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Marcellina
Guest
und ich als sicher-nicht-hofer-wähler sag dir trotzdem, dass man sich schon en bisserl genauer anschauen sollte was er da gesagt hat. hier mal der link zum kurier-artikel mit hofers originalaussagen, die da in dem standard-artikel überaus unvollständg wiedergegeben werden. http://kurier.at/politik/inland/nor...-spiesst-sich-mit-meinungsfreiheit/34.115.302
er stellt also nur denjenigen bereich des verbotsgesetzes in frage, in dem es um die MEINUNG geht, die jemand zu den verbrechen der nazis hat. es geht also genaugenommen um paragraph 3h des verbotsgesetzes und nicht um den rest. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207
und so dumm und falsch und widerlich ich es auch find, wenn jemand den holocaust und andere naziverbrechen leugnet, so sehr finde ich es dennoch problematisch, das zu verbieten. es kann nicht für alle zeiten nur eine einzige meinung zu diesem thema erlaubt sein.
d.h. diesen teil des verbotsgesetzes kann man meiner meinung nach durchaus kritisieren.
nur ist dieser Teil der sprichwörtliche kleine Finger, und schwupps...die ganze Hand auch schon drin. Also wenn, dann überhaupt anders, Frage ist aber, anhand der Entwicklung in Europa, WIE?