Ärztliche Zwangsbehandlungen vom Bundestag verabschiedet!

So ein Unsinn! Hast du den Spiegel-Artikel überhaupt gelesen? Selbst wenn die Diagnosen geändert werden - eine Einweisung ist nicht deshalb möglich, weil jmd. einfach nur als psychisch krank gilt. Aber "die" gegen "uns" - das Weltbild ist immer schön einfach, ne? Schwätzer!
Kannst du auch ohne persönliche Beleidigungen auskommen?
Der Spiegel-Artikel in Zusammenhang gebracht mit dem geänderten Gesetz(link im Eingangsposting)
macht dies sehr wohl möglich, bzw. wesentlich einfacher...


Natürlich nicht, fraglich ist, ob einige hier überhaupt lesen können. Das Thema wird jetzt von einigen nur wieder zum Anlass genommen, um gegen Schulmedizin und Psychologie zu hetzen.
Ich hetze hier weder gegen Schulmedizin, noch gegen Psychologie...

Ich stimme dir allerdings zu,
es ist tatsächlich fraglich, ob einige hier überhaupt lesen können,
geschweige denn Zusammenhänge zwischen 2 oder 3 Texten herstellen können...
In der Tat...:rolleyes:

Gruß, Luckysun
 
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@Luckysun,

ich zitiere mal.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 2012 seine
bisherige Rechtsprechung zur ärztlichen Zwangsbehandlung von Betreuten aufgegeben
und entschieden, dass es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügenden gesetzlichen Regelung für eine betreuungsrechtliche Behandlung
gegen den natürlichen Willen des Patienten fehlt. Das Fehlen von
Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen
kann dazu führen, dass Betroffene unbehandelt bleiben und schwerwiegenden
gesundheitlichen Schaden nehmen. Die ärztliche Zwangsbehandlung von Betreuten
bedarf deshalb einer gesetzlichen Regelung. Mit dem Entwurf soll eine
hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine vom
Betreuten abgelehnte Behandlung geschaffen werden.
Die ärztliche Zwangsmaßnahme
soll definiert und die engen Voraussetzungen für eine Einwilligung
des Betreuers – flankiert durch verfahrensrechtliche Regelungen – sollen klar
bestimmt werden.


Bei der Genehmigung einer Einwilligung
in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung mit einer Gesamtdauer
von mehr als zwölf Wochen soll der Sachverständige zudem nicht in der
Einrichtung tätig sein
, in der der Betroffene untergebracht ist.


Nochmal es geht hier um Betreuungsrecht ! Eine Betreuung einzurichten ist nicht so einfach und ich weiß von was ich rede, meine Frau war mal Rechtliche Betreuerin. Bis jemand unter Betreuung kommt und dann auch noch explizit den Bereich der Gesundheit, ist eine Menge passiert und meistens betrifft es Geistig-Behinderte. Gerichte vermeiden das wo es geht, weil es unseren Staat eine Menge Geld kostet.

Will heißen bis jetzt konnten ärztliche Zwangsbehandlungen 6 Wochen lang und meist dann doch länger, weil keine Betreuung eingerichtet war, beliebig erfolgen. So sind jetzt zwei weitere Instanzen inclusive Gericht mit im Spiel und auch der Betreuer, sowie die Ärzte in der Psychiatrie können nicht mehr so einfach schalten und walten.

Ich halte Psychiatrie ebenfalls für schwierig, ganz ohne Frage aber es macht keinen Sinn einfach nur den Begriff Ärztliche Zwangsbehandlung herauszugreifen ohne den übergeordneten Betreuungskontext zu berücksichten.

LG Siegmund
 
Erdkröte;4020854 schrieb:
Nochmal es geht hier um Betreuungsrecht ! Eine Betreuung einzurichten ist nicht so einfach und ich weiß von was ich rede, meine Frau war mal Rechtliche Betreuerin. Bis jemand unter Betreuung kommt und dann auch noch explizit den Bereich der Gesundheit, ist eine Menge passiert und meistens betrifft es Geistig-Behinderte. Gerichte vermeiden das wo es geht, weil es unseren Staat eine Menge Geld kostet.

Will heißen bis jetzt konnten ärztliche Zwangsbehandlungen 6 Wochen lang und meist dann doch länger, weil keine Betreuung eingerichtet war, beliebig erfolgen. So sind jetzt zwei weitere Instanzen inclusive Gericht mit im Spiel und auch der Betreuer, sowie die Ärzte in der Psychiatrie können nicht mehr so einfach schalten und walten.

