Ansprechpartner in Behörden und Ämter, hat man ein Recht auf Geschlechtswahl

FIWA

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.... oder haben das Wahlrecht nur Frauen .......

Ausgelöst aus einem wohl auf Dauer geschlossenen Thread, ein interessantes Thema

Ich schätze mal so jeder zehnte Muslime forderte zumindest einen Mann ein.

Und ...... was soll daran schlimm sein. DARF DAS EIN MANN NICHT ?????

Genau das, eine Frau hätte z.B. bei einem Amte ein Recht auf Abhandlung durch eine Frau. Da muckt keiner auf, wenn das eine Frau verlangt.

Aber wehe der Mann tut das .......... und fordert einen Mann als Ansprechpartner ....... Mordrio und Gezeter und beleidigte gackernde Hühner.

Geht es zum Beispiel um wichtige Belange des Mannes, amtlich, auf wenn und aber und möglich aber auch nicht, würde ich auch eher zum Mann tendieren als Gesprächspartner, als zu einer Frau, die vielleicht Vollemanze ist, oder sich morgens grad mit ihrem Partner gezofft hat. Denn, es wäre damit zu rechnen, dass ich es dann als Mann und Antragssteller abbekomme und ich möchte nicht wissen, wie oft genau deshalb etwas versagt wurde, wegen Befindlichkeiten.

Oder nehme mal Jugendämter, in allen Bereichen, wo es mit Publikum geht, sind in der Regel Frauen tätig, überwiegend. Ist auch in sich logisch, denn es geht um Kinder und Mütter ....... und Frauen und Frauen verstehen sich ja so besser. Männer haben da schlechte Karten von Hause aus, speziell als Väter. Als Bedienstete auch, wenigstens im Außenbereich, in der Verwaltung oder Führung der Ämter aber wieder nicht, da überwiegt dann wieder der Mann.

Es ist nun mal so, in einigen Bereichen verstehen nun mal Frauen, Frauen besser und Frauen können dann auf den Gesprächspartner Frau bestehen. Nur dieses Recht sollten dann auch Männer haben, auch auf dem Ansprechpartner Mann als gegenüber.


Rechtlich z.B., sollte ich da noch mal einen RA benötigen, würde ich mir gezielt eine RAin nehmen ........... das hat aber seinen Grund. Genauso, wenn ich keinen RA habe in Rechtsstreitigkeiten, wünsche ich mir immer als Gegenüber eine RAin. Als vorsitzende Richterin nicht unbedingt eine Frau, da ist besser ein Mann, aber der Unterschied ist beinahe marginal.


Wie seht ihr das, haben nur Frauen ein Recht zur Ablehnung eines männlichen Ansprechpartners in Behörden und Ämtern, oder steht das auch einem Mann zu, egal welcher Religion anhängig, Frauen als Ansprechpartner abzulehnen.

Besser gefragt, wo wird mehr gezetert, wenn eine Frau auf so ein Recht besteht, oder ein Mann ?
 
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Ich wusste gar nicht, daß man da überhaupt wählen kann, kenne das nur so, daß man den nehmen muß, der da ist. o_O
 
Ich wusste gar nicht, daß man da überhaupt wählen kann, kenne das nur so, daß man den nehmen muß, der da ist. o_O

Daher ja meine Frage und die ist echt interessant.

Wenn nun eine Frau beigehen würde und sagen würde, mit dem Kerl will ich nicht sprechen, würde doch sofort eine Kollegin einspringen.

Was würde passieren, wenn sich das ein Mann wagen würde und die nicht so nette Behördenbedienstete ablehnen würde .......... hhhmmmm.

Wäre das dann Diskriminierung gegenüber der Bediensteten ....... tjaa

Und was wäre es, wenn das ein Andersgläubiger fordert.

Auweia
 
Daher ja meine Frage und die ist echt interessant.

Wenn nun eine Frau beigehen würde und sagen würde, mit dem Kerl will ich nicht sprechen, würde doch sofort eine Kollegin einspringen.

Was würde passieren, wenn sich das ein Mann wagen würde und die nicht so nette Behördenbedienstete ablehnen würde .......... hhhmmmm.

