FIWA
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.... oder haben das Wahlrecht nur Frauen .......
Ausgelöst aus einem wohl auf Dauer geschlossenen Thread, ein interessantes Thema
Und ...... was soll daran schlimm sein. DARF DAS EIN MANN NICHT ?????
Genau das, eine Frau hätte z.B. bei einem Amte ein Recht auf Abhandlung durch eine Frau. Da muckt keiner auf, wenn das eine Frau verlangt.
Aber wehe der Mann tut das .......... und fordert einen Mann als Ansprechpartner ....... Mordrio und Gezeter und beleidigte gackernde Hühner.
Geht es zum Beispiel um wichtige Belange des Mannes, amtlich, auf wenn und aber und möglich aber auch nicht, würde ich auch eher zum Mann tendieren als Gesprächspartner, als zu einer Frau, die vielleicht Vollemanze ist, oder sich morgens grad mit ihrem Partner gezofft hat. Denn, es wäre damit zu rechnen, dass ich es dann als Mann und Antragssteller abbekomme und ich möchte nicht wissen, wie oft genau deshalb etwas versagt wurde, wegen Befindlichkeiten.
Oder nehme mal Jugendämter, in allen Bereichen, wo es mit Publikum geht, sind in der Regel Frauen tätig, überwiegend. Ist auch in sich logisch, denn es geht um Kinder und Mütter ....... und Frauen und Frauen verstehen sich ja so besser. Männer haben da schlechte Karten von Hause aus, speziell als Väter. Als Bedienstete auch, wenigstens im Außenbereich, in der Verwaltung oder Führung der Ämter aber wieder nicht, da überwiegt dann wieder der Mann.
Es ist nun mal so, in einigen Bereichen verstehen nun mal Frauen, Frauen besser und Frauen können dann auf den Gesprächspartner Frau bestehen. Nur dieses Recht sollten dann auch Männer haben, auch auf dem Ansprechpartner Mann als gegenüber.
Rechtlich z.B., sollte ich da noch mal einen RA benötigen, würde ich mir gezielt eine RAin nehmen ........... das hat aber seinen Grund. Genauso, wenn ich keinen RA habe in Rechtsstreitigkeiten, wünsche ich mir immer als Gegenüber eine RAin. Als vorsitzende Richterin nicht unbedingt eine Frau, da ist besser ein Mann, aber der Unterschied ist beinahe marginal.
Wie seht ihr das, haben nur Frauen ein Recht zur Ablehnung eines männlichen Ansprechpartners in Behörden und Ämtern, oder steht das auch einem Mann zu, egal welcher Religion anhängig, Frauen als Ansprechpartner abzulehnen.
Besser gefragt, wo wird mehr gezetert, wenn eine Frau auf so ein Recht besteht, oder ein Mann ?
Ausgelöst aus einem wohl auf Dauer geschlossenen Thread, ein interessantes Thema
Ich schätze mal so jeder zehnte Muslime forderte zumindest einen Mann ein.
Und ...... was soll daran schlimm sein. DARF DAS EIN MANN NICHT ?????
Genau das, eine Frau hätte z.B. bei einem Amte ein Recht auf Abhandlung durch eine Frau. Da muckt keiner auf, wenn das eine Frau verlangt.
Aber wehe der Mann tut das .......... und fordert einen Mann als Ansprechpartner ....... Mordrio und Gezeter und beleidigte gackernde Hühner.
Geht es zum Beispiel um wichtige Belange des Mannes, amtlich, auf wenn und aber und möglich aber auch nicht, würde ich auch eher zum Mann tendieren als Gesprächspartner, als zu einer Frau, die vielleicht Vollemanze ist, oder sich morgens grad mit ihrem Partner gezofft hat. Denn, es wäre damit zu rechnen, dass ich es dann als Mann und Antragssteller abbekomme und ich möchte nicht wissen, wie oft genau deshalb etwas versagt wurde, wegen Befindlichkeiten.
Oder nehme mal Jugendämter, in allen Bereichen, wo es mit Publikum geht, sind in der Regel Frauen tätig, überwiegend. Ist auch in sich logisch, denn es geht um Kinder und Mütter ....... und Frauen und Frauen verstehen sich ja so besser. Männer haben da schlechte Karten von Hause aus, speziell als Väter. Als Bedienstete auch, wenigstens im Außenbereich, in der Verwaltung oder Führung der Ämter aber wieder nicht, da überwiegt dann wieder der Mann.
Es ist nun mal so, in einigen Bereichen verstehen nun mal Frauen, Frauen besser und Frauen können dann auf den Gesprächspartner Frau bestehen. Nur dieses Recht sollten dann auch Männer haben, auch auf dem Ansprechpartner Mann als gegenüber.
Rechtlich z.B., sollte ich da noch mal einen RA benötigen, würde ich mir gezielt eine RAin nehmen ........... das hat aber seinen Grund. Genauso, wenn ich keinen RA habe in Rechtsstreitigkeiten, wünsche ich mir immer als Gegenüber eine RAin. Als vorsitzende Richterin nicht unbedingt eine Frau, da ist besser ein Mann, aber der Unterschied ist beinahe marginal.
Wie seht ihr das, haben nur Frauen ein Recht zur Ablehnung eines männlichen Ansprechpartners in Behörden und Ämtern, oder steht das auch einem Mann zu, egal welcher Religion anhängig, Frauen als Ansprechpartner abzulehnen.
Besser gefragt, wo wird mehr gezetert, wenn eine Frau auf so ein Recht besteht, oder ein Mann ?