ich hab mir jetzt endlich mal den zeitungsartikel durchgelesen und finde das Urteil relativ nachvollziehbar. Man räumt philosophisch gesehen dem ungeborenen Kind ja so etwas wie ein Recht auf zufälligkeit ein, jedenfalls kann man das an vielen Stellen nachlesen, etwa Habermas und Fukuyama. Dabei geht es vor allem um die Aussicht perfekte Retortenbabies zu schaffen, was meistens abgelehnt wird. Wir dürfen meiner Meinung nach nicht übersehen, dass die "Pflicht" der Frau ihrem Körper keine toxischen Substanzen zuzuführen, wenn sie schwanger ist stark von unseren technischen Möglichkeiten abhängt, das Beispiel mit dem Alkohol ist da nur relativ anschaulich, aber wie steht es zum Beispiel mit Erbkrankheiten in der Familie, kann man da nicht gleichermaßen argumentieren? hat man da nicht eine Verantwortung kein Kind zu bekommen, schließlich ist die Wahrscheinlichkeit höher ein krankes Kind in die Welt zu setzen, oder was wenn die Eltern den gleichen Rhesusfaktor haben...
Eben, und die Aussicht Retortenbabies zu schaffen, die perfekt sein sollen, ist für mich Menschenverachtung pur. Ebenso sich über den freien Willen der Frau zu erheben, ihr die Freiheit zu nehmen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen über ihren Körper.
Für mich liegt es alleine in der Entscheidung der Frau, ob sie ein Kind austragen möchte und natürlich auch unter welchen Bedingungen sie dies entscheidet und tut.
Unabhängig davon, ob so eine Entscheidung rückwirkend betrachtet "richtig oder falsch" war. Und sobald ein Kind geboren wurde, ist es juristisch eine Person und hat Rechte. Vorher jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt über z.B. von Land zu Land sehr verschieden gehandhabte Gesetze.
In einer wirklich sozialen Gemeinschaft würde es zudem meiner Ansicht nach nicht um Strafe, Opfer, Täter und Schuld gehen, sondern um Verantwortlichkeiten.
Eine Frau trägt die Verantwortung für ihren Körper und der Mann für seinen Körper.
Was konkret bedeutet:
- ein Mann hat alle "Macht"
bevor ein Kind gezeugt wird, weil es sein Penis, sein Samen und eben sein Körper ist,
- und die Frau hat alle "Macht",
nachdem es gezeugt wurde.
Nach erfolgreicher Geburt wird so das Ungeborene zu einer juristischen Person. Dann geht die juristische "Macht" Stück um Stück auf das Kind und den späteren Erwachsenen über.
Was gar nicht geht, finde ich, dass jemand glaubt, eine Gesellschaft könne ein Recht auf ein Kind haben. So wie Musikuss es immer wieder versucht zu rechtfertigen, dass einer Frau per Gesetz dies oder das verboten werden sollte oder sie bestaft. Das sind wahrhaftig Gedanken, die aus einer diktatorischen, entmündigenden Geisteshaltung entspringen. Denn der Grund, es ginge ihm um das Kind ist nur vorgeschoben. Denn wenn es einem Mann wirklich darum geht ein gesundes Kind in die Welt zu setzen, ist er gefordert seine "Macht" auch verantwortungsvoll einzusetzen, was hier bedeutet: vor der Zeugung seinen Teil der Verantwortung dafür zu übernehmen, einer alkoholkranken Frau kein Kind zu machen.
LG
Any