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Vor 2011 wurden alle Geldgeschenke von ÜBER € 50,- angerechnet (auch bei Kindern, was schäbig genug ist), seit 2011 sieht die Lage, besonders bei Kindern anders aus.
"Erhalten Kinder zu Weihnachten oder an Geburtstagen kleinere Geschenke, so müssen diese nicht angegeben werden. Bei größeren Geldgeschenken ist es wichtig, dass diese für eine außergewöhnliche Aufwendung benutzt werden. Dies ist gegeben, wenn die Oma dem Enkel den Führerschein finanziert. Zudem sind Geldgeschenke bis zur Höhe von 3100 Euro zur Jugendweihe, Konfirmation, Erst-Kommunion oder ähnlichen religiösen Festen erlaubt. Monatliche Taschengelder in Höhe von bis zu zehn Euro für die Kinder sind anrechnungsfrei. Bei Kindern bzw. Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr sind regelmäßige monatliche Zuwendungen bis zu 30 Euro gestattet."
http://www.gegen-hartz.de/nachricht...nke-vor-dem-jobcenter-schuetzen-900159029.php
Die Kontoauszüge werden nicht überwacht (i.S., das Arbeitsamt darf einfach Einschau halten), aber sie müssen immer wieder mal zur Überprüfung beim Amt vorgelegt werden.