Neutrino
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Und der Antrag dieser Anwältin ist hauptsächlich wegen Formfehlern abgelehnt worden. Angefangen damit, dass das Bundesverfassungsgericht gar nicht zuständig ist, sondern erstmal das Landesverfassungsgericht. Die gute Frau hätte ja vielleicht nur die richtige Adresse draufschreiben müssen.
Wenn man dann zu einer Straftat aufruft, dieses öffentlich auf der eigenen Webseite macht, dafür eine Anzeige kassiert und dann eine falsche Verordnung veröffentlicht, was wiederum eine Straftat darstellen kann und dann zur guter Letzt vor ein Auto läuft , es auf offener Straße anhält und verlangt, dass die Insassen die Polizei anrufen, weil man sich von 2 Killern verfolgt fühlt...
DAS sendet keine guten Signale.
Zwischenzeitig hatte sie noch ihre Zulassung zurückgeben wollen... dann die Maßnahmen für in ihrem Namen aufgehoben erklärt und dabei beschlossen ihre Zulassung doch zu behalten. Und inzwischen "sucht die ganze Welt nach ihr, denn sie ist ja augenblicklich Staatsfeindnr. 1 und daher aller Wahrscheinlichkeit nach im Gefangenenlager Guantanamo im Hochsicherheitstrakt verwahrt worden" ...