Et libera nos
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Schatzi, du darfst mit einem Grundeinkommen so viel arbeiten, wie du willst.Hab ich das richtig verstanden, dass, wenn das bGE kommt, dass man dann nur mehr 30 Stunden pro Woche arbeiten darf?
Wie ist das in dem Fall dann bei Stelbständigen, bei Managern und Firmenleitern?
Aber die Idee gefällt mir gut .........
Frl.Zizipe

Mindestlohn braucht es übrigens nur, wenn das Grundeinkommen ZU NIEDRIG angesetzt wird, um davon wirklich zu leben!
Bei einem ausreichend hohen BGE liegt die Verhandlungsmacht auf Seiten des Arbeit"nehmers"!!!
