Die hässliche Fratze der Fremdenfeindlichkeit

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Geil! Aus einem Müllcontainer des geheimen BilderbergerTreffens der internationalen Führungseliten dieser Welt hat irgendein Journalist zufälligerweise schwarzaufweiss g.e.n.a.u... die Parolen, Befürchtungen und VTs der deutschdeutschen Besorggrüzte und dessen, was sie tagein tagaus runterbetet -quasi *seriös* verbrieft und freihaus geliefert- gefischt und teilt dieses Geheimdokument sondergleichen nun tapfer im deutschen Netz!


:ROFLMAO::roll::lachen::ROFLMAO:


@kulli und @GrauerWolf.... wie findet ihr das denn wirklich? Ich meine eben wirklich wirklich... ???
 
@kulli und @GrauerWolf.... wie findet ihr das denn wirklich? Ich meine eben wirklich wirklich... ???
Was habe ich geschrieben? Ich kann zur Echtheit des Dokumentes nichts sagen. Nicht mehr und nicht weniger. Das eigentlich geheime Akten unsachgemäß entsorgt wurden und an die Öffentlichkeit gerieten, ist schon vorgekommen. Daran würde ich's nicht aufhängen.
Das ganze kann also ein Fake sein, muß es aber nicht. Also, denk Dir selber Deinen Teil dazu. Die Gedanken sind (noch) frei...
 
Gewaltfreie Kommunikation

oder

Genfer Konventionen

@Shimon1938

warum Ani das wort Flüchtlings ausgelassen hat kann ich von hier aus nicht feststellen.
ich vermute eine reflexhandlung oder gar bewusstes ausslassen dieses wortes
Flüchtling,
das in der zwischenzeit leider zu einem unwort degradiert worden ist.
es könnte auch Anis totale unkenntniss gewesen sein.
wer weiss das schon genau.

:morgen:

darum einen auszug

"Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“)


  • Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland (Art. 3)
  • Religionsfreiheit (Art. 4) – wobei hier nur das sog. Gebot der Inländergleichbehandlung gilt, d. h. Flüchtlinge und Staatsbürger werden in ihrer Religionsfreiheit gleichgestellt; Einschränkungen für Staatsbürger dürfen dann auch für Flüchtlinge gelten.
  • freier Zugang zu den Gerichten (Art. 16)
  • Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)
  • Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er direkt aus dem Fluchtland kam (Art. 31 Abs. 1)
  • Schutz vor Ausweisung (Art. 33, Non-Refoulement-PrinzipGrundsatz der Nichtzurückweisung)
  • Insgesamt gewähren die Vertragsstaaten einem Flüchtling weitgehend die gleichen Rechte wie Ausländern im Allgemeinen; ein Flüchtling darf also nicht als „Ausländer 2. Klasse“ behandelt werden.


Die Konvention führt u. a. folgende Rechte eines Flüchtlings auf:

  • Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland (Art. 3)
  • Religionsfreiheit (Art. 4) – wobei hier nur das sog. Gebot der Inländergleichbehandlung gilt, d. h. Flüchtlinge und Staatsbürger werden in ihrer Religionsfreiheit gleichgestellt; Einschränkungen für Staatsbürger dürfen dann auch für Flüchtlinge gelten.
  • freier Zugang zu den Gerichten (Art. 16)
  • Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)
  • Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er direkt aus dem Fluchtland kam (Art. 31 Abs. 1)
  • Schutz vor Ausweisung (Art. 33, Non-Refoulement-PrinzipGrundsatz der Nichtzurückweisung)
  • Insgesamt gewähren die Vertragsstaaten einem Flüchtling weitgehend die gleichen Rechte wie Ausländern im Allgemeinen; ein Flüchtling darf also nicht als „Ausländer 2. Klasse“ behandelt werden."
https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_über_die_Rechtsstellung_der_Flüchtlinge
 
Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er direkt aus dem Fluchtland kam (Art. 31 Abs. 1)
Was heißt, daß alle Flüchtlinge hier Illegale sind und somit straffällig wurden. Legale können nur über die internationalen See- und Flughäfen kommen. Und wer abtaucht, ist eh illegal.
 
Was heißt, daß alle Flüchtlinge hier Illegale sind und somit straffällig wurden. (...)

Was aber folgenfrei bleibt, wenn sie sich eben schnell melden.

Die genfer Konventionen sind keine Lippenbekenntnisse, die sich insgeheim freuen, dass es kaum legale Einreisemöglichkeiten für Menschen in Not gibt.
 
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Natürlich ging der Fall durch die Medien, aber eben nicht bis in letzter Konsequenz, dass hier tatsächlich ein schwerer sexueller Missbrauch (das war es, informiere dich bitte dazu) vorlag.

Die Medien haben hier wesentlich das Feuer geschürt, das muss auch dir bewusst sein. Ich lese Berichte sehr aufmerksam und suche dann nach den Originalquellen, hier die Pressemitteilung der Polizei und da stand sinngemäß nichts drinnen, aus dem hervorgegangen ist, dass die Behauptungen des Mädchens wahr waren, sondern untersucht werden sollten. Zudem ist bei einem 13-jährigen Mädchen gar nicht abzusehen, welche seelische Reife besteht, um sie persönlich entsprechend zu verteufeln und für ihre Lüge zur Verantwortung zu ziehen. Hier wurde ein Kind nicht nur durch einen erwachsenen Mann missbraucht, sondern wesentlich durch die Medien und deren leseinkompetenten Publikum. :cool:

Na...dann kann man aber auch über die seelische Reife des 19-jährigen mutmaßen...
ob der so weit ist...hat ja auch schon in einem ähnlichen Fall zum Freispruch für den 18-jährigen geführt, der einvernehmlichen Verkehr mit seiner 12-jährigen Freundin hatte...wurde hier...als es thematisiert wurde...auch von vielen gutgeheißen...aber...der Typ war auch Deutscher und wohl auch ohne muslimischen bzw. "migrantischen" Hintergrund...


Sage
 
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