Ob es in diesem Land ein Allerwelts-Name ist, kann ich leider nicht sagen.
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Ob es in diesem Land ein Allerwelts-Name ist, kann ich leider nicht sagen.
aber um Geld geht es doch nicht...In Deutschland ist es so, dass uneheliche Kinder auch erbberechtigt sind.
Nun @SYS41952 die Menschen sind verschieden.aber um Geld geht es doch nicht...
Da sieht man, dass du ein Mann bist. Scheinbar gehörst du zu denen die was zu verschenken haben.
Ja mag sein, dass es hier so rüberkommt, als wäre ich an Geld interessiert. Wenn es aber NUR so wäre, würde ich es nicht in Erwägung ziehen, nur die Vaterschaft einzuklagen, denn das bringt mir finanziell ja nichts. Mir geht es um Gerechtigkeit.
Kannst du dir vorstellen was so was mit einem Kind macht?
Ich wäre da mit Vorverurteilungen sehr vorsichtig.Nun @SYS41952 die Menschen sind verschieden.
Da sieht man, dass du ein Mann bist. Scheinbar gehörst du zu denen die was zu verschenken haben. Keiner weiß was noch im Alter auf einem zukommt.
Mein Recht würde ich einklagen, ich spreche nur von mir. Im Grunde genommen ist, dass so was von billig.
Ich habe vor solchen Menschen keine Achtung, die sich aus der Verantwortung ziehen.
Wenn ich das Geld vielleicht auch nicht anfassen würde, würden doch meine Kinder davon profitieren. Oder ich spende es für Kinder denen so was auch passiert ist. Es ist mein gutes Recht.
Kannst du dir vorstellen was so was mit einem Kind macht? Kennst du Kinder unter sich? Grausam.
Schließlich war er an der Sache beteiligt also kann er sich nachträglich an de Kosten beteiligen.
Gut @Herzblut ist erwachsen, es ist und bleibt ihre Entscheidung.
Mich überzeugt es nicht wirklich.Möchte jetzt nicht nach lesen, doch schrieb @Herzblut nicht, dass die Mutter ihn erkannt hat?
Das Geburtstags datum stimmt auch?
Hallo @Hatari! Nein es geht nicht darum, dass die Vaterschaft nicht bewiesen werden könnte, die Unterhaltsansprüche sind verjährt.Liebe @Herzblut habe alles nicht so verfolgt. Wer sagt denn so was , dass du keine Chancen hast, dass die Vaterschaft bewiesen wird.
Ich kenne sie leider nicht... hab weder Namen, noch Geburtsdatum oder irgendwas...In einem späteren Beitrag schreibst du, dass noch ein weiteres uneheliches Kind existiert. Warum tust du dich mit dem nicht zusammen?
Vielen DankAlso nur Mut @Herzblut- Alles gute für dich.
Lass uns weiter wissen wie weit und ob du was unternommen hast.![]()
Eben - es wäre mein RECHT. Wenn Unterhaltsansprüche angenommen erst nach 6 Jahren verjähren, hätte ich noch immer ein Recht auf diesen Unterhalt. Wie jeder andere Vater auch seinem Kind Unterhalt zahlen muss, wenn es weiter zur Schule geht oder studiert (sofern finanziell möglich natürlich). Also sehe ich das Problem nicht.Nun @SYS41952 die Menschen sind verschieden.
Da sieht man, dass du ein Mann bist. Scheinbar gehörst du zu denen die was zu verschenken haben. Keiner weiß was noch im Alter auf einem zukommt.
Mein Recht würde ich einklagen, ich spreche nur von mir.
Deswegen schrieb ich in meinem Eingangspost "Ich meine ihn gefunden zu haben".Und auch die vermeintliche Vaterschaft aufgrund eines social-media-Auftritts ist noch lang kein Beweis, sondern im besten Fall eine Vermutung.
Ich habe mit ihr gesprochen - nachdem sie sich das Foto länger angesehen hatte, sagte sie, sie würde Ähnlichkeiten erkennen, aber zu 100 % sagen kann sie es nicht, ist ja auch verständlich nach so vielen Jahren.Der erste Schritt wäre da m.E. einmal, mit der eigenen Mutter zu sprechen, und nicht in einem Forum die Karten zu befragen.![]()
Das ist ihr gutes Recht.Da findet man nach über 18 Jahren seinen Vater und der erste Gedanke ist Unterhalt einzuklagen.