Ärztliche Zwangsbehandlungen vom Bundestag verabschiedet!

Erdkröte;4021611 schrieb:
Ein wirklich guter Artikel zum Thema.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/43846

LG Siegmund

bringt es auf den Punkt:

Diese Rechtsänderungen erinnern an Regelungen totalitärer Staaten, die die absolute Sicherheit des Staates und seiner Einrichtungen auf Kosten der Rechte des Individuums zum Ziel haben,

Quelle:http://www.aerzteblatt.de/archiv/43846

Der Deutsche hat nichts verlernt.

Erstrecht, wenn man hier Kommentare lesen muss, "dass die Gesetzesmaßnahmen doch gut sind und endlich da sind".

Tja, der Deutsche hat nicht dazugelernt. Freut euch Europa, ihr bekommt es auch. Die Bevormundung und die Regierung seitens der Deutschen via Europa habt ihr schon und nun kommt, wer dagegen aufmuckt, ist dann psychisch krankt und wird ärztlich zwangstherapiert, zum Schutze der staatlichen Interessen. :D

Man hat noch etwas übernommen und verfeinert, in der DDR wurden die Abtrünnigen nur weggesperrt und die Unfähigen mit durchgeschleppt ............ hat das ein Staat nötig. :rolleyes:
 
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Erdkröte;4020623 schrieb:
Habt ihr den Gesetzestext genau gelesen ???

Hier geht es um das Betreuungsrecht und darunter fällt diese Gesetzesänderung.

:danke: Endlich ein vernünftiger Beitrag.

Ich dachte schon dieser Thread quillt nur so über von Stammtisch- und Kneipenpolemik.
 
wehret den anfängen:)

Nööö, warum ....... zuschauen und sich immer sagend,

alles ist gut,
alles ist richtig,
alles ist vernünftig ........

denn warum Probleme sehen, die machen wir uns ja erst, weil man die Probleme sieht ......

daher, doppelt hält besser

alles ist super gut,
alles ist super richtig,
alles ist super vernünftig ........
 
Als ich noch im betreuten Wohnen für psychisch Kranke gearbeitet habe, warteten wir geduldigst ab, ob sich einer auf die Brücke stellte. Erst dann durften wir überhaupt die Polizei verständigen. Vorher griff niemand ein, denn niemand durfte gegen seinen Willen... es sei denn, er gefährdete sich oder andere.

Ist es nicht so, daß schwer psychisch kranke Menschen,
die im betreuten Wohnhaus untergebracht wurden,
weil sie ohne Betreuung nicht alleine zurecht kommen,
sowieso einem rechtlichen Betreuer (Vormund) zugeteilt wurden?
Das is zumindest mein Kenntnisstand.

Meine Umschulung zum Familienhelfer ist zwar schon lange her,
aber ich meine, mich an sowas erinnern zu können?
Diese Menschen wohnen ja in einem betreuten Wohnen,
W E I L sie alleine nicht zurechtkommen?

Also wäre doch in einem solchen Fall der rechtliche Betreuer entscheidungsbefugt?
Unsrere damalige Ausbilderin in Psychiratrie
war davor lange Zeit Leiterin eines Wohnheimes
für Manisch Depressive und Schizophrene.

Sie erzählte uns u.A., daß, egal wie sehr das Personal aufpaßt,
es immer wieder mal zu Selbstmorden und/oder Versuchen kam
und daß sich das, egal wie gut und aufmerksam die Betreuung auch ist,
manchmal einfach nicht vermeiden oder verhindern läßt.

Da hilft dir im Prinzip dann auch keine Zwangs-Maßnahme außer das Fixieren...
Wegschließen oder das völlige Zupumpen des Patienten mit Medis...
Menschen im betreuten Wohnen sollen aber wenigstens noch ein Mindestmaß an "Freiheit" genießen...
sonst wären sie ja in der Geschlossenen...
Und eine Garantie gibt es selbt dort nicht,
daß sich nicht doch mal einer umbringt...

