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Enndlin
Guest
Yepp. Und spannend, dass der Bußgeldtatbestand bei Nichteinhalten des 1,5-m-Mindestabstands gestern vom Berliner Verfassungsgerichtshof gekippt wurde:Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit... aha.
Und wieder mal der R-Wert.![]()
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Zitat:
"Aktueller Hinweis
Der Verfassungsgerichtshof hat am 26.05.2020 die aktuelle Bußgeldvorschrift (§ 24 SARS-CoV-2-EindmaßnV) außer Kraft gesetzt, soweit diese ein Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (§ 1 Satz 1 und 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV), vorsieht."