Zum Nachdenken:
Das Wesentliche regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen:
"Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden."
In aller Regel koordiniere auf Landesebene bei solch komplexen Lagen das zuständige Landesministerium die Abläufe. Wird die Lage ernster, übernehme ein Krisenstab mit Vertretern mehrerer Ministerien, der Kontakt zum Robert Koch-Institut (RKI), zum Bundesministerium und zur lokalen Ebene halte.
Den Behörden stehen dann verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, bei denen es mal darum geht, das Auftreten einer Krankheit zu verhindern, mal darum, eine Ausbreitung zu bekämpfen. Dann dürften umfangreiche Kontrollmaßnahmen auch auf Grundstücken oder in Verkehrsmitteln aller Art - Flugzeugen, Bussen, Bahnen - vorgenommen werden, erklärt Rixen.
Kann eine ganze Stadt abgeriegelt werden?
Und es wird noch persönlicher, wie der Gesundheitsrechtsexperte deutlich macht: So dürften Behörden Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch "Krankheitsverdächtigen" und "Ansteckungsverdächtigen" - wie das Gesetz es ausdrückt - könne ein Berufsverbot auferlegt werden.
Zum Schutz anderer könnten Menschen auch
"in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden", heißt es drastisch in Paragraf 30 des Gesetzes.
Quelle:
https://www.gmx.net/magazine/panorama/coronavirus-staat-deutschland-staedte-abriegeln-34465780
------------------------------------------------------
Was damit/dadurch (zumindest theoretisch) für Möglichkeiten bestehen, ggf. ""unliebsame"" Mitbürger aus dem Verkehr zu ziehen..... ^^
Und so ein Aufwand/ Überlegungen/ Möglichkeiten bei nichtmal 50 offiziellen Erkrankten???
Hmmmmmmm