Die Möglichkeit, einen Menschen medizinisch zu entmündigen gab es aber eh schon...
Der jetzige Gesetzesentwurf macht es aber erheblich leichter...
und der neue Katalog für Diagnosen psychischer "Erkrankungen"
schließt da noch viel mehr Menschen als zuvor mit ein...

Das kann doch nicht die Lösung sein...
einem möglichen Machtmißbrauch in dieser Richtung Tor und Tür weit zu öffnen...
bei allem Verständnis dafür, Selbsmorde verhindern zu wollen...
aber das geht einfach zu weit...

Ist dir schonmal der Gedanke gekommen,
daß Menschen, die sowieso psychisch belastet sind,
durch medizinische Zwangsmaßnahmen und Bevormundung
evtl. grad erst immer tiefer irgendwo rein getrieben werden?
Darüber sollte man vielleicht auch mal nachdenken?

Gruß, Luckysun
 
Betreutes Wohnen gibts auch ambulant. Dort ist der Rahmen, was wie und wieviel betreut wird, gerichtlich festgelegt. Darüber hinaus durfte- selbst bei einem akuten Rückfall- nicht betreut werden. Und dieser Umstand brachte die Problematiken mit sich, die ich ansprach.
 
Ist dir schonmal der Gedanke gekommen,
daß Menschen, die sowieso psychisch belastet sind,
durch medizinische Zwangsmaßnahmen und Bevormundung
evtl. grad erst immer tiefer irgendwo rein getrieben werden?
Darüber sollte man vielleicht auch mal nachdenken?

Gruß, Luckysun

Nein, nie! Wie kommst du nur darauf, dass ich denke? :confused:

Ich schätze, du schmeisst grad in einen Topf, was nicht zusammen gehört. Menschen werden allermeist nicht psychisch krank, weil man sie treibt. Sie werden es einfach. Leider.
 
Der Punkt ist der Zusammenhang:

Betreuungsrecht, man kann schneller rein kommen, als gedacht

+

psychische Erkrankung, die Neudefinition

+

Zwangsbehandlung und zwar ärztliche


Tür und Tor offen, allein betrachtet, jedes Einzelne nicht so gravierend, im Zusammenhang süffisant.

Amen...
es gibt offenbar doch welche,
die Zusammenhänge herstellen können...
mx38.gif
 
Menschen die keine Angehörige mehr haben bekommen einen richterlichen neutralen Vormund....!

Oder wahlweise ein reicher Mensch mit gierigen Angehörigen...
oder wahlweise eine aufmüpfige Frau mit narzißtischen Ehemann,
der gerne die Kinder hätte...
oder...oder...oder...
der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt...
 
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Amen...
es gibt offenbar doch welche,
die Zusammenhänge herstellen können...
mx38.gif


Das mit den Zusammenhängen, will ich dir jetzt doch mal erklären.
Es ist halt immer wieder das Problem zu verzeichnen, das Lesen bei einigen nicht reicht, denn das Gelesene muss dann auch noch verstanden werden und dann kommt noch dazu das darüber nachdenken. Es sind also schon drei Dinge, wovon zwei Sachen schon viele überfordern können. :D

Aber da ich ja noch Hoffnung habe, auch noch etwas mal zum Mitdenken für alle:

Klärungsbedarf besteht bei der Frage, wie es zum erheblichen Anstieg unfreiwilliger Einweisungen sowohl nach Betreuungsrecht als auch nach dem PsychKG kommt. Die Bevölkerungszahl nahm nicht zu. Eine geringfügige Zunahme der Lebenserwartung und damit der Zahl älterer und teilweise dementer Patienten erklärt den rasanten Anstieg auch nicht, zumal in der Region die Zahl der Altenwohnheimplätze zunahm. Schwerwiegende psychische Erkrankungen sind nach mehreren epidemiologischen Studien über den Zeitraum hinweg in etwa gleich häufig geblieben.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/43846


Zunahme durch damalige Gesetzesänderung ...... ob es wohl nötig war ...... na ja, nun hat man ja noch mehr Möglichkeiten :cool:
 
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