wie soll ich mich verhalten

Hi Angita,
nein ich bin nicht angemeldet, der wie gesagt meinen Partner gehört die Hälfte und deswegen ist der zweite Inhaber der Meinung, da ich ja die Lebensgefährtin bin mache ich dies ja für meinen Freund Gratis denn ich muss ja einsehen wenn sie mich einstellen kostet dies etwas und ich bin jetzt gemein hinterlistig etc. weil ich meinen Partner nicht freiwillig helfe.

Hallo Monja,

somit hast du später nicht einmal einen Pensionsanspruch!!!! D. h., dir gehen die Pensionszeiten ab!!!

Hi Angita,
nein ich bin nicht angemeldet, der wie gesagt meinen Partner gehört die Hälfte und deswegen ist der zweite Inhaber der Meinung, da ich ja die Lebensgefährtin bin mache ich dies ja für meinen Freund Gratis denn ich muss ja einsehen wenn sie mich einstellen kostet dies etwas und ich bin jetzt gemein hinterlistig etc. weil ich meinen Partner nicht freiwillig helfe.
Und ich kann nicht arbeiten gehen, sobald ich das Haus verlasse bekomme ich Panikattacken, Übelkeit, Schwindel etc. darum bin ich ja so enttäuscht das ich diese Arbeit jetzt nicht machen kann, muss mich mit dem AMS abärgern die haben mich ab gicker und das hilft mir gerade auch nicht dabei, wieder vertrauen an meine Mitmenschen erlangen.

Allein wenn ich schon höre "Lebensgefährtin", wird mir schlecht. Mädchen, wach endlich auf.

Langsam kommt in mir der Verdacht auf, ob euer Verhältnis nicht ein reines Ausnützen von seiner Seite ist. Als "Lebensgefährtin" bekommst du keine Witwenpension, wenn mit ihm etwas ist. Es ist eine Absicherung für den überlebenden Partner und damit in meinen Augen ein Zeichen der Liebe (auch wenn keine Kinder in der Partnerschaft sind - warum meinst du wohl, gibt es bei gleichgeschlechtlichen Paaren die eingetragene Partnerschaft?)
"Die bloße - wenn auch noch so lange und bis zum Tod des Versicherten dauernde - nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Versicherten im Sinn eines eheähnlichen Zustands, der dem typischen Erscheinungsbild des Zusammenlebens von Ehegatten entspricht, eröffnet hingegen nach dem Tod des Versicherten keinen Anspruch auf Witwenpension. Da die Hinterbliebenenpension Ersatz für den Entfall einer Unterhaltsleistung sein soll und zwischen Lebensgefährten keine Unterhaltsverpflichtung besteht, hat ein (bloßer) Lebensgefährte bei Tod des Versicherten keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension (vgl OGH 17.2.2006, 10 ObS 2/06a, ARD 5695/9/2006).
aus: http://www.bauernzeitung.at/?id=2500%2C109758%2C%2C

Ihr seid nicht einmal verheiratet, damit du wenigstens eine Witwenpension später einmal bekommst, wenn mit ihm etwas ist. Wer ist hier hinterlistig und gemein?

Von so einem Menschen würde ich mich lösen. Je früher, desto besser. Wie heißt es so schön:

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Liebe Grüße
Angita
 
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Du bist eher sein "Vorzeigepueppchen". Als Lebensgefaehrtin haettest du 50% Mitspracherecht. Die hast du hier garantiert nicht. Daher bist du auch nicht seine Lebensgefaehrtin. Denn er steht ja nicht ZU dir.
 
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