mehrfach.
Und nun ?
Eben, kommt das wirklich durch und Vermieter springen auf die gleiche Schiene und kündigen erstmal fristgerecht, würde ich widersprechen, genau mit dem Verweis auf Nachbesserung der Abdichtung der Eingangstür zur Wohnung. Dazu das Angebot einer Installation eines Dunstabzuges über den Eingangsbereich zu meiner Wohnung. Alternativ, die Erbringung eines separaten Einganges.
Genau, damit hätte der Vermieter dann ein Problem, denn, der Vermieter muss auch selbst abstellen, wenn er etwas beanstandet und für das Treppenhaus ist der Mieter so nicht zuständig, sondern der Vermieter. Rummms
Daher, das Urteil ist übelst. Aber wenn da ein Richter auf so dumm macht, können das Mieter auch. Denn nochmals, für Gerüche im Treppenhaus, kann kein Mieter etwas, da ist der Vermieter gefragt.
Einfacher Umkehrschluss