Zur Info, damit nicht ständig Falsches weiterverbreitet wird:
Die Europäische Union (EU) gewährt Herstellern von potentiellen Impfstoffen gegen Covid-19 eine eingeschränkte Haftung im Falle von unvorhergesehenen Nebenwirkungen. Das erklärte die Vorsitzende des Verbandes Europäischer Impfstoffhersteller (Vaccines Europe), Sue Middleton, am Dienstag bei...
www.apotheke-adhoc.de
daraus:
Die EU entschädigt Hersteller von Covid-19-Impfstoffen, sollten diese gegenüber Patienten für unvorhergesehene Nebenwirkungen ihrer Vakzine haftbar gemacht werden. ... Solche Zwischenfälle seien allerdings selten ....
„.. dass die Mitgliedstaaten die Hersteller für bestimmte Haftungen entschädigen, die unter bestimmten und strengen Bedingungen auftreten“. Allerdings liege die Haftung weiterhin bei den Unternehmen.
und auch Seite 2 des Artikels nicht übersehen!
Und noch ein Zitat vom Bundesgesundheitsministerium zu der Frage:
Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.
Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c21990