Beruf - wer mag mit mir das Dickicht durchkämmen?

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Bewerbungsschluss ist Ende August, und ich brauche ein Zeugnis von den letzten beiden Arbeitgebern.

Manchmal kommt es mir so vor, als hätte ich einfach keine Chance. Damit muss ich mich wohl abfinden.
 
Lässt man sich die nicht nach dem Verlassen der Firma geben?
Vor 30Jahren war das noch so.
Wurde mir bei der letzten Firma (bekannte, beliebte, international operierende Firma) verweigert. Es hiess, der neue potentielle Arbeitgeber 'könne sich ja melden'. Ich bin theoretisch noch bis Ende Oktober bei der Universität, denn dann wird die Präsentation veröffentlicht. Meine Anfrage letzter Woche auf ein Zeugnis wurde nicht einmal beantwortet.
Es ist eine Farce, das sollte an einer der grössten Unis des Landes nicht passieren.
 
Das durften die Firmen schon vor 30 Jahren nicht .
Aber gut,wennes denn so ist.
Im übrigen wurden vor 30 Jahren ,auf Verlangen, Zwischenzeugnisse erstellt.
Man muss allerdings mal hartnäckig sein.
 
Das durften die Firmen schon vor 30 Jahren nicht .
Aber gut,wennes denn so ist.
Im übrigen wurden vor 30 Jahren ,auf Verlangen, Zwischenzeugnisse erstellt.
Man muss allerdings mal hartnäckig sein.
Zumindest ein Referenzschreiben, aber auch das wurde verweigert. Nicht zu antworten ist eigentlich noch schlimmer.
 
Nachhaken ,ansonsten Anwalt einschalten.
manchmal helfen schon Drohungen mit Anwalt.

und schon garnicht nach einem Zegniss fragen sondern verlangen,
bei Fragen wird man sehr oft hingehalten.

@athanasis
kümmer dich um die Zeugnisse,
auch wenn es bei dieser Bewerbung nicht klappt, die nächste benötigt sie vielleicht auch und dann hast du sie immernoch nicht.

also , mach die Fische fett, seh zu, deine Zeugnisse zu bekommen.

scheint ja so ein Thema zu sein, wo du dich nicht durchsetzt, bzw deine hausaufgaben noch nicht gemacht hast.
 
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Ich bin theoretisch noch bis Ende Oktober bei der Universität, denn dann wird die Präsentation veröffentlicht. Meine Anfrage letzter Woche auf ein Zeugnis wurde nicht einmal beantwortet.
Dann ist also dein letzter Arbeitstag - rechtlich gesehen - doch noch gar nicht gekommen.

Bewerbungsschluss ist Ende August, und ich brauche ein Zeugnis von den letzten beiden Arbeitgebern. Manchmal kommt es mir so vor, als hätte ich einfach keine Chance. Damit muss ich mich wohl abfinden.
Du findest dich da leider viel zu leicht mit dem Falschen ab und scheust es für dich zu sorgen und für selbst an und einztreten.

Wenn du das Notwendige - und jetzt als deutlich notwendig nochmal neu Erkannte - jetzt nicht zügig nachholst - dann ist das kein böses Schicksal - sondern schlichtweg Nachlässigkeit von dir selbst. Und da hilft auch kein Jammern und Klagen - davon geht's ja nicht weg. Da hilft nur eins - jetzt ganz verbissen aktiv zu werden.

Mach von deiner Intelligenz Gebrauch (Brief auf 1 - Sterne im Briefhaus) und von deinen gesetzlichen Rechten, die du hast und mach da Druck - Bär im Haus der Sterne. Und fühle dich dazu berechtigt - und steh endlich mal hinter dir- strahle das auch emotional aus - die Rechte sind für alle gleich - Reiter von 1 im Mond Haus /Brief im Reiter - Mond in den Blumen auf den Bären spiegelnd. Mach dich im Internet (Park) zu Arbeitsrecht schlau - Park im Haus des Ankers. Schlüssel zur Lösung im Haus des Parks /auch Internet.- GottseiDank kann man das ja heutzutage.

Du als Dame rösselst hier doch auch auf den Schlüssel. Also nimm die Sache jetzt zur Lösung auch selbst in die Hand. Und versuche nicht. dich da irgendwie rauszuwinden - Dame auf Schlange im Haus der Fische rösselnd. Das tut deinem Selbstwertgefühl nix Gutes - und wird dich energetisch eine Menge kosten - Fische im Haus der Schlange..

@athanasis - schreib einen Brief - in dem du auf die gültige Gesetzeslage hinweist -inklusive der Erwähnung des Paragraphen aus dem Arbeitsrecht, bestehe auf einem Zeugnis bei deinem vorherigen AB und setze eine Frist - binnen derer dieses Zeugnis dir ausgehändigt sein sollte.



"§ 109 Zeugnis
(1)Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2)Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3)Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen."
 
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