Filomena
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Kann ich - nach befragen von Chat GPT - bestätigen!Das hat niemals ein Polizeibeamter gesagt. Das halte ich schlicht für eine Lüge. "Sexuell besessenes Schwein" ist eine Beleidigung nach §185 StGB. Meinungsfreiheit schützt Kritik,nicht Beleidigungen. Wer jemanden als "sexuell besessenes Schwein" bezeichnet, beruft sich nicht auf Demokratie, sondern begeht eine strafbare Ehrverletzung nach §185 StGB.
Genauso wie p* Schw* ( moralisch/ethisch sehr verwerflich)
und mein damaliges Schimpfwort ( vulgär abwertend).
Alles fällt unter §185 StGB.