Wie finde ich Schaen wieder die möglicherweise jemand mitgemnommenn hat?

Das ist in Deutschland tatsächlich anders.

Ich glaube, ich verstehe. Wenn das 5 - 6 Monate dauert, wird es echt schwierig.
Ja, weils ja auch Fristen gibt, innerhalb derer sich Erben oder Anspruchsberechtigte melden können.

Bei uns wird der Notar von der BH (Bezirkshauptmannschaft) beauftragt, in der der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Zumindest am Land war das damals noch so.
Bei meinem Sohn musste ich immer 50 km (1 Strecke) fahren, und das mehrmals....
Der Notar erklärte mir damals, dass da alphabetisch vorgegangen wird nach dem Namen des Verstorbenen und der wird dann automatisch zugeteilt....
 
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Ja, weils ja auch Fristen gibt, innerhalb derer sich Erben oder Anspruchsberechtigte melden können.

Bei uns wird der Notar von der BH (Bezirkshauptmannschaft) beauftragt, in der der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Zumindest am Land war das damals noch so.
Bei meinem Sohn musste ich immer 50 km (1 Strecke) fahren, und das mehrmals....
Der Notar erklärte mir damals, dass da alphabetisch vorgegangen wird nach dem Namen des Verstorbenen und der wird dann automatisch zugeteilt....
Bei uns machen das die Amtsgerichte, die eine Freiwilligkeit eingerichtet haben. Soll heissen, es ist von Stadt zu Stadt verschieden, ob du im Erbfall woanders hinfahren musst oder nicht.
Alternativ dazu kann man auch einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der sich darum kümmert. Aber alle Testamente (auch die nicht vorhandenen) sind bestenfalls beim Amtsgericht hinterlegt. Manchmal liegen sie auch daheim in einer Schublade und müssen nach Auffinden dort abgegeben werden.
 
Ja, weils ja auch Fristen gibt, innerhalb derer sich Erben oder Anspruchsberechtigte melden können.

Bei uns wird der Notar von der BH (Bezirkshauptmannschaft) beauftragt, in der der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Zumindest am Land war das damals noch so.
Bei meinem Sohn musste ich immer 50 km (1 Strecke) fahren, und das mehrmals....
Der Notar erklärte mir damals, dass da alphabetisch vorgegangen wird nach dem Namen des Verstorbenen und der wird dann automatisch zugeteilt....
Ich denke, wenn dies in Österreich so ist, dass der Notar alles sperren lässt damit kein Unbefugter an das Erbe kommt. Daher denke ich, dass auch niemand ab dem Tod an die Sparbücher kommt und nichts abheben darf/kann.


Hier in Deutschland ist es so, die Konten werden sofort gesperrt. Was die Bank noch tun darf ist Geld, wenn benötigt, für die Beerdigung heraus geben. Es muss jedoch die Rechnung vorgelegt werden.
 
Bei uns machen das die Amtsgerichte, die eine Freiwilligkeit eingerichtet haben. Soll heissen, es ist von Stadt zu Stadt verschieden, ob du im Erbfall woanders hinfahren musst oder nicht.
Alternativ dazu kann man auch einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der sich darum kümmert. Aber alle Testamente (auch die nicht vorhandenen) sind bestenfalls beim Amtsgericht hinterlegt. Manchmal liegen sie auch daheim in einer Schublade und müssen nach Auffinden dort abgegeben werden.
Kann gut sein, dass es bei uns auch die Amtsgerichte sind. Ich glaub, das war ein Bezirksgericht....das hab ich verwechselt.
Aber der Rest stimmt.
 
an die Konten kommt nur der Erbe oder die Erben,
auch Sparbücher gehören zur Erbmasse.(auch die kann man schliessen lassen mit der Sterbeurkunde.
Nein, @flimm, das Amtsgericht verfügt sobald die Todesmeldung beim Standesamt eingeht, -dass alle Konten dicht gemacht werden. Dann kommst du nur noch mit Erbschein daran. Wie ich bereits erwähnt habe, wird die Beerdigung von einem Beerdigungsinstitut ausgerichtet haben die Nachkommen sofort die Sterbeurkunden.
 
Kann gut sein, dass es bei uns auch die Amtsgerichte sind. Ich glaub, das war ein Bezirksgericht....das hab ich verwechselt.
Aber der Rest stimmt.
Unsere Diskussion wird der TE hoffentlich dennoch nützlich sein.
Ich weiss nicht, ob es etwas bringt, aber der Bank, die mir so eine Auskunft gegeben hätte, würde ich hier bei uns ordentlich auf die Finger klopfen.
 
Außerdem haben drei Leute Schlüssel von meine Mutter gehabt - ich kann nicht alle drei anzeigen. Ich fände es auch unfair, wenn ich eine der drei wäre, die die Blumen einer Freundin gießen und dann zeigt mich die Tochter unschuldig für etwas an, was ich nicht getan habe.

Anzeige gegen unbekannt kannst auch machen, damit ist es zumindest aktenkundig und wer von denen dann geklaut hat, dürfte dann auch rauskommen.
Wenn die Polizei ermittelt, muss die Bank schon mehr tun als nur Schultern zucken und sich rausreden, dass es schwierig ist, da was herauszufinden.

Gruß

Luca
 
Nein, @flimm, das Amtsgericht verfügt sobald die Todesmeldung beim Standesamt eingeht, -dass alle Konten dicht gemacht werden. Dann kommst du nur noch mit Erbschein daran. Wie ich bereits erwähnt habe, wird die Beerdigung von einem Beerdigungsinstitut ausgerichtet haben die Nachkommen sofort die Sterbeurkunden.

ich hab es schon anders erlebt, warum nicht selbst schliessen lassen, bevor die Sparbücher geplündert sind?
denn solange das Amtsgericht nichts verfügt solange sind sie unauffindbar und somit möglicherweise *weg*und *leer*.

schwer nachzuvollziehen .
 
ich hab es schon anders erlebt, warum nicht selbst schliessen lassen, bevor die Sparbücher geplündert sind?
denn solange das Amtsgericht nichts verfügt solange sind sie unauffindbar und somit möglicherweise *weg*und *leer*.

schwer nachzuvollziehen .
Wenn die Erbin eine Konto vollmacht hat kann sie schließen lassen. hat sie diese nicht kann sie nicht schließen lassen. Ganz einfach, denn die TE erwähnt, dass die Bank ihr keine Auskunft gibt wegen Datenschutz, also hat sie kein Vollmacht.
 
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Wenn die Erbin eine Konto vollmacht hat kann sie schließen lassen. hat sie diese nicht kann sie nicht schließen lassen. Ganz einfach, denn die TE erwähnt, dass die Bank ihr keine Auskunft gibt wegen Datenschutz, also hat sie kein Vollmacht.

ich rede nicht davon ein Konto schliessen zu lassen sondern , aufgrund wenn der kontoinhaber verstorben ist, dann kann auch ich hingehen und es der Bank mitteilen, sie *sperren dann,
dazu brauch ich keine Vollmacht, eher einzig die Sterbeurkunde oder einen Totenschein.

ob jemand Erbin ist, wird doch erst viel später ermittelt, dazu bedarf es dann einem Erbschein, wo die Erben aufgelistet sind. und das kann manchmal dauern.
 
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