Positiver Ausgang / Rechtsstreit?

Im Grundbuch gibt es z. B. keinen Eintrag, der - meines Wissens nach - nicht korrekt wäre.

Eintragungen der Vor-Eigentümer sind enthalten. Man hat nach dem Tod eines Angehörigen oder einer anderen Person das Recht, innerhalb zwei Jahren umschreiben zu lassen. Noch ist das nicht geschehen, kommt aber noch und wird nicht vergessen.

Aber, was sollte diese Frage jetzt bewirken (n)?

Es hörte sich so an, als wären die Besitzverhältnisse nicht ganz klar, bzw. geklärt.. ?
Deshalb meine Frage. Im Grundbuch steht immer, wem das Haus gehört.

Ich kenne einen Fall, da hat der Klagende das Gerichtsverfahren verloren, weil er nicht im Grundbuch stand und damit nicht das Recht hatte zu klagen. Das hatte die Gegenseite herausgefunden.

Aber jeder Fall ist anders..

LG
 
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Es hörte sich so an, als wären die Besitzverhältnisse nicht ganz klar, bzw. geklärt.. ?
Deshalb meine Frage. Im Grundbuch steht immer, wem das Haus gehört.

Ich kenne einen Fall, da hat der Klagende das Gerichtsverfahren verloren, weil er nicht im Grundbuch stand und damit nicht das Recht hatte zu klagen. Das hatte die Gegenseite herausgefunden.

Aber jeder Fall ist anders..

LG

Sowas lässt sich anhand von weiteren Dokumenten rasch nachweisen. Das wurde bisher vom Amtsgericht auch so anerkannt, da ich das einzige Kind und damit - vom Gesetz her - erbberechtigt bin.

Anderenfalls hat das Gericht - immer - eine Hinweispflicht, sollte etwas klärungsbedürftig sein / werden.
 
Es hörte sich so an, als wären die Besitzverhältnisse nicht ganz klar, bzw. geklärt.. ?
Deshalb meine Frage. Im Grundbuch steht immer, wem das Haus gehört.

Ich kenne einen Fall, da hat der Klagende das Gerichtsverfahren verloren, weil er nicht im Grundbuch stand und damit nicht das Recht hatte zu klagen. Das hatte die Gegenseite herausgefunden.

Aber jeder Fall ist anders..

LG

Bis da etwas "spruchreif" ist, ist die Umschreibung erfolgt ;).
 
Sowas lässt sich anhand von weiteren Dokumenten rasch nachweisen. Das wurde bisher vom Amtsgericht auch so anerkannt, da ich das einzige Kind und damit - vom Gesetz her - erbberechtigt bin.

Anderenfalls hat das Gericht - immer - eine Hinweispflicht, sollte etwas klärungsbedürftig sein / werden.

also hast du deinen Erbschein in der Tasche.
 
Im genannten Fall fiel das erstmal nicht auf..

Vielleicht bist du ja auch nicht zu verklagen, wenn du nicht im Grundbuch stehst?? :ROFLMAO:;)

wird schon gruende haben sich nicht eintragen zu lassen, warum warten wenn mans koennte, und auf was vor allem? das zweite jahr ist schon bald um, .........
IMir wuerden viele geschichten und kaum vorstellbare sachen einfallen das das eigene einzige kind nicht automatisch erbe ist.

aber jeder dreht sein eigenes lebensbuch selbst.
 
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Im genannten Fall fiel das erstmal nicht auf..

Vielleicht bist du ja auch nicht zu verklagen, wenn du nicht im Grundbuch stehst?? :ROFLMAO:;)

Das ging mir auch schon durch den Kopf. Aber leider: Ich bin zu verklagen.

Witzigerweise stand in der Berufungsschrift der Name (nur) meiner verstorbenen Mutter... .

Trotzdem: Laut Richter bin ich gesetzl. Erbe und damit vom Gesetzgeber her Rechtsnachfolgerin. Daran wird wohl kein Weg vorbeiführen... . Da muss ich leider irgendwie durch.
 
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