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**Mina**
Guest
Das ist irrelevant, weil man auch Sozialhilfe nur dann bekommt, wenn man als "arbeitswillig" (oder eben tatsächlich als "arbeitsunfähig") gilt. Nimmt jemand, der Angst vor der Impfung hat, also Job XY nicht an, gilt er demnach als nicht arbeitswillig (bzw. nicht impfwillig) und es erfolgt eine Sperre des Arbeitslosengeldes (erst mal nur für einige Wochen, aber das kann natürlich wiederholt werden, bis es zum endgültigen Entzug kommt) - es würde ja keinen Sinn machen, diese Bestrafung durch Geld von einer anderen Behörde wieder aufzuheben.Astra.
Nein, ich denke es ist wie in "D" es gibt, dann die Sozialhilfe und die ist so hoch wie das Arbeitslosengeld.
Hinzu kommt, dass du beim Arbeitslosengeld nur gemeldet und arbeitswillig sein musst, um jedoch eine Sozialhilfe zu bekommen, musst du dein gesamtes Vermögen zuerst verwerten lassen (mit kleinen Ausnahmen). Du fängst dann also von null an und bekommst mit etwas Glück ohne weitere Sanktionen Sozialhilfe. Weil du dich dem Impfzwang nicht beugen wolltest.
Sich impfen zu lassen für einen Job, gilt allerdings neuerdings als "Einsatz einer zumutbaren Arbeit":Es existiert keine Wahlfreiheit zwischen dem Bezug von mindestsichernden Leistungen und der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist bei arbeitsfähigen Personen an die Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft gekoppelt. Wird eine Leistung bezogen, aber der Einsatz einer zumutbaren Arbeit verweigert, kann diese gekürzt und in Ausnahmefällen auch zur Gänze gestrichen werden.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oesterreich-ohne-impfung-kein-arbeitslosengeld-17542933.html
https://www.derstandard.at/story/20...-ams-sperrt-verweigerern-das-arbeitslosengeld
(Ok, Astra wäre wohl eher nicht meine Wahl gewesen.)