SunnyAfternoon
Sehr aktives Mitglied
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- 17. September 2011
- Beiträge
- 36.700
Auch bei uns in Ö wird mittlerweile heftig diskutiert.
Im neuen Profil dazu eine interessante Meinung, der ich einiges abgewinnen kann:
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Vorwurf 1: Die Regierung missachtet den Rechtsstaat
und bricht vorsätzlich die Verfassung.
Schon die Ausgangslage ist komplexer als von Teilen der Kritiker dargestellt. Natürlich muss der Staat Grund- und Freiheitsrechte gewährleisten. Der Staat hat allerdings auch eine verfassungsmäßige Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Daher muss er deren Freiheit und Freizügigkeit sogar beschränken, um die öffentliche Sicherheit und Gesundheit aufrechtzuerhalten. Die einzigen Grundrechte, die ein Staat gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) unter keinen Umständen beschränken kann, sind das Recht auf Leben sowie die Verbote von Folter, Sklaverei und rückwirkenden Strafen.
Ob das Krisenmanagement verhältnismäßig war, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Der pauschale Vorwurf, die Regierung breche die Verfassung, ist „Alarmismus“ (Verfassungsprofessor Heinz Mayer in den „OÖ-Nachrichten“). Solange sie ihre Kontrolleure nicht behindert, ist eine Regierung, die in Krisenzeiten aus bestem Wissen und Gewissen ihre Kompetenzen ausreizt, keine Gefahr.
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Die kontrollierte Durchseuchung der Gesellschaft (U-60 ins Freie, Ü-60 in den Hausarrest) widerspricht dem unumstößlichen Recht auf Leben, weil sie „den Tod einer großen Zahl von Menschen als Mittel der Seuchenbekämpfung von vornherein in Kauf nähme“.
Die Selbstsicherheit, mit der Hobby-Epidemiologen die Anti-Corona-Maßnahmen abqualifizieren, ist beneidenswert. So viel Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit möchte man auch einmal haben – und die coole Spitzfindigkeit, zu unterscheiden, ob so ein Opa jetzt an oder mit Covid-19 gestorben ist.
Ein Gesundheitsminister ist kein Versicherungsmathematiker. Er kann sein Handeln nicht nach Sterbetafeln ausrichten.
Die politische Verantwortung gebietet es, von einem Worst-Case-Szenario auszugehen. Noch immer weiß niemand mit Sicherheit, ob eine zweite Corona-Welle kommt; ob das Virus mutiert; ob Genesene sich vielleicht neu infizieren können. Fakt ist: Corona ist tödlich. Die Statistik Austria registrierte eine signifikante Zunahme von Gestorbenen ab Mitte März. Die durch die Maßnahmen verursachten Kollateralschäden“ (psychische Leiden, verzögerte Therapien, unerkannte Erkrankungen) sind berechenbarer als die Folgen des Virus und daher auch
leichter zu bekämpfen.
https://www.profil.at/meinung/gernot-bauer-gerechtigkeit-kurz-kogler-11459866
Im neuen Profil dazu eine interessante Meinung, der ich einiges abgewinnen kann:
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Vorwurf 1: Die Regierung missachtet den Rechtsstaat
und bricht vorsätzlich die Verfassung.
Schon die Ausgangslage ist komplexer als von Teilen der Kritiker dargestellt. Natürlich muss der Staat Grund- und Freiheitsrechte gewährleisten. Der Staat hat allerdings auch eine verfassungsmäßige Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Daher muss er deren Freiheit und Freizügigkeit sogar beschränken, um die öffentliche Sicherheit und Gesundheit aufrechtzuerhalten. Die einzigen Grundrechte, die ein Staat gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) unter keinen Umständen beschränken kann, sind das Recht auf Leben sowie die Verbote von Folter, Sklaverei und rückwirkenden Strafen.
Ob das Krisenmanagement verhältnismäßig war, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Der pauschale Vorwurf, die Regierung breche die Verfassung, ist „Alarmismus“ (Verfassungsprofessor Heinz Mayer in den „OÖ-Nachrichten“). Solange sie ihre Kontrolleure nicht behindert, ist eine Regierung, die in Krisenzeiten aus bestem Wissen und Gewissen ihre Kompetenzen ausreizt, keine Gefahr.
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Die kontrollierte Durchseuchung der Gesellschaft (U-60 ins Freie, Ü-60 in den Hausarrest) widerspricht dem unumstößlichen Recht auf Leben, weil sie „den Tod einer großen Zahl von Menschen als Mittel der Seuchenbekämpfung von vornherein in Kauf nähme“.
Die Selbstsicherheit, mit der Hobby-Epidemiologen die Anti-Corona-Maßnahmen abqualifizieren, ist beneidenswert. So viel Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit möchte man auch einmal haben – und die coole Spitzfindigkeit, zu unterscheiden, ob so ein Opa jetzt an oder mit Covid-19 gestorben ist.
Ein Gesundheitsminister ist kein Versicherungsmathematiker. Er kann sein Handeln nicht nach Sterbetafeln ausrichten.
Die politische Verantwortung gebietet es, von einem Worst-Case-Szenario auszugehen. Noch immer weiß niemand mit Sicherheit, ob eine zweite Corona-Welle kommt; ob das Virus mutiert; ob Genesene sich vielleicht neu infizieren können. Fakt ist: Corona ist tödlich. Die Statistik Austria registrierte eine signifikante Zunahme von Gestorbenen ab Mitte März. Die durch die Maßnahmen verursachten Kollateralschäden“ (psychische Leiden, verzögerte Therapien, unerkannte Erkrankungen) sind berechenbarer als die Folgen des Virus und daher auch
leichter zu bekämpfen.
https://www.profil.at/meinung/gernot-bauer-gerechtigkeit-kurz-kogler-11459866