Bundestag und Bundesrat verabschieden weitreichende Lockerungen für Geimpfte und vom Coronavirus genesene Personen. Nun verkündet die Bundesjustizministerin: Die Beschlüsse werden bereits ab dem Wochenende umgesetzt. Eine Übersicht zu den neuen Regeln.
Welche Regeln gelten nun für Geimpfte und Genesene?
Vollständig Geimpfte und genesene Menschen werden ab Sonntag von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene künftig nicht dazu. Außerdem gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Und nach Reisen müssten vollständig Geimpfte und genesene Menschen nicht mehr in Quarantäne - es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.
Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sieht in der Kontrolle der Neuregelungen eine Herausforderung. "Das wird verdammt schwer, es zu kontrollieren", sagte Müller im Deutschlandfunk. Für eine Übergangszeit sei es unumgänglich, dass Geimpfte ihren Impfpass oder eine Bestätigung ihres Arztes mitführten.
Wer gilt als geimpft?
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, in der Regel nach der zweiten Impfung, mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können. Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten - etwa wegen weiterer Virus-Varianten - ist nicht ausgeschlossen.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Ihnen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Corona-Impfung ist freiwillig. Allerdings hofft die Bundesregierung, dass sich möglichst schnell viele Menschen impfen lassen. Kanzleramtsminister Helge Braun erinnerte am Mittwoch daran, dass Schwangere und Kinder noch gar nicht geimpft werden könnten. "Wir sollten in den nächsten Wochen eine so klare Politik machen und die Infektionszahlen so stark reduzieren, dass es sowohl für Kinder als auch für Schwangere, nämlich für die Gesamtbevölkerung als solche, kein großes Ansteckungsrisiko mehr gibt, wenn sie Kontakte haben", sagte Braun.
Überblick zu neuen Regeln: Diese Lockerungen für Geimpfte gelten ab Sonntag - n-tv.de
---------------------
Nun ja, das:
"Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen"
hätte ich jetzt so nicht gemacht.
Wer soll das kontrollieren?
Das hätte ruhig noch für Alle gelten können.
Ansonsten ist es so falsch nicht,