Es rappelt im Karton: Europa fühlt sich von 0,3% Flüchtenden verfolgt

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Deshalb wird sich hier so aufgeregt, dass "Flüchtlinge" hier "angebliche Starthilfe" bekommen, die unsere "Abgerutschten" nicht erhalten.
 
Die Oma hat das Geld aufs Konto überwiesen, sie hat weiter weg gewohnt.
Das ist dann nicht gut nachgedacht zuvor. Ich helfe ja gerne mal, zweckgebunden kann einem das Amt nix. Das ist dann legal und keiner muss den Staat beschubbsen. Wenn ich sag: Oh, Du möchtest renovieren und ich geb dir dafür, und für nix anderes, etwas Geld dazu, dann darf das Amt davon nicht einen Cent für die Lebenshaltungskosten abrechnen.
 
???
Vor 2011 wurden alle Geldgeschenke von ÜBER € 50,- angerechnet (auch bei Kindern, was schäbig genug ist), seit 2011 sieht die Lage, besonders bei Kindern anders aus.
"Erhalten Kinder zu Weihnachten oder an Geburtstagen kleinere Geschenke, so müssen diese nicht angegeben werden. Bei größeren Geldgeschenken ist es wichtig, dass diese für eine außergewöhnliche Aufwendung benutzt werden. Dies ist gegeben, wenn die Oma dem Enkel den Führerschein finanziert. Zudem sind Geldgeschenke bis zur Höhe von 3100 Euro zur Jugendweihe, Konfirmation, Erst-Kommunion oder ähnlichen religiösen Festen erlaubt. Monatliche Taschengelder in Höhe von bis zu zehn Euro für die Kinder sind anrechnungsfrei. Bei Kindern bzw. Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr sind regelmäßige monatliche Zuwendungen bis zu 30 Euro gestattet."
http://www.gegen-hartz.de/nachricht...nke-vor-dem-jobcenter-schuetzen-900159029.php

Die Kontoauszüge werden nicht überwacht (i.S., das Arbeitsamt darf einfach Einschau halten), aber sie müssen immer wieder mal zur Überprüfung beim Amt vorgelegt werden.

Vielleicht hat das Amt das auf dem Kontoauszug gesehen, das haben sie nicht gesagt, jedenfalls hat es das Amt gesehen und der Mutter die 50 Euro abgezogen. War dann wahrscheinlich noch die alte Regelung, das ist schon eine Weile her, daß ich das im Fernsehen gesehen habe. Ich finde es jedenfalls gemein.
 
Vielleicht hat das Amt das auf dem Kontoauszug gesehen, das haben sie nicht gesagt, jedenfalls hat es das Amt gesehen und der Mutter die 50 Euro abgezogen. War dann wahrscheinlich noch die alte Regelung, das ist schon eine Weile her, daß ich das im Fernsehen gesehen habe. Ich finde es jedenfalls gemein.
Klar ist das gemein, aber gegen Gemeines gibt es legale Mittel und Wege. Und bei unseren Gesetzen rüstet ein Hilfeempfänger halt auf. Das klingt wie von hinten mit dem Messer durch's Auge, aber dann ist es wieder legal.

Ich glaube auch nicht, dass der Fugee, dem ich neulich den Nachsendeantrag spendiert habe, das bei seinem Sachbearbeiter als Einnahme angegeben hat. Warum auch? War zweckgebunden, nur den Bürokram haben wir uns beide erspart. :D
 
Das ist dann nicht gut nachgedacht zuvor. Ich helfe ja gerne mal, zweckgebunden kann einem das Amt nix. Das ist dann legal und keiner muss den Staat beschubbsen. Wenn ich sag: Oh, Du möchtest renovieren und ich geb dir dafür, und für nix anderes, etwas Geld dazu, dann darf das Amt davon nicht einen Cent für die Lebenshaltungskosten abrechnen.

Am besten ist es in bar.
 
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