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Marunia
Guest
Im Grundbuch gibt es z. B. keinen Eintrag, der - meines Wissens nach - nicht korrekt wäre.
Eintragungen der Vor-Eigentümer sind enthalten. Man hat nach dem Tod eines Angehörigen oder einer anderen Person das Recht, innerhalb zwei Jahren umschreiben zu lassen. Noch ist das nicht geschehen, kommt aber noch und wird nicht vergessen.
Aber, was sollte diese Frage jetzt bewirken ?
Es hörte sich so an, als wären die Besitzverhältnisse nicht ganz klar, bzw. geklärt.. ?
Deshalb meine Frage. Im Grundbuch steht immer, wem das Haus gehört.
Ich kenne einen Fall, da hat der Klagende das Gerichtsverfahren verloren, weil er nicht im Grundbuch stand und damit nicht das Recht hatte zu klagen. Das hatte die Gegenseite herausgefunden.
Aber jeder Fall ist anders..
LG