Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Werbung:
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html


VfGH 10.12.2020, V 436/2020: Covid-Maßnahmen
in Schulen (PDF, 0.7 MB)

VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig (PDF, 0.7 MB)

VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbständige Waschstraßen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (PDF, 0.5 MB)


Nun, die besagten Urteile kann man direkt beim österreichischen Verfassungsgericht nachlesen und jeder Bürger darf sich auch darauf berufen.
 
Wie wärs in der Welt weitergegangen ohne Corona ? Ist Corona eine Art Erziehungsmassnahme für die Massen, ein Mittel um "Schafe" auf andere Wege zu lenken ?
 
und das nützt ihm genau was?

Es nützt zumindest einem großen Prozentsatz innerhalb der Bevölkerung, die an den permanenten Kollateralschäden schwer zu leiden haben ... einschließlich aller Kinder.
Alle anderen, die in irgendeiner Form ihren persönlichen Vorteil in der Corona Plandemie finden, können dies ja auch weiterhin ausser Acht lassen und die jeweiligen obersten Richter ebenfalls den "Covidioten" zuschreiben.
Wer aber glaubt, deren Urteile beruhen nicht auf festen Fakten, der mag sich doch alle pdfs herunterladen, anstatt sich noch weiter in haltloser Naivität zu verlieren, die hier meines Erachtens kaum noch übertroffen werden kann.
 
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html


VfGH 10.12.2020, V 436/2020: Covid-Maßnahmen
in Schulen (PDF, 0.7 MB)

VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig (PDF, 0.7 MB)

VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbständige Waschstraßen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (PDF, 0.5 MB)


Nun, die besagten Urteile kann man direkt beim österreichischen Verfassungsgericht nachlesen und jeder Bürger darf sich auch darauf berufen.

Die in Deinen Links diskutierte COVID Verordnung ist bereits seit Juni 2020 außer Kraft. Die Feststellung, dass Teile daraus gesetzwidrig waren, erfolgte post hoc.

Urteilsbegründung:
(... )weil es der Verordnungsgeber unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.

 
Die in Deinen Links diskutierte COVID Verordnung ist bereits seit Juni 2020 außer Kraft. Die Feststellung, dass Teile daraus gesetzwidrig waren, erfolgte post hoc.

Urteilsbegründung:
(... )weil es der Verordnungsgeber unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.


Ganz ehrlich....wie kann ein Urteil bereits im Juni revidiert worden sein, wenn es doch erst im Oktober bzw. Dezember diesen Jahres gefällt wurde ?
Und ja, es gibt auch heute noch keine nachvollziehbare Aktengrundlage der Regierung, und zwar für keine der getroffenen Maßnahmen. Alleine DAS ist schon verfassungswidrig und lässt reine Willkür vermuten.
 
Werbung:
Ganz ehrlich....wie kann ein Urteil bereits im Juni revidiert worden sein, wenn es doch erst im Oktober bzw. Dezember diesen Jahres gefällt wurde ?
Und ja, es gibt auch heute noch keine nachvollziehbare Aktengrundlage der Regierung, und zwar für keine der getroffenen Maßnahmen. Alleine DAS ist schon verfassungswidrig und lässt reine Willkür vermuten.

Sinnerfassendes Lesen ist nicht so Deines, oder? ODER?

Was aus Deiner Antwort jedenfalls evident wird ist, dass Du die von Dir verlinkten Urteile nicht gelesen hast... typisch, hätt ich fast gesagt...
 
Zurück
Oben