Tiefensucher
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 10. November 2018
- Beiträge
- 6.098
Sardinenbüchsenfeeling
Und wieder erblickte eine neue Kreation das Licht der Welt

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Sardinenbüchsenfeeling
Vor kurzem bin ich S-Bahn gefahren und ging zum Bahnhof. Schon das ganze Jahr habe ich es so gemacht, dass ich die Maske dann aufsetze wenn die Bahn einfährt, also nicht schon auf dem Bahnsteig.
Und das war auch üblich.
Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Tunnelbahnhöfen, Bahnhofseingangsgebäuden und oberirdischen Bahnsteigen in Hallen im VBB-Gebiet eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Schwein gehabt, dass man dich nicht erwischt hat. da wärst du locker mal einen Hunni losgeworden.
Üblich vielleicht, aber nicht legal.
https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanaenderungen/informationen-zum-coronavirus-covid-19/
Ich rede von Bahnsteigen die einfach nur überdacht sind, aber im Freien. Und sowieso: Das Ansteckungsrisiko ist in solchen Bereichen so gut wie nicht gegeben. Es gibt so gut wie keinen Unterschied zwischen einem Bahnsteig, solange nicht überfüllt, und einem Bürgersteig.
Bei der S-Bahn kann nur die Bundespolizei ein Bußgeld aussprechen. Alle anderen können nur ermahnen. Bei den anderen Öffentlichen sieht es nicht besser aus. Da ist dann auch eher die Polizei für Bußgelder zuständig.Auf eine intensive Diskussion darüber würde ich mich aber und ich diskutiere eigentlich gern alles aus, dann nicht unbedingt einlassen.
Je nachdem welcher Mitarbeiter da vor Dir steht, kann dann auch aus einer Ermahnung schnell ein Bußgeld werden.
Wie ich es in Videos gesehen habe, ist es wohl gestattet, etwas zu essen oder auch eine zu rauchen und dann im Anschluss wieder das "bad face day-Verdeck" hochzuziehen.
Gruß
Luca
Bei der S-Bahn kann nur die Bundespolizei ein Bußgeld aussprechen. Alle anderen können nur ermahnen. Bei den anderen Öffentlichen sieht es nicht besser aus. Da ist dann auch eher die Polizei für Bußgelder zuständig.
Im Großen und Ganzen, bist du eher beim Schwarzfahren dran.
Die Sicherheitsdienste dürfen auch nur ermahnen.
In Berlin hab ich bei den Öffentlichen noch Nie jemanden vom Ordnungsamt gesehen.Allerdings kann der Ordnungsamtmitarbeiter mich oder Dich oder wen auch immer solange festhalten, bis die Polizei eintrifft und das dürfte dann teuer werden.
Ob sich das dann lohnt?
Zu spät zur Arbeit, nacharbeiten und noch ein saftiges Bußgeld als Sahnehäubchen oben drauf?
Och nee, dann lieber freundlich entschuldigen, für die Ermahnung bedanken, "lmaA" denken und sich an die Anweisung halten.
Gruß
Luca
In Berlin hab ich bei den Öffentlichen noch Nie jemanden vom Ordnungsamt gesehen.
Dann wirds aber mal Zeit.In Berlin hab ich bei den Öffentlichen noch Nie jemanden vom Ordnungsamt gesehen.