east of the sun
Sehr aktives Mitglied
Eingerahmt in 4 roten Ausrufezeichen. Das muss doch stimmen.
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Muss man halt Mainstream-Medien lesen...https://t.me/der_impulsgeber/133
Eine Frage (unter vielen) bleibt wie immer ohne Antwort ...
Warum hört man nichts darüber in den öffentlichen Medien ?
Auch nicht darüber, dass in Österreich bereits ein Misstrauensantrag gegen die gesamte Regierung gestellt wurde.
Selbstredend.Eingerahmt in 4 roten Ausrufezeichen. Das muss doch stimmen.
Nun, die besagten Urteile kann man direkt beim österreichischen Verfassungsgericht nachlesen und jeder Bürger darf sich auch darauf berufen.
und das nützt ihm genau was?
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html
VfGH 10.12.2020, V 436/2020: Covid-Maßnahmen
in Schulen (PDF, 0.7 MB)
VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig (PDF, 0.7 MB)
VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)
VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)
VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbständige Waschstraßen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)
VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (PDF, 0.5 MB)
Nun, die besagten Urteile kann man direkt beim österreichischen Verfassungsgericht nachlesen und jeder Bürger darf sich auch darauf berufen.
Die in Deinen Links diskutierte COVID Verordnung ist bereits seit Juni 2020 außer Kraft. Die Feststellung, dass Teile daraus gesetzwidrig waren, erfolgte post hoc.
Urteilsbegründung:
(... )weil es der Verordnungsgeber unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.
Ganz ehrlich....wie kann ein Urteil bereits im Juni revidiert worden sein, wenn es doch erst im Oktober bzw. Dezember diesen Jahres gefällt wurde ?
Und ja, es gibt auch heute noch keine nachvollziehbare Aktengrundlage der Regierung, und zwar für keine der getroffenen Maßnahmen. Alleine DAS ist schon verfassungswidrig und lässt reine Willkür vermuten.