SYS41952
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Der Notar schreibt nur seine rein subjektive, nicht medizinische, Einschätzung über alle Beteiligten nieder. Das ist weder eine Diagnose, noch eine Feststellung, im Sinne das Tatsachen geschaffen werden. Ein Notar ist kein Anwalt der das komplette Geschafft in allen Einzelheiten überprüft , sonder bestätigt nur, dass der reine Vorgang der Willensbekundung juristisch OK ist. Sprich ob alle freiwillig vor Ort sind oder nüchtern... Sollten grundlegende Parameter nicht eingehalten worden sein, ist der Vertrag eh anfechtbar oder per se ungültig. Unabhängig von dem was der Notar gesagt hat. Und da psychisch kranke Menschen nicht zwangsläufig geschäftsuntüchtig sind oder entmündigt, ist dem Notar das eh relativ egal. Dafür beauftragt man Anwälte, die im Gegensatz zum Notar, nicht zur Neutralität beider Parteien gegenüber verpflichtet sind...