Sehr smart. Und nebenbei mehrfach grundgesetzwidrig. (um mal Art. 22 II GG und Art. 38 I GG zu nennen). Denn dann sind die Wahlen nicht mehr allgemein (weil nur Leute mit Internet wählen können), sie sind nicht mehr geheim (weil alles zurückverfolgt werden kann) und potentiell nicht mehr unmittelbar. Damit hast du die drei Grundpfeiler demokratischer Wahlen ausgehöhlt.
Und sobald irgendein schlauer Bursche die Unfähigkeit des Volkes, mit einem PC und dem Internet umzugehen ausnutzt und einen hübschen Trojaner baut, bekommt plötzlich irgendeine radikale Splitterpartei 30%. Wenn nichtmal IT-Unternehmen mit Milliardenbudgets sich umfassend vor Hackerangriffen schützen können, wie sollen es dann die Lappen in den Ämtern, deren Niveau in Sachen IT-Sicherheit noch viel tiefer angesiedelt ist?
Ansonsten; bisschen dick aufgetragen, das mit der "Diktatur". Parteien sollen bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (Art. 21 I 1 GG). Wenn ein Parlamentarier gegen die Parteilinie arbeitet, kann das nicht funktionieren. Keiner hier hat den Gesetzesentwurf gelesen und keiner weiß, was jetzt GENAU drinsteht und wie es auszulegen ist. Ob die Änderung zu sehr in Richtung Maulkorb und in Relation dazu zu wenig in Richtung mehr Effizienz im Bundestag geht, wird das BVerfG entscheiden.
Ein wenig mehr Effizienz im Parlament wär auch sinnvoll, und das gilt für die BRD genauso wie für Österreich. Ich sag nur Fauls Rede zu Tetrapak-Wein, da fragt man sich doch: Wofür werden diese Leute eigentlich bezahlt?