Leute, die sich so leicht belästigt fühlen, gehören eigentlich entmündigt, da sie es offensichtlich nicht geschafft haben, erwachsen zu werden. Eine Diktatur der schwachen Nerven ist kein brauchbares Zukunftsmodell, auch wenn der Zeitgeist anderer Meinung ist.
Eben,
daher ist das Urteil auch so interessant.
Ein Raucher darf also in seiner WHG rauchen. Es darf nur kein Rauch, bzw. kein Geruch des Rauchens, in das Treppenhaus ziehen. Er hat dazu zu lüften.
Ah so, keine Wohnungseingangstür ist 100 % luftdicht, das bekommt man nur bei Haustüren hin. Wohnungseingangstüren sind aber in der Regel billige Zimmertüren, da ist nichts dicht.
Wenn man lüftet, wird es noch undichter.
Ergo, der Geruch zieht so oder so raus. Kann man gar nicht verhindern. Noch besser, spätestens, wenn man die Tür aufmacht.
Genau daher, ist das Urteil so interessant. Weil, hier wird das Recht auf Rauchen in der Wohnung, quasi ausgehebelt, weil eine Geruchsbelästigung konstruktionstechnisch nicht abstellbar ist. Wäre nur abstellbar, wenn man die Eingangstür zumauert.
Daher, das gibt Zündstoff, wenn das Urteil vom BGH bestätigt wird. Dann folgen Räumungsklagen ohne Ende, nicht nur gegen Raucher. Gegen ankommen, nur mit langem Klageweg und dann Einzelfallentscheidung.
Das Ding ist deftig und ging ja schon gestern durch die Nachrichten. Das müffelt schon danach, dass auch BGH die Entscheidung durchlaufen lassen wird.
Nur amüsant, wenn dann ein Mietshaus an einer viel befahrenen Straße steht.
Tja, eine amüsante Entscheidung.