Exzessivem Raucher wird fristlos die Wohnung gekündigt

es gibt absurdere entscheidungen. aber nicht unbedingt viele. armer rentner. warum hat er nicht einmal in 45 jahren ein fenster geöffnet vor allem als kettenraucher. warst du das, fiwa?

aber so ist die jugend. kommt wo an und schmeisst die alten raus weil es ihnen nicht passt wie es ist. ohne reue. das recht hat gesprochen. 45 jahre hat er da gewohnt. wie absolut asozial ist es zu sagen: verzieh dich mit deinem rauch in eine neue wohnung.

Absurd ist, das man es 45 Jahre toleriert hat. Ergo, kann es so schlimm gar nicht gewesen sein und nicht lüften, dass ist eine generelle beliebte Unterstellung seitens der Vermieter. Bei allem ! Und weiter habe ich dazu alles geschrieben, lüftet man, zieht es auch ins Treppenhaus.

eher wäre ich weggezogen als den alten kettenrauchenden sack rausschmeißen zu lassen. aber moral spielt keine rolle wo es das gesetz gibt.

Das Recht ist doch bei dem rauchenden Mieter, hatte doch das BVerfG schon eindeutig klar gestellt, man darf in Mietwohnungen rauchen.

Hier wurde aber jetzt was hingedreht und zwar Geruchsbelästigung als Gesundheitsschädigung. Nur schon der Geruch, was man 45 Jahre toleriert hat.
Macht das Schule, reicht schon, ich kann den nicht riechen, weg mit dem/die ........... übertrieben.

übrigens hat er noch bis jahresende zeit auszuziehen. fristlos gekündigt ist also etwas übertrieben. aber halten wir es ruhig wie die bildzeitung. genial manipulierend.

Die fristlose Kündigung gibt es im Mietrecht, ohne Fristen. Gilt aber nur bei massivsten Eingriffen in das Mietrecht.
Hat so aber nichts mit der Räumung der Wohnung zu tun. Widerspricht der Mieter, muss die Räumungsklage erwirkt werden und das kann dauern. Da kommen dann auch soziale Belange mit ins Spiel. Mietdauer, Wohnungsmarktlage usw. Die hat jedes Gericht mit abzuwägen. Daher kommen dann Fristen, von 3 Monaten, 6 Monaten. Kann sogar abgelehnt werden, wenn die fristlose Kündigung und Räumung unzumutbar für den Mieter wäre. Hier sind dann immer soziale Aspekte das ausschlaggebende.

Und nun rechne mal, Juni war das Urteil, plus 6 Monate. Fristlose Kündigung und Räumung sind zwei paar Schuhe. Einer Kündigung kann und muss man widersprechen. Der Vermieter ist dann im Zugzwang und muss per Räumungsklage seiner einseitigen Kündigung Nachdruck verleihen.

Daher nichts Bild-Niveau, sondern normale Vorgänge.

Kommt noch besser, selbst wenn dieses Urteil Rechtskraft erwirken sollte, kann der Mieter noch Aufschübe gegen die Umsetzung des Urteiles erwirken. Gut begründet, auch mehrfach.

Und nun ?

Eben, kommt das wirklich durch und Vermieter springen auf die gleiche Schiene und kündigen erstmal fristgerecht, würde ich widersprechen, genau mit dem Verweis auf Nachbesserung der Abdichtung der Eingangstür zur Wohnung. Dazu das Angebot einer Installation eines Dunstabzuges über den Eingangsbereich zu meiner Wohnung. Alternativ, die Erbringung eines separaten Einganges.

Genau, damit hätte der Vermieter dann ein Problem, denn, der Vermieter muss auch selbst abstellen, wenn er etwas beanstandet und für das Treppenhaus ist der Mieter so nicht zuständig, sondern der Vermieter. Rummms

Daher, das Urteil ist übelst. Aber wenn da ein Richter auf so dumm macht, können das Mieter auch. Denn nochmals, für Gerüche im Treppenhaus, kann kein Mieter etwas, da ist der Vermieter gefragt. :D

Einfacher Umkehrschluss
 
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Sie müssen sich einfach eine Wohnsituation suchen in der sie niemandne mit ihren Aktivitäten behelligen.

