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opti
Guest
Auch wenn Zulassungsanträge von Gen-Pflanzen keine Mehrheiten in der EU finden, können sie trotzdem zugelassen werden. Zum Beispiel im Fall des Gen-Raps GT73: Obwohl sich 13 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung ausgesprochen haben und nur sechs dafür stimmten, kann die EU-Kommission die Zulassung endgültig bestätigen.
Grundlage für die noch ausstehende Entscheidung ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte qualifizierte Mehrheit haben müssen, um die Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wieviele Mitgliedsländer gegen eine Zulassung sind. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Staaten verteilt werden. Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 Stimmen von 321 möglichen Voten der 25 Mitgliedsländer erreicht werden, um Gen-Pflanzen zu stoppen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte trotzdem zuzulassen.
Ich finde es äusserst empörend, wie hier von Seiten der EU mit der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt umgegangen wird.
Grundlage für die noch ausstehende Entscheidung ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte qualifizierte Mehrheit haben müssen, um die Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wieviele Mitgliedsländer gegen eine Zulassung sind. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Staaten verteilt werden. Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 Stimmen von 321 möglichen Voten der 25 Mitgliedsländer erreicht werden, um Gen-Pflanzen zu stoppen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte trotzdem zuzulassen.
Ich finde es äusserst empörend, wie hier von Seiten der EU mit der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt umgegangen wird.