Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Und jetzt müsstest Du das noch verstehen.
und schon wieder hast du gegen das urheberrecht verstoßen.
Eine Verlinkung ist kein Zitat.und schon wieder hast du gegen das urheberrecht verstoßen.
oder hast du die erlaubnis das zitatrecht zu zitieren?
allerdings blöd, dass auch wolf gegen das urheberrecht verstößt indem er dich zitiert.
wir alle verstoßen hier permanent.
tsts....
du verstößt gegen das zitatrecht. keine verlinkung, kein nix.Und jetzt müsstest Du das noch verstehen.
Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertig ist
...
Das Zitat muss einen Zweck erfüllen
Das Zitat darf nicht um seiner selbst willen übernommen werden. Es muss einen Zweck erfüllen. Allein die Ansicht „weil das Gedicht so schön ist“ oder „Der Spruch bildet ein tolles Motto für meine Webseite“ reicht dafür nicht. Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.
Dieser besondere Zweck ist bei dir dann was genau? Provokation, Abwertung, deinen Spaß zu haben?
Der Link steht in dem Zitat deines Beitrages, also alles ist ok.du verstößt gegen das zitatrecht. keine verlinkung, kein nix.
@Lucia
Wer hat Dir eigentlich erlaubt, mein Zitat aus dem Kontext gerissen in Deine Signatur einzufügen? Schon mal was von UrhR gehört?
Und jetzt müsstest Du das noch verstehen.
Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertig ist
...
Das Zitat muss einen Zweck erfüllen
Das Zitat darf nicht um seiner selbst willen übernommen werden. Es muss einen Zweck erfüllen. Allein die Ansicht „weil das Gedicht so schön ist“ oder „Der Spruch bildet ein tolles Motto für meine Webseite“ reicht dafür nicht. Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.
Dieser besondere Zweck ist bei dir dann was genau? Provokation, Abwertung, deinen Spaß zu haben?
http://www.internetrecht-rostock.de/Impressum.htmSie können auf unsere Beiträge gerne von Ihrer Homepage verlinken. Die private Übernahme oder Zitate aus unsere Beiträgen gestatten wir gerne, wenn Sie die Kanzlei mit Angabe unserer Domain www.internetrecht-rostock.de als Quelle nennen. Beachten Sie bitte unsere Link- und Zitatpolicy . Bei Fragen schicken Sie uns einfach eine Mail.
Der Link steht in dem Zitat deines Beitrages, also alles ist ok.
p.s. meine Fragen zu beantworten fällt dir anscheinend sehr schwer. Erwischt.![]()