Teigabid
Sehr aktives Mitglied
Aber hier ging es eigentlich um den "Auferstehungsleib". Ich denke, dass es den Tod (in Wirklichkeit) nicht gibt, daher, wie du vielleicht meinst als "Zweitseele" , oder wenn eher unbewusst, findet wahrscheinlich einfach oder evtl. ein Wechsel des Bewusstseins in einen anderen Ausgangspunkt statt.
Das "Ich" ist, so scheint es uns, in jedem persönlichen Wesen. Wie es bei Tieren ist, kann man noch nicht so sagen.
Der Mensch hat ein persönliches Ich-Bewusstsein so in etwa seit seiner frühen Kindheit, zumindest lässt einen die Erinnerung das Glauben machen.
Allerdings gegenwärtig als fleischlicher Körper ist immer nur das Jetzt. Erinnerungen, sowie auch Voraussehen in die Zukunft, ist immer geistiger Natur.
Überpersönliches Ich kann ich mir nicht vorstellen, ich weiß, dass Manche von so etwas reden, aber es kann letztendlich nur ein Gedankenkonstrukt sein.
Alles was sich als "Ich" empfindet, muss sich automatisch auch selbst umgrenzen, "es" sieht sich gegenüber bzw. innerhalb einer "Welt", welcher Form auch immer.
Heute gehen wir von ganz anderen Voraussetzungen aus,
als in Reflexion auf damals vor runde 2000 Jahren.
Einst vermisste man die aufgeteilte Strukturierung:
Ich, Ego, das Selbst, das Ich-Bewusstsein, der Verstand, …
Sondern viel mehr erwecken historische Schriften den Eindruck,
das Denken wurde vorerst an die Fähigkeit festgemacht
die praktischen Erfahrungswerte als Erinnerung zu speichern.
Darum kamen sich – nicht allgemein, aber doch als intelligenter Spitzenwert – unserem Umgang mit Erinnerungswerten ziemlich nah.
In einem praktischen Modell sieht das dann so aus:
Der Mensch ist mit seinem Körper und seinem Verstand der Veränderung unterworfen.
Kurz gesagt: er stirbt. Komplett. Leiblich und gedanklich.
Was bleibt denn da noch übrig? Und wenn etwas übrigbleibt, was ist es?
Kennen wir doch, markante Ereignisse bleiben im Ansatz, teilweise oder gänzlich, als Erinnerung
in einem Menschen – über den Tod eines anderen Menschen hinaus – erhalten.
Das ist mein Ansatzpunkt!
Ich gehe davon aus, das war bereit im 1. Jhdt. n. Chr. möglich, als Ausgangsbedingung.
Dazu ist kein hypothetischer Astralkörper erforderlich,
auch keine Aufschlüsselung des menschlichen Denkens ist von Nöten,
sondern allein das Erinnerungsvermögen eines anderen lebenden Menschen braucht es,
damit ein Sterbender in der Erinnerung weiter existieren kann.
Diese Erinnerung ist sozusagen die sogenannte „Zweitseele“ – wenn komplett vorhanden.
Ihr „Auferstehungsleib“ ist der andere Körper.
Wenn der Sterbevorgang nicht unterbrochen wird, verläuft derart der Übergang zum Todeszeitpunkt ...
… und ein

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