Wenn ich unbedingt zu allen Tageszeiten lauten Heavy Metal hören will/muss, dann muss ich mir eine entsprechende Wohnsituation suchen wo das machbar ist ohne daß es andere Menschen behelligt. Es sagt ja niemand der Typ darf nicht mehr Kette rauchen. Er muss es nur so machen daß die Abfallprodukte seines Tuns keine anderen Leute behelligen.

Lärmbelästigung ist ganz klar bundesweit geregelt. Hat so nichts mit dem Mietrecht zu tun. Einige meinen es noch immer, genauso Mittagsruhe, die gibt es in vielen Fällen nicht. Bei bemischter Bebauung, gibt es z.B. keine Mittagsruhe.

Das ist aber nicht zu vergleichen mit Geruchsbelästigungen. Die haben im Mietrecht innerstädtisch hingenommen zu werden. Habe ich auch in meinem Mietvertrag stehen, Geruchsbelästigungen anliegender Lokalitäten sind hin zunehmen. Bei mir sind auch Häuser nebenan, die niedriger liegen als meine Fensterfront. Wenn die heizen und ungünstig der Wind steht, zieht es rüber. Da kann man dann nur schnell Fenster zu machen. Ein Mangel ist es nicht.

Genauso sind Autoabgase hinzunehmen und die steigen auch ins Treppenhaus.

Und nun zu dem Rentner, der wohnt nach dem was bekannt ist, in einem Haus, was gewerblich genutzt wird. Ergo, innerstädtisch. Dumm dabei, dass er Parterre wohnt. Denn Rauch zieht nach oben, aber genauso Autoabgase :D

Um den Rauch geht es aber gar nicht, sondern um Geruchsbelästigung der Schnüffelhunde ;) Da könnte er sogar ganz oben wohnen, Rauch zieht ja nach oben, der Geruch könnte aber unten schon wahrgenommen werden. Auch wenn es Einbildung ist.

Daher, Garfield, wo sollen dann noch Raucher hin ???????? Unter die Brücke, das könnte auch einige stören, wegen Geruch.

Und wenn wir die Raucher entsorgt haben, kommt hoffentlich das Parfüm dran. Auch entsorgen, denn das riecht. Danach die Essengerüchte, stell schon mal das Kochen ein :D
 
Das ist aber nicht zu vergleichen mit Geruchsbelästigungen. Die haben im Mietrecht innerstädtisch hingenommen zu werden. Habe ich auch in meinem Mietvertrag stehen, Geruchsbelästigungen anliegender Lokalitäten sind hin zunehmen.



Scherzkeks. Das steht extra in deinem Mietvertrag da wenn es da NICHT drinstehen würde du dagegen vorgehen könntest. Das wird mit der Klausel ausgeschlossen.
 
Scherzkeks. Das steht extra in deinem Mietvertrag da wenn es da NICHT drinstehen würde du dagegen vorgehen könntest. Das wird mit der Klausel ausgeschlossen.

Nee, du Scherzkeks, denn auch wenn nicht drinnen stehen würde, wie willst du dagegen angehen.

Mietminderung, Untersagung des Betreibens :lachen:

keine Chance, da lacht dich zu Recht jedes Gericht aus.


Aber gegen Raucher kann man nun ........... tja.
 
Nee, du Scherzkeks, denn auch wenn nicht drinnen stehen würde, wie willst du dagegen angehen.

Mietminderung, Untersagung des Betreibens :lachen:

keine Chance, da lacht dich zu Recht jedes Gericht aus. .



Wenn du eine Wohung anmietest von der du von vorne herein weisst daß sie über einer Kneipe oder Disko gelegen ist (das ist ja offen ersichtlich) mietest du sie wissend um diese Beeinträchtigungen. Dann kannst du hinterher nicht darüber klagen, du wusstest es bei Vertragsabschluss.
Das ist was ganz anderes wie wenn du in eine Wohnung ziehst wo ein Nachbar Kette raucht und hierdurch eine Beeinträchtigung entsteht. Das kannst du nur schlecht bei der Anmietung in Erfahrung bringen, und daher kannst du dagegen vorgehen weil dir die Beeinträchtigung eben NICHT bekannt war bei Anmietung.
 
