SYS41952
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 5. August 2018
- Beiträge
- 19.996
Offensichtlich ja nicht.Das ist ihr gutes Recht.
Und Rache kann man nicht einklagen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Offensichtlich ja nicht.Das ist ihr gutes Recht.
Hallo großer Magier du kannst nicht wischen Recht und Rache unterscheiden?Und Rache kann man nicht einklagen.
Nicht mehr, durch Verjährung. Ja, das fällt unter Pech für mich. Ansonsten wäre es eine ganz normale Unterhaltsforderung, die mir zustehen würde!Offensichtlich ja nicht.
Und Rache kann man nicht einklagen.
Ich bin 25. Warum meinst du?@Herzblut, magst du uns dein Alter verraten?
Ich zittere...Hallo großer Magier du kannst nicht wischen Recht und Rache unterscheiden?
Geh wo anders spielen.
Ich zittere...
Sie schrieb selber, dass es schon längst verjährt ist..folglich kein Recht.
Und Rache und Gerechtigkeit haben den selben Ursprung, das eine ist halt gesetzliche geregelt.
Und jetzt lass deinen Frust woanders raus und Nerv nicht rum, nur weil du nicht lesen kannst.
Und jetzt möchte ich wirklich keine Diskussionen mehr darüber entfachen, also lassen wir es bitte alle gut sein.
Wenn du meinst, mich anschnauzen zu müssen, weil du nicht lesen kannst, dann antworte ich auch darauf.Anhang anzeigen 76993 Lesen kannst du auch nicht. Eine bitte von @Herzblut.
Die Karten verraten mir, dass du die Angelegenheit eher ruhen lassen solltest. Die Dame liegt auf HP Sarg; Sarg = "es ruht". Gleichzeitig liegt Sarg auf HP Herz ("Herzensangelegenheiten ruhen"). Das Kreuz als Verstärker vor dem Sarg ist nochmal der Wink mit dem Zaunpfahl, die Angelegenheit lieber ruhen zu lassen.
Du würdest dir keinen Gefallen damit tun, deinen - potentiellen - Vater zu kontaktieren und ggf. Vaterschaftstest und Unterhaltsklage an ihn heranzutragen. Selbst wenn er es ist - du würdest den Kürzeren ziehen.
Edit: Besteht die Möglichkeit, dass er selbst dich auf Unterhalt verklagen könnte, da er ggf. hilfebedürftig/arbeitslos ist...?