Ausbildung zum Psychologischen Berater

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Freiberufliche Niederlassung als Psychologische/r Berater/in ist in der Bundesrepublik Deutschland weder an eine Hochschul- oder amtliche Prüfung noch an eine behördliche Zulassung geknüpft. Dem für den Niederlassungsort zuständigen Finanzamt ist jedoch Anzeige zu erstatten.

http://www.alh-akademie.de/html/b_berat.htm

Hmmm... da die Freiberuflichkeit ja nach Auskunft meines Gewerbeamtes so eng mit einer längeren / höherwertigen Ausbildung verknüpft sein soll, verstehe ich nun diese Aussage nicht so ganz. Ups... Ordnungsamt ist bezüglich Fragen der Gewerbeanmeldung nur mit einer Halbtagskraft besetzt. Also kann ich erst morgen früh näheres erfahren.

Liebe Grüße

A.

Ergänzung

An anderer Stelle habe ich folgendes gefunden:

... Nur dann übt er psychologische Beratung im rechtlich zulässigen Rahmen aus und nur dann liegt eine korrekte Selbstbezeichnung als gewerblich Dienstleistender für psychologische Beratung vor.

http://www.fachwissen-katalog.de/20...r-psychotherapie-und-psychologische-beratung/
 
mich auch mal einmischen - lieb guck-
Also so wie es Amazonee sagt - kenne ich es auch - und es zählt wohl wirklich Bundesweit. Amazonee hat ja auch schon die Nachlesewerke eingefügt. :kuss1:

Für mich stellt sich nun aber eigendlich die Frage - wofür möchte man diese Ausbildung machen - grübelchen

Hier in diesem Forum kommt es nach meiner Meinung doch klar zum Ausdruck ein Jeder macht einwenig Psychologische Beratung. Egal welches Instrument er für sich dabei zur Hilfe nimmt. (Karten - Astrologie etc.) Und ich glaube die wenigsten haben dafür eine Ausbildung erhalten wie er seinen Schützling an der Richtigen Stelle abholt. :confused:

Nun würde mich ehrlich gesagt interessieren wofür du es machen möchtest oder brauchst grübelchen
Bitte nicht bös sein über diese Frage
Liebe Grüße
afrikadream
 
Da es bisher außerhalb der Universitäten keine staatlichen Prüfungen für Psychologen gibt, wird am letzten Tag des Intensivkursus in der Unterrichtsstätte eine akademieeigene Abschlußprüfung in Form einer dreistündigen Klausurarbeit unter Aufsicht des Dozenten und des Akademie- bzw Studienleiters durchgeführt. Nach erfolgreicher Absolvierung des Fernunterrichts, bestandener Abschlußprüfung und Vorlage der Abschlußarbeit wird ein Zeugnis mit entsprechender Leistungsbeurteilung erteilt. Es berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychologische/r Berater/in ALH".

Praktikum Als Voraussetzung für die selbständige Tätigkeit als Psychologische/r Berater/in werden zusätzliche Praktika empfohlen. Diese können z. B. abgeleistet werden bei öffentlichen (auch kirchlichen) psychologischen Beratungsstellen, Eignungsuntersuchungsstellen der Arbeitsämter, Selbsthilfegruppen, insbesondere Vereinen für Alkoholiker, Suchtkranke usw. Die Anschriften selbständiger Psychologischer Berater sind in den Gelben Seiten der Fernsprechbücher verzeichnet.

Das meinte ich. lg Pia
 
Hallo Pia,
„Psychologische/r Berater/in ALH".
Das heißt doch nur, dass du dich nach der Prüfung „Psychologische/r Berater/in ALH" nennen darfst. Ohne diese Prüfung darfst du dich „Psychologische/r Berater/in" nennen, ohne das ALH im Anhang.

Praktikum Als Voraussetzung … empfohlen.
Praktika sind natürlich nie schlecht, aber nicht erforderlich.

Liebe Grüße

A.
 
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Wie sind denn die Chancen auf ein Praktikum als Heilpraktiker Psych.?
Irgendwo habe ich mal gelesen, das es sehr schwer ist einen Platz zu bekommen?Gibt es hier Erfahrungen?
 
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