Das ist was ganz anderes wie wenn du in eine Wohnung ziehst wo ein Nachbar Kette raucht und hierdurch eine Beeinträchtigung entsteht. Das kannst du nur schlecht bei der Anmietung in Erfahrung bringen, und daher kannst du dagegen vorgehen weil dir die Beeinträchtigung eben NICHT bekannt war bei Anmietung.

Wenn dem so ist, riecht man das, auch bei der ersten Begehung ........ oder etwa nicht?

wie gesagt, 45 Jahre, es hat keinen gestört, 45 Jahre lang und nun erst ist es massiv.

Wenn so massiv, ist es, wie in deinem Beispiel schon bei Begehung zur Anmietung wahrnehmbar.
 
Absurd ist, das man es 45 Jahre toleriert hat. Ergo, kann es so schlimm gar nicht gewesen sein und nicht lüften, dass ist eine generelle beliebte Unterstellung seitens der Vermieter. Bei allem ! Und weiter habe ich dazu alles geschrieben, lüftet man, zieht es auch ins Treppenhaus.



Das Recht ist doch bei dem rauchenden Mieter, hatte doch das BVerfG schon eindeutig klar gestellt, man darf in Mietwohnungen rauchen.

Hier wurde aber jetzt was hingedreht und zwar Geruchsbelästigung als Gesundheitsschädigung. Nur schon der Geruch, was man 45 Jahre toleriert hat.
Macht das Schule, reicht schon, ich kann den nicht riechen, weg mit dem/die ........... übertrieben.



Die fristlose Kündigung gibt es im Mietrecht, ohne Fristen. Gilt aber nur bei massivsten Eingriffen in das Mietrecht.
Hat so aber nichts mit der Räumung der Wohnung zu tun. Widerspricht der Mieter, muss die Räumungsklage erwirkt werden und das kann dauern. Da kommen dann auch soziale Belange mit ins Spiel. Mietdauer, Wohnungsmarktlage usw. Die hat jedes Gericht mit abzuwägen. Daher kommen dann Fristen, von 3 Monaten, 6 Monaten. Kann sogar abgelehnt werden, wenn die fristlose Kündigung und Räumung unzumutbar für den Mieter wäre. Hier sind dann immer soziale Aspekte das ausschlaggebende.

Und nun rechne mal, Juni war das Urteil, plus 6 Monate. Fristlose Kündigung und Räumung sind zwei paar Schuhe. Einer Kündigung kann und muss man widersprechen. Der Vermieter ist dann im Zugzwang und muss per Räumungsklage seiner einseitigen Kündigung Nachdruck verleihen.

Daher nichts Bild-Niveau, sondern normale Vorgänge.

Kommt noch besser, selbst wenn dieses Urteil Rechtskraft erwirken sollte, kann der Mieter noch Aufschübe gegen die Umsetzung des Urteiles erwirken. Gut begründet, auch mehrfach.

Und nun ?

Eben, kommt das wirklich durch und Vermieter springen auf die gleiche Schiene und kündigen erstmal fristgerecht, würde ich widersprechen, genau mit dem Verweis auf Nachbesserung der Abdichtung der Eingangstür zur Wohnung. Dazu das Angebot einer Installation eines Dunstabzuges über den Eingangsbereich zu meiner Wohnung. Alternativ, die Erbringung eines separaten Einganges.

Genau, damit hätte der Vermieter dann ein Problem, denn, der Vermieter muss auch selbst abstellen, wenn er etwas beanstandet und für das Treppenhaus ist der Mieter so nicht zuständig, sondern der Vermieter. Rummms

Daher, das Urteil ist übelst. Aber wenn da ein Richter auf so dumm macht, können das Mieter auch. Denn nochmals, für Gerüche im Treppenhaus, kann kein Mieter etwas, da ist der Vermieter gefragt. :D

Einfacher Umkehrschluss

und wahrhscheinlich stirbt er am stress ne neue wohnung zu finden. mal abgesehen von all den gesetzen und rechten, das ist doch bescheuert.
 
raucher sind suchtkranke systemsklaven, die sich von einer kriminellen politik und einer geldgierigen drogenmafia um ihr leben und ihr geld bringen lassen.

