SunnyAfternoon
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Und der Vermieter muss diese Dinge nicht zahlen, wenn er den zur Zeit zahlungsunfähigen Mietern kündigt? Seine Kosten fallen damit ja nicht weg. OK, Wasser, Strom, Gas vielleicht. Aber auch das muss weiterbezahlt werden. Die Rückzahlung kriegt man ja erst am Ende des Jahres mit der Abrechnung der Stadtwerke.
Und wenn der Laden nach einem Monat wieder aufmachen kann? Der jetzige Mieter könnte sofort wieder in Betrieb gehen. Nun muss erst wieder ein neuer Ladenmieter gesucht werden. So dass eventuell erst wieder nach mehreren Monaten Mieteinnahmen reinkommen. Solange Ungewißheit darüber besteht, wann eine Ladenöffnung wieder dauerhaft und nicht in Wellen möglich ist, wird sich jeder hüten einen kleinen Laden zu mieten.
Mal abgesehen davon, dass ich noch nie gehört habe, dass Immobilienmakler den Ladenmietern kündigen.
Bei uns gibts diesbezüglich folgende Regelung:
Weil viele Menschen durch die Coronakrise in eine schwierige finanzielle Lage gekommen sind, gibt es Erleichterungen für Mieter und Vermieter:
- Kündigungsschutz für Mieter, die zwischen 01.04. und 30.05. keine Miete zahlen.
- Mietrückstände können bis Ende des Jahres beglichen werden.
- Zwischen 01.04. und 30.06. gibt es keine Delogierungen.
- Kurzfristige Mietverlängerungen sind einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter möglich. Die gesetzliche Verlängerungsdauer mit 3 Jahren, ist nicht verpflichtend.
- Haus- oder Wohnungsbesitzer, die ihr Eigentum auf Kredit gekauft haben, sind für drei Monate von der Rückzahlung der Kredite befreit.
- Für die nächsten drei Monate werden keine Verzugszinsen fällig.
- Konventionalstrafen für nicht einzuhaltende Verträge sind für die nächsten drei Monate nicht zu bezahlen.