Die Aussagen vom RKI und PEI und die dahinter liegenden Untersuchungsmethoden waren offensichtlich für das entsprechende Gericht beweiskräftig genug.
JA SO LÄUFT DAS! klingelt es immer noch nicht?
was soll da beweiskräftig sein, es gäbe weder vom RKI noch vom PEI hinweise
auf einen kausalen zusammenhang:
"Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren
Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer
Menschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch des
Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise. Bei den dort angesprochenen
Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen."
https://fragdenstaat.de/anfrage/obd...na-impfung/573374/anhang/AnlagePM01032021.pdf
der antragsteller, der vom richter hier zurückgepfiffen wurde war hier wohlgemerkt kein anderer als der direktor des rechtmedizinischen institutes
indessen veröffentlicht das PEI:
".. Die Melderate von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen aus Deutschland nach der Zulassung ist dabei für den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca, für den
insbesondere Fieber, Schüttelfrost und grippeähnliche Beschwerden berichtet wurden, derzeit höher als die für die beiden mRNA-Impfstoffe. Aus der vergleichsweise höheren Melderate des AstraZeneca-Impfstoffes kann jedoch nicht zwangsläufig auf eine höhere Reaktogenität des Impfstoffes geschlossen werden, da die erhöhte Melderate auch mit der erhöhten medialen Aufmerksamkeit für den Impfstoff und den unterschiedlichen Altersgruppen der geimpften Personen zusammenhängen könnte.Am 15.03.2021 wurden die Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca zunächst ausgesetzt. Anlass waren Meldungen über schwerwiegende thrombotische Ereignisse im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung. Es wurde eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca gemeldet.
Seit dem 19.03.2021 gehen die Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca weiter, nachdem am 18.03.2021 der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC, Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA in einer außerordentlichen Sitzung die von einigen EU-Mitgliedstaaten beobachteten sehr seltenen Ereignisse im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca bewertet hatte. Der Ausschuss, in dem die Arzneimittelbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, kam zu dem Ergebnis, dass der Nutzen des Impfstoffs zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und der damit verbundenen COVID-19-Erkrankungen gegenüber den Risiken überwiegt. Es wurde beschlossen, zu den oben genannten sehr seltenen Ereignissen einen Warnhinweis in die Fach-und Gebrauchsinformationen aufzunehmen und die Information mittels Rote-Hand-Brief zu kommunizieren "
https://www.pei.de/SharedDocs/Downl...-12-bis-12-03-21.pdf?__blob=publicationFile&v
also, fieber schüttelfrost, grippeähnliche beschwerde bis hin zu schwerwiegenden thrombotischen ereignisse
im zeitlichen zusammenhang mit der impfung
waren für den richter NICHT HINWEIS GENUG um eingehende untersuchungen zu genehmigen..
DAS sind nunmal prüfbare fakten.
selektiv wahrgenommen und interpretiert kommt dann heraus,
dem richter wären
die untersuchungen vom RKI und PEI BEWEISKRÄFTIG GENUNG..
diese hat aber der richter gar nicht mal angenommen
gut, man könnte annehmen, der richter hätte zuvor mit dem RKI und PEI rücksprache gehalten
und wäre versichert worden dass sie an der sache dran wären und es zu diesem zeitpunkt
nicht angeraten wäre das rechtmedizinische institut einzuschalten und dieses daher zurückgepfiffen werden sollte.
dann hätte es der richter zum einen auch so schreiben und begründen können.
zum anderen drängt sich dabei der verdacht auf, RKI und PEI wollten sich die deutungshoheit
erhalten und selbst entscheiden was davon und wie diese hochbrisante sache der öffentlichkeit mitgeteilt wird.