Plötzliche (ungültige) Mieterhöhung - was würdet ihr machen?

Ich wette, wenn Sie anstelle sich so viel damit zu beschäftigen, Überstunden gemacht hätten, wäre das Geld schon längst auf der Kante. Oder meinen Sie, daß wäre mit Sprit aufgegangen?
 
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Zahlen werde ich bislang gar nichts als halt ganz normal meine bisherige Bruttomiete.
Ja, das Schreiben ist von meinen Vermietern (Privatpersonen). Ist unterschrieben und die Unterschrift ist identisch mit der des Mietvertrags.
solange du keine abrechnung hast - selbstverständlich.
Sicher klingen 17 Euro NK monatlich mehr erstmal realistisch. Wenn ich jedoch bedenke, dass da nicht mal Heizung und Warmwasser mit drin sind... Die zahle ich extra, weils über Strom läuft.
seit wann mietest du - respektive wie lange gab es keine erhöhung?
Die Erhöhung kann daher nur auf Hausmeister, Müllentsorgung, Wasser und Gemeinschaftsstrom etc laufen.
kann auch zusätzlich auf eine indexsteigerung zurückzuführen sein.
im allgemeinen werden mietzahlungen mit einer jährlichen indexanpassung an den verbraucherpreis gekoppelt.
muss aber im mietvertrag ausdrücklich drinstehen.
Ja, es ist ein richtiges Mietshaus mit Hausverwaltung. Ach, die haben sich noch nie um was gekümmert. Deswegen wundert es mich auch nicht, dass die keine Ahnung haben.
Ja, damals bekam ich eine richtige Abrechnung. Die wird von der Hausverwaltung erstellt und an die Vermieter geschickt. Die müssten das dann eben an die Mieter weitergeben.
die hausverwaltung kümmert sich nicht um die mieter - ist nicht ihr job.
die abrechnung hat der vermieter an seinen mieter weiterzuleiten.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Betriebskosten nach Abrechnung bei Erhöhung entsprechend neu festgelegt werden. Modernisierungsmaßnahmen gab's nicht.
genau.
Nun, ich werde morgen in der Gemeinde erstmal sehen, was die mir sagen zum Mietspiegel und dann schreibe ich meinen Brief mit dem Widerspruch und der Anforderung einer Kopie der Abrechnung.
wieso widerspruch?
klare sache - verlange die abrechnung.
oder willst du die höhe der miete überhaupt beeinspruchen?

vielleicht hat dein vermieter ganz einfach übersehen, dass er dir eine abrechnung schicken muss.
wenn du in der wohnung bleiben willst, würde ich es erstmal mit einem feundlichen hinweis darauf versuchen, dass du die erhöhung nur nach prüfung der abrechnung akzeptieren kannst.
 
Ich wette, wenn Sie anstelle sich so viel damit zu beschäftigen, Überstunden gemacht hätten, wäre das Geld schon längst auf der Kante. Oder meinen Sie, daß wäre mit Sprit aufgegangen?

Wette verloren. Im öffentlichen Dienst werden keine Überstunden bezahlt. Das Schema nennt sich Gleitzeit.

PS: für jemanden, der groß von Respekt redet, merkt man bei Ihnen davon nicht sonderlich viel. Ihre Kommentare sind anmaßend. Sie kennen weder mich noch meine Umstände. Und das "Sie" reißts auch nicht raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
solange du keine abrechnung hast - selbstverständlich.

seit wann mietest du - respektive wie lange gab es keine erhöhung?

kann auch zusätzlich auf eine indexsteigerung zurückzuführen sein.
im allgemeinen werden mietzahlungen mit einer jährlichen indexanpassung an den verbraucherpreis gekoppelt.
muss aber im mietvertrag ausdrücklich drinstehen.

die hausverwaltung kümmert sich nicht um die mieter - ist nicht ihr job.
die abrechnung hat der vermieter an seinen mieter weiterzuleiten.

genau.

wieso widerspruch?
klare sache - verlange die abrechnung.
oder willst du die höhe der miete überhaupt beeinspruchen?

vielleicht hat dein vermieter ganz einfach übersehen, dass er dir eine abrechnung schicken muss.
wenn du in der wohnung bleiben willst, würde ich es erstmal mit einem feundlichen hinweis darauf versuchen, dass du die erhöhung nur nach prüfung der abrechnung akzeptieren kannst.

Seit 4 Jahren. Allerdings hab ich ja die letzte Abrechnung gesehen und bis auf Wasser war nichts erhöht.
Von Index Steigerung steht nix im Vertrag.
Richtig, die Verwaltung kümmert sich nicht um die Mieter. Das wäre Aufgabe des Vermieters.

