Es sind aber gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich verboten, also kann man keinen Kräuterbitter gegen Magenschmerzen auf den Markt bringen.
Wenn du ein Magenbitter auf den Markt bringst, brauchst du im Regelfall nicht dazuschreiben, dass es gegen Magenbeschwerden hilft. Das wissen die Leute ohnehin. Wenn du das trotzdem willst, kannst du um eine Erlaubnis ansuchen. Dann musst du im Regelfall nachweisen können, dass deine Aussage begründet ist - in dem Fall helfen dir dann Studien wie die, die ich oben gepostet habe, weiter. Du kannst natürlich auch eigene Studien machen. Aber für die meisten "traditionellen" Pflanzenheilmittel wirst du sehr viel geleistete Vorarbeit finden, auf die du dich berufen darfst.
Immerhin hat sie das meiste Geld, weil zwar das Genehmigungsverfahren und die Vermarktung viel kosten, das synthetische Medikament in der Herstellung aber im Verhältnis zu Naturheilmittel "nichts".
Auch das ist so pauschal Unsinn. Es gibt genauso Pharmazeutika, die horrende Herstellungskosten haben. Abgesehen davon ist es halt sinnlos, die Erforschung eines (völlig neuen, unbekannten) Arzneimittels von seinen reinen Produktionskosten zu betrachten. Bei Pflanzenarzneien kannst du eben mit etwas arbeiten, das schon da ist. Bei chemischen Arzneimitteln startest du bei 0.
Phytopharmaka sind kein Lebensmittel. Sondern Arzneien.
Es geht nicht um Phytopharmaka. Es geht um Magenbitter. Und der ist als Lebensmittel ausdrücklich vom AMG ausgenommen, vgl § 2 III Nr. 1 AMG. Wenn du dich in ein Thema einmischt, lies bitte vorher, um was es geht.
Die Produkteinführung inkl. allem drum und dran ist kein Klacks, das kostet sehr viel Geld und Aufwand.
Wer glaubt, das wäre alles für eine Privatperson mal eben so zu wuppen, lebt an der Wirklichkeit meilenweit vorbei.
Ein Unternehmen gründen kostet immer Geld, egal ob man eine Würstelbude aufmachen oder Magenbitter verkaufen will. Es gründet aber auch keine Privatperson "
mal eben so" ein Unternehmen.
Weißt Du was alleine ein Patent (rechtssicher, EU weit) kostet?
Ja. Ein europäisches Patent kostet im Schnitt etwa 5000 EUR. Das brauchst du aber auch nur, wenn du ein internationales Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Ländern bist. Bei einem Patent nur für Deutschland bist du so um 500-1000 EUR dabei.