Wäre das dann Diskriminierung gegenüber der Bediensteten ....... tjaa

Und was wäre es, wenn das ein Andersgläubiger fordert.

Auweia

Ist die Frage, wie die Vorschriften sind.

Beim Sozialamt zum Beispiel gibt es kein Wählen, da muß man zu der Person, die für einen zuständig ist, das ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens geordnet.

Bei anderen Behörden kenne ich das so, daß man aufgerufen wird und zu der Person muß, die grad frei ist.

Kann aber gut sein, daß man wechseln kann bei sowas wie beim Jugendamt, weil da näherer Kontakt besteht, wenn etwas ist, und man mit einem Betreuer nicht zurechtkommt, schon wegen den Kindern.
 
So ist es auch.
Was fiwa da schreibt ist Unfug. Es geht um normale Sachbearbeitung wo Geschlechtsspezifisches keinen Platz hat.

Lg Any

Daher meine Nachfrage und das herausziehen aus dem geschlossenen Thread, weil, es ist interessant.

Eben mit deinem Posting hätten nämlich auch Muslime keine Sonderregelung, egal was sie angeblich verlangen.


Aber, Frauen könnten es durchsetzen, wenn der gegenüber ein Mann ist.
 
Kann aber gut sein, daß man wechseln kann bei sowas wie beim Jugendamt, weil da näherer Kontakt besteht, wenn etwas ist, und man mit einem Betreuer nicht zurechtkommt, schon wegen den Kindern.

Würde ich auch noch in Frage stellen, denn es sind nun mal eben nur die und die Mitarbeiter für den und den Bezirk zuständig und da kannste nicht viel dran ändern.

Daher, auch religiöse Gruppen haben da kein Besonderes Recht.


Daher ja die Frage.
Frauen könnte es wirklich umsetzen, wenn ihnen ein Kerl als Sachbearbeiter nicht passend ist. Das wäre tatsächlich noch die einzige Ausnahme.
 
Würde ich auch noch in Frage stellen, denn es sind nun mal eben nur die und die Mitarbeiter für den und den Bezirk zuständig und da kannste nicht viel dran ändern.

Daher, auch religiöse Gruppen haben da kein Besonderes Recht.


Daher ja die Frage.
Frauen könnte es wirklich umsetzen, wenn ihnen ein Kerl als Sachbearbeiter nicht passend ist. Das wäre tatsächlich noch die einzige Ausnahme.

Warum sollen Frauen den Sachbearbeiter wechseln können? Versteh das nicht.
Das einzige, was ich weiß, ist bei der Polizei, daß eine Frau eine weibliche Polizistin verlangen kann, wenn es um eine Sexualstraftat geht.
Aber bei normalen Behörden hab ich sowas noch nie gehört. :dontknow:
 
Warum sollen Frauen den Sachbearbeiter wechseln können? Versteh das nicht.
Das einzige, was ich weiß, ist bei der Polizei, daß eine Frau eine weibliche Polizistin verlangen kann, wenn es um eine Sexualstraftat geht.
Aber bei normalen Behörden hab ich sowas noch nie gehört. :dontknow:

Du sprichst es eigentlich schon selbst an, mit nachrangig langjährigen Folgen. Daher, wenn solch eine Bitte gestellt wird, wird dem gefolgt. Dann übernimmt halt eine Kollegin und sowieso, die meisten Sachbearbeiter sind weiblich.

Das ist die einzige Ausnahme, die real besteht.


Alle anderen können keine Sonderrechte haben, auch keine besondere Religions-Zugehörigen.
Daher können auch keine Muslime etwas fordern und wenn sie etwas fordern und es wird dem gefolgt, ist das höchstens ein Entgegenkommen, Respekt. Und kann nicht dafür benutzt werden, um eine "freche" Forderung der Muslime darzustellen.

So etwas geht nicht.

Bitten kann ich auch, die möchte ich aber nicht als Sachbearbeiterin, ich nehme lieber den Kollegen, ob es dem entsprochen wird. Na ja und als frech, würde ich das auch nicht so sehen
 
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Nur so nebenbei:

Ein Recht auf Ablehnung eines Sachbearbeiters, das gibt es.
 
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