Deutsche Bahn verliert vor Gericht und muss geschlechtsneutrale Anrede anbieten

Erstens hast Du von 80 auf 95 Prozent verbessert.
Zweitens wie soll das denn dann in Zukunft ablaufen, bei der Anrede im persönlichen Umgang?
"Ein ey Sie" und dann kann ich ggf. Schadensersatz verlangen, weil ich lieber ein "Ey Er" wäre"?
Im Büro dann ein "Mensch Meier" anstelle von Frau oder Herr?
Wie spreche ich dann einen oder eine Polizist?in an?

Gruß

Luca

Ja, ich habe von 80 auf 95 Prozent verbessert, weil ich glaube, dass das der realistischere Wert ist.

Ich habe keine allumfassende Lösung. Leider. Aber ich finde, der erste Schritt ist erstmal die Probleme Diverser überhaupt mal ernst zu nehmen und sich nicht darüber lustig zu machen.

Daraus können dann vielleicht auch zufriedenstellende Lösungen entwickelt werden. Aber mit Sicherheit ergeben sich keine Lösungen, wenn man über die Probleme anderer nur lacht.
 
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Mal ganz unabhängig davon, daß es schlicht ein Gesetz ist. Das gleiche Gesetz was zur Gleichberechtigung von Frauen, Moslems oder Kindern verpflichtet, gilt eben auch für non-binäre Menschen. Das Gesetzt ist seit Jaaahren in Kraft und genauso lange hat es die Bahn ignoriert und sich geweigert eine dritte Option anzubieten und deswegen wurden sie halt bestraft.

Das Gesetzt unterscheidet nicht ob jemand ein Problem mit der falschen Anrede hat, sondern regelt dass jeder richtig angeredet werden doll. Ganz einfach.

Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.
 
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