Ich halte Psychiatrie ebenfalls für schwierig, ganz ohne Frage aber es macht keinen Sinn einfach nur den Begriff Ärztliche Zwangsbehandlung herauszugreifen ohne den übergeordneten Betreuungskontext zu berücksichten.

LG Siegmund

Der Punkt ist der Zusammenhang:

Betreuungsrecht, man kann schneller rein kommen, als gedacht

+

psychische Erkrankung, die Neudefinition

+

Zwangsbehandlung und zwar ärztliche


Tür und Tor offen, allein betrachtet, jedes Einzelne nicht so gravierend, im Zusammenhang süffisant.
 
Betreuer bekommen einen festgelegten Betrag pro betreuter Person.
So eine Betreuung kann schon mal 50 Personen umfassen.
"Damit" darf sich Betreuer/in täglich herumschlagen.
Es gibt einen festen Gebührensatz pro Person.
Es gibt kein Kilometergeld.
Und wenn Du mir auf den Keks gehst............
Ein Betreuer hat ja auch noch ein Leben,oder?
 
Als ich noch im betreuten Wohnen für psychisch Kranke gearbeitet habe, warteten wir geduldigst ab, ob sich einer auf die Brücke stellte. Erst dann durften wir überhaupt die Polizei verständigen. Vorher griff niemand ein, denn niemand durfte gegen seinen Willen... es sei denn, er gefährdete sich oder andere.
Dass damals viele Unfälle u.a. schlimmeres passierte, ist sicher vorstellbar.
Ein Betroffener (bspw. an Schizofrenie Erkrankte), der einen Rückfall erleidet, ist sicher vieles- aber nun mal nicht oder jedenfalls sehr selten einsichtig. Das ist ja ein Wesensmerkmal dieser Krankheit.
Für einen Gesunden, der aussen vor steht, mag das nun so aussehen, als weise man nun neuerdings gezielt alle möglichen Leute zwangs ein. Ich schätze, dem ist nicht so... u.a. auch, weil es gar nicht so einfach ist, einen Richter davon zu überzeugen.
Zu der anderen Variante aber, die ich noch kennengelernt habe, hiess es im Volksmund gern und oft: "daran sind doch bloß die Ärzte Schuld."
Ehm... hö? Jetzt sind die Politiker Schuld. Früher war es der Teufel. Und morgen? :confused:

:danke:

Die Erfahrung habe ich auch gemacht. :)
 
Betreuer bekommen einen festgelegten Betrag pro betreuter Person.

mmh, das erste halbe Jahr 7 Stunden im Monat, dann Heimbetreuung 2 h im Monat, Betreuung zuhause lebend 3,5 h - pro Stunde 44 Euro.

Mischkalkulation 4 h x 44 Euro x 50 Betreuungen = 8800 Euro im Monat --- nur mal um ein Gefühl für die Kosten zu bekommen.


Betreuungsrecht, man kann schneller rein kommen, als gedacht

Definitiv nicht so einfach, wie die meisten denken, da hat vor ca. 10 Jahren gesetzlich viel verändert. Zuerst Antrag auf Betreuung, dann ein Fachärztliches Gutachten, dann eine Anhörung der betreffenden Person vor Gericht oder Zuhause.

UND jetzt erst, bei Einweisung in die Psychiatrie kann der Betreuer eine Zwangsbehandlung veranlassen, bzw. bei vorheriger evt. Zwangsbehandlung kann jetzt jemand eingreifen, was bisher so gut wie unmöglich war.

Wie gesagt bei dem Fall den ich mitbekommen habe, wurde eine Person einfach so zwangsbehandelt - nun ja mit Psychose bei minus 20 Grad draußen, tanzend nackt durch ein Dorf zu gehen, war eben Selbstgefährdung. Ohne Medikament ging es gar nicht.
Wir haben eine Rechtliche Vereinbetreuerin eingeschaltet, da unerlaubte Fixierung. Hier war die Betreuung ein Segen.

Kleiner Tipp für die die Angst haben - in einer Patientenverfügung eine wohlgesonnene Betreuung selber festlegen ;)

LG Siegmund
 
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Ich stimme Dir zu. Krankheitseinsicht bei Schizophrenie und oder akuter manischer Phase ist wohl selten vorhanden.

Was ist aber mit dem Umstand der Ruhigstellung, wenn Menschen durch den psychischen Druck ausrasten?
Darf man Menschen einfach wegspritzen oder wäre es nicht auch machbar und sinnvoll menschliche Nähe mehr in den Vordergrund zu stellen. Videoüberwachung ist Zynismus pur, oder?
 
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