sie sind aufgrund ihrer suchterkrankung unerträgliche personen, unverschämt und unempathisch. sie verstinken unsere ganze welt mit ihre hochgiftigen gasen und ultrafeinstäuben: auf der straße, auf berggipfeln, in gastgärten, vor jeder tür, sie stinken in unsere wohnungen hinein; sie respektieren keine rauchverbote, und sie haben doch ohnedies fast die ganze welt zur freien verfügung. wenn man versucht, tatsächlich nicht passivzurauchen, bemerkt man schnell, daß man in einer diskriminierungssituation ist: man hat kein recht auf frische luft.

allein die umweltverschmutzung durch kippen ist eine unvorstellbare menge: 4,3 trillionen kippen pro jahr landen in der EU allein auf der straße. sie sind ebenfalls hochgiftig. sie machen ein drittel des mülls am küstennahen meeresgrund aus.

die folgen von rauchen und passivrauchen sind unausweichlich siechtum und tod. lungenkrebs, kehlkopfkrebs, zungenkrebs, blasenkrebs, hirnschlag, herzinfarkt, raucherbein, COPD, ... fast alle menschen in dieser gesellschaft sterben ganz oder teilweise an den folgen des rauchens. das ist bekannt, aber die politiik kommuniziert es nicht. alle "rauchverbote" sind bloß verhöhnungen der nichtraucher.

eine drogensucht führt immer zu einer realitätsverzerrung; raucher können nicht erkennen, was für eine erbärmliche und freche und dumme erscheinung sie abgeben. die nichtraucher sind es leider großteils einfach gewohnt und denken nicht darüber lange genug nach, um dies zu erkennen. nur so ist es möglich, daß so eine widerwärtige, kranke, absurde handlung in einer gesellschaft völlig normal sein kann.

zigaretten sind komplexe high-tech-drogen, die keine psychogene wirkung haben, deren einziges ziel eine maximale abhängigkeit ist. das suchtpotential allein ist perfektioniert. es ist massenmord aus finanziellem interesse. substanzabhängige sind keine freien menschen.

spiritualität und rauchen verträgt sich grundsätzlich nicht. ein suchtkranker kann sich nicht lange genug entspannen oder konzentrieren, um zu meditieren. macht euch nichts vor.

p.s.: nikotin enthält hohe dosen an polonium aus den atombombenversuchen der 50er und 60er. besonders die äußeren bronchien von rauchern sind radioaktiv. vermutlich ist dies der grund für den lungenkrebs, wie man aus dem zeitlichen verlauf der krebsfälle ableitet.
 
Erzähl das mal den Schamanen im Amazonas, oder auch den Native´s in Nordamerika für die der Tabak eine heilige Pflanze ist und die dort seit Jahrhunderten rauchen ...
 
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Erzähl das mal den Schamanen im Amazonas, oder auch den Native´s in Nordamerika für die der Tabak eine heilige Pflanze ist und die dort seit Jahrhunderten rauchen ...

verstehst du den unterschied zwischen (a) schamanisch einmal am tag oder seltener eine pflanze rauchen und eine psychogene wirkung haben, und (b) eine industriell gefertigte high-tech-stäbchendroge mit über 400 zusätzen alle 20 minuten zu inhalieren?

du vergleichst zwei völlig verschiedene dinge.

der tabak allein ist eine sache, dessen interaktion mit atomverseuchung (bindet polonium aus der umwelt) und die industrielle verarbeitung (weniger als die hälfte der zigarette besteht aus tabak ...) wird die zigarette zu einem DÄMON, der die gesamte menschheit in seinen griff bekommen hat. es ist unter allen schädigungen der menschheit die unmittelbarste.

ein heer von suchtkranken vergiftet rund um die uhr luft, boden und wasser. und wenn man was sagt, werden sie WÜTEND. sie sind gehilfen des dämons.

im übrigen halte ich auch indianer nicht zwangsläufig für vorbildlich :-)

drogen allgemein haben keine "bewußtseinserweiternde" wirkung, sondern sie enthalten einfach neurotransmitterähnliche moleküle und verschalten daher im gehirn in ungewohnter weise, und das finden leute manchmal lustig.

es hat aber immer auch eine auswirkung auf die hirnstruktur. im fall von zigarettensucht kommt es zu starken irreversiblen veränderungen im gehirn.

in einer guten welt wäre zigarettenrauchen strengstens verboten.
 
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