Es geht nicht nur um die Erhöhung der Nebenkosten sondern zugleich eine Erhöhung der netto-Miete um 30% (siehe Eingangsthread).
 
Es geht nicht nur um die Erhöhung der Nebenkosten sondern zugleich eine Erhöhung der netto-Miete um 30% (siehe Eingangsthread).
ah sorry - habe ich überlesen.
liegt vielleicht dran, dass ich nur das österreichische mietrecht kenne.
hab' bei kappungsgrenze (gibt's bei uns nicht) nachgesen:

Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete
Bei der so genannten Teilinklusivmiete ist die Kappungsgrenze nicht auf die rechnerische Nettokaltmiete zu berechnen, sondern auf die Teilinklusivmiete. Mit Urteil vom 19.11.2003 - VIII ZR 160/03 bestätigte der Bundesgerichtshof damit die überwiegende Auffassung. Von einer Teilinklusivmiete spricht man, wenn ein Teil der Nebenkosten in der Miete enthalten ist.

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent besagt, dass sich die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöhen darf. Insoweit macht es einen Unterschied, ob die Kappungsgrenze auf die rechnerische Nettokaltmiete (Teilinklusivmiete abzüglich der in der Miete enthaltenen Nebenkosten) berechnet wird oder aber auf die Teilinklusivmiete selbst. Nimmt man die Berechnung der Kappungsgrenze auf letztere vor, ist der Erhöhungsspielraum für den Vermieter größer.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kappungsgrenze.htm#ixzz2pAsgsr00
 
ah sorry - habe ich überlesen.
liegt vielleicht dran, dass ich nur das österreichische mietrecht kenne.
hab' bei kappungsgrenze (gibt's bei uns nicht) nachgesen:

Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete
Bei der so genannten Teilinklusivmiete ist die Kappungsgrenze nicht auf die rechnerische Nettokaltmiete zu berechnen, sondern auf die Teilinklusivmiete. Mit Urteil vom 19.11.2003 - VIII ZR 160/03 bestätigte der Bundesgerichtshof damit die überwiegende Auffassung. Von einer Teilinklusivmiete spricht man, wenn ein Teil der Nebenkosten in der Miete enthalten ist.

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent besagt, dass sich die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöhen darf. Insoweit macht es einen Unterschied, ob die Kappungsgrenze auf die rechnerische Nettokaltmiete (Teilinklusivmiete abzüglich der in der Miete enthaltenen Nebenkosten) berechnet wird oder aber auf die Teilinklusivmiete selbst. Nimmt man die Berechnung der Kappungsgrenze auf letztere vor, ist der Erhöhungsspielraum für den Vermieter größer.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kappungsgrenze.htm#ixzz2pAsgsr00

Genau :) da ich aber keine Teilinklusivmiete habe, wird's von der Nettomiete berechnet. Die geforderten 30% sind 10% zuviel. Und ich gucke morgen erstmal, wie die ortsüblichen Mietpreise (Verleichsmiete / Mietspiegel) aussehen, denn die Nettomiete muss drunter / gleich sein.
 
Jetzt schon Anwalt? Hmm... Ich hab dich eh genügend Zeit, bis es überhaupt gültig werden würde. Dann kann ich immer noch gucken. Denn jetzt schon den ganzen Stress antun ... Uff...

Aber kein Sorge, ich eine nicht untätig ;)
Hab mir alle Gesetzesgrundlagen rausgesucht und ausgedrückt. Damit ich was in der Hand hab :) Donnerstag schick ich dann den Brief und gucke, welche Reaktion kommt. Danke!



ein anwalt formuliert besser und richtiger dein schriftlichen wiederpruch! du musst schriftlich wiedersprechen - ist natürlich deine entscheidung...


shimon
 
1. ich schreibe aus Österreich, ich weiß nicht inwiefern österreichisches und deutsches Recht eins sind, aber in vielen Rechten, sind wir gleich oder ähnlich verankert

... habt ihr eine Mietervereinigung, wo Rechtsanwälte sich darum kümmern?
so empfehle ich dir sofort eine Mietervereinigung oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen

... eine so hohe Betriebskostenerhöhung ist sowieso nicht zulässig,
jedoch hat jedes Schreiben eine Frist und
auch ein schweigendes Hinnehmen, kann Grund einer Zustimmung sein, und heißen, dass nach Ablauf der Frist, die Erhöhung automatisch angenommen wird
=> ich weiß nicht was in diesem Schreiben drinnen steht!

