Gestern war ich auf einer Fortbildung über Haftungsrecht in der Pflege.
Dabei hat uns die dozierende Rechtsanwältin erklärt, dass selbst eine Patientenverfügung, die beim Notar beglaubigt wurde, nicht zwingend den Arzt aus der Haftung befreit, der auf Wunsch des Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen weglässt, wenn abzusehen ist, dass austherapiert ist und der Kranke kurz vorm Sterben steht!
Es komme - so sagte sie - immer darauf an, vor welchem Gericht/in welchem Bundesland (D) der Fall lande.
Einige Richter verurteilen den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn er z.B. keine Magensonde gelegt hat in Folge einer OP an einem anderen Körperteil, der Patient nicht selbstständig Nahrung aufnehmen kann und das sogar, obwohl eine Patientenverfügung vorliegt, die ihn davon entbindet. Der Arzt hat das Risiko! Er hat den Eid des Hipprokrates geschworen und ist IMMER VERPFLICHTET, Leben zu erhalten.
Da kommt man schon ins Grübeln, nicht wahr?
Andere Gerichte stellen das Patientenrecht als Selbstbestimmung dar, so dass der Arzt nicht haftbar gemacht wird.
Wohl dem, der im für ihn richtigen Bundesland arbeitet!!!
D.h., lt. Urteil BGH sind Patientenverfügungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig, wenn sie sorgfältig formuliert sind und der geprüfte Einzelfall zutrifft.
Da frage ich mich nun wirklich, ob ich überhaupt eine solche Verfügung für mich erstelle, die mich noch Geld kostet beim Notar, damit sie glaubwürdig genug ist, die ich zudem noch alle 2 Jahre erneut unterschreiben muss mit Zeugen, dass ich auch Herr meiner Sinne bin u. u. u.
Vielleicht ja alles unnötig. Kommt eh drauf an, an welchen Mediziner ich gerate und wie der sich in meinem Sterbe- oder Wiederbelebungsfall entscheidet.
Heftige Erkenntnis für mich.
Dabei hat uns die dozierende Rechtsanwältin erklärt, dass selbst eine Patientenverfügung, die beim Notar beglaubigt wurde, nicht zwingend den Arzt aus der Haftung befreit, der auf Wunsch des Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen weglässt, wenn abzusehen ist, dass austherapiert ist und der Kranke kurz vorm Sterben steht!
Es komme - so sagte sie - immer darauf an, vor welchem Gericht/in welchem Bundesland (D) der Fall lande.
Einige Richter verurteilen den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn er z.B. keine Magensonde gelegt hat in Folge einer OP an einem anderen Körperteil, der Patient nicht selbstständig Nahrung aufnehmen kann und das sogar, obwohl eine Patientenverfügung vorliegt, die ihn davon entbindet. Der Arzt hat das Risiko! Er hat den Eid des Hipprokrates geschworen und ist IMMER VERPFLICHTET, Leben zu erhalten.
Da kommt man schon ins Grübeln, nicht wahr?
Andere Gerichte stellen das Patientenrecht als Selbstbestimmung dar, so dass der Arzt nicht haftbar gemacht wird.
Wohl dem, der im für ihn richtigen Bundesland arbeitet!!!
D.h., lt. Urteil BGH sind Patientenverfügungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig, wenn sie sorgfältig formuliert sind und der geprüfte Einzelfall zutrifft.
Da frage ich mich nun wirklich, ob ich überhaupt eine solche Verfügung für mich erstelle, die mich noch Geld kostet beim Notar, damit sie glaubwürdig genug ist, die ich zudem noch alle 2 Jahre erneut unterschreiben muss mit Zeugen, dass ich auch Herr meiner Sinne bin u. u. u.
Vielleicht ja alles unnötig. Kommt eh drauf an, an welchen Mediziner ich gerate und wie der sich in meinem Sterbe- oder Wiederbelebungsfall entscheidet.
Heftige Erkenntnis für mich.