... und soweit ich weiß,
bedarf es in diesem Fall auf jedem Fall einer Erneuerung des Mietvertrags
also der Zustimmung des Mieters über die neue Regelung über die Mietkostenaufschlüsselung


- ich empfehle auf jedem Fall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um den kompletten Vorgang, ohne Grund zum Stoppen zu bringen
und um die Kontrolle der Vorjahre, ob eh alles entsprechend abgerechnet wurde


Hallöchen zusammen,

ich wusste jetzt nicht, in welches UF ichs reinschreiben soll, deshalb setze ich es jetzt mal hier rein.
ich hoffe auf ein paar Ratschläge von euch.

Hab heute aus meinem Briefkasten ein Schreiben meiner Vermieter gezogen - und bin aus allen Wolken gefallen. Gehörige Nachzahlung der Nebenkosten, entsprechende zukünftige Anpassung sowie Mieterhöhung.

Da mir bei dem Betrag erstmal der Mund offen stehen blieb, hab ich im Internet die Gesetze durchwühlt und festgestellt, dass das ganze nicht rechtens und das Schreiben ohnehin ungültig ist. Zum einen habe ich bzgl. der Nachzahlung der Nebenkosten keine Abrechnung erhalten - wobei ich auf die Einsicht ein Recht habe. Zum anderen ist die Erhöhung über der Kappungsgrenze von 20% (nämlich 30% :wut2:) und im Schreiben wurde auch keine Begründung für die Erhöhung angegeben, was laut BGB aber Voraussetzung für die Gültigkeit ist (ich lebe in DE).

Eine Erhöhung trifft mich so oder so hart, weil ich ohnehin finanziell sehr eingeschränkt bin :schmoll:
Ich könnte jetzt auch einen auf A*schl*ch machen und einfach nichts sagen und die Frist verstreichen lassen bis ich ein neues gültiges Schreiben erhalte. Aber ich will sie nicht provozieren und das Verhältnis belasten. hab null Bock auf Streitigkeiten. ich akzeptiere natürlich die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen, aber eben nicht darüber hinaus.
Aber wie mach ich denen das jetzt klar?

Habe alle Gesetzesgrundlagen dazu gefunden, aber die kann ich denen ja nicht alle oberklug vor die Nase knallen, oder? Noch dazu sind meine Vermieter ältere Leute, die ich genau einmal gesehen habe - nämlich beim Einzug vor 4 Jahren. Aber von Telefongesprächen her weiß ich, dass die nicht unbedingt die schnellsten sind, was das Verstehen betrifft :tomate:

So ein Scheiß... bei mir hörts auch nicht auf. erst frisst mir mein Auto die Kohle vom Konto und jetzt sowas... welcome 2014, du kannst mich jetzt schon kreuzweise :wut1:

was würdet ihr an meiner Stelle jetzt machen? :confused:
 
ein anwalt formuliert besser und richtiger dein schriftlichen wiederpruch! du musst schriftlich wiedersprechen - ist natürlich deine entscheidung...


shimon

Da muß ich dir widersprechen...:D

Bei mir haben 2 Fachanwälte (erst einer aus einer sehr angesehenen Kanzlei, Fachgebiet Mietrecht und danach einer vom örtlichen Mieterverein) es fast 2 Jahre lang nicht geschafft, die Angelegenheit (Neben- und Heizkostenabrechnungen von insgesamt dann mittlerweile 3 Jahren, die sich dann auf mittlerweile über 3000 Euro beliefen) zu klären, bereinigen oder zu lösen...

Meine Vermutung: Mangelndes Interesse...
Immer wieder mußte ich dort nachfragen, antreiben, was zu tun/schreiben oder gar falsch dargestellte Sachverhalte richtigstellen...
Niiieee wieder gehe ich mit sowas zu Fachanwaltsidioten...

Als ich das dann entnervt selber in die Hand nahm, mich selber schlau machte und selber die Vermieterin mehrfach anschrieb, war das Thema innerhalb von 4 Monaten durch...und sie verzichtete freiwillig auf über 700 Euro aus diesen Rechnungen...

Tja, so kanns auch gehen...:D

Gruß, Luckysun
 
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shimon

Vergiss es .. vergiss Anwälte

DU bist Laie , darfst Formfehler machen.. das ist okay..aber ein Anwalt nicht, nur die machen welche und damit kannste alles vergessen

ein mieter kündigte zog aus( hat Miete nicht bezahlt und noch NIE Nebenkosten in 2 Jahren !!!)... äähh... oder auch nicht: die Wohnung ist nicht geräumt... mittlerweile habe ich Urteil,.. vollstreckbare Ausführung,.. Räumung steht an
ein Chef von dem "ehemaligen" Mieter hat das gleiche Problem..ging zum Anwalt...tja... da ist noch nicht mal Klage eingereicht worden.. und er hat dieses Problem seit nem halben Jahr

direkt geht schneller als Rechtsanwalt... diese Option heb dir auf..
 
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