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solange du keine abrechnung hast - selbstverständlich.Zahlen werde ich bislang gar nichts als halt ganz normal meine bisherige Bruttomiete.
Ja, das Schreiben ist von meinen Vermietern (Privatpersonen). Ist unterschrieben und die Unterschrift ist identisch mit der des Mietvertrags.
seit wann mietest du - respektive wie lange gab es keine erhöhung?Sicher klingen 17 Euro NK monatlich mehr erstmal realistisch. Wenn ich jedoch bedenke, dass da nicht mal Heizung und Warmwasser mit drin sind... Die zahle ich extra, weils über Strom läuft.
kann auch zusätzlich auf eine indexsteigerung zurückzuführen sein.Die Erhöhung kann daher nur auf Hausmeister, Müllentsorgung, Wasser und Gemeinschaftsstrom etc laufen.
die hausverwaltung kümmert sich nicht um die mieter - ist nicht ihr job.Ja, es ist ein richtiges Mietshaus mit Hausverwaltung. Ach, die haben sich noch nie um was gekümmert. Deswegen wundert es mich auch nicht, dass die keine Ahnung haben.
Ja, damals bekam ich eine richtige Abrechnung. Die wird von der Hausverwaltung erstellt und an die Vermieter geschickt. Die müssten das dann eben an die Mieter weitergeben.
genau.Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Betriebskosten nach Abrechnung bei Erhöhung entsprechend neu festgelegt werden. Modernisierungsmaßnahmen gab's nicht.
wieso widerspruch?Nun, ich werde morgen in der Gemeinde erstmal sehen, was die mir sagen zum Mietspiegel und dann schreibe ich meinen Brief mit dem Widerspruch und der Anforderung einer Kopie der Abrechnung.
Ich wette, wenn Sie anstelle sich so viel damit zu beschäftigen, Überstunden gemacht hätten, wäre das Geld schon längst auf der Kante. Oder meinen Sie, daß wäre mit Sprit aufgegangen?
solange du keine abrechnung hast - selbstverständlich.
seit wann mietest du - respektive wie lange gab es keine erhöhung?
kann auch zusätzlich auf eine indexsteigerung zurückzuführen sein.
im allgemeinen werden mietzahlungen mit einer jährlichen indexanpassung an den verbraucherpreis gekoppelt.
muss aber im mietvertrag ausdrücklich drinstehen.
die hausverwaltung kümmert sich nicht um die mieter - ist nicht ihr job.
die abrechnung hat der vermieter an seinen mieter weiterzuleiten.
genau.
wieso widerspruch?
klare sache - verlange die abrechnung.
oder willst du die höhe der miete überhaupt beeinspruchen?
vielleicht hat dein vermieter ganz einfach übersehen, dass er dir eine abrechnung schicken muss.
wenn du in der wohnung bleiben willst, würde ich es erstmal mit einem feundlichen hinweis darauf versuchen, dass du die erhöhung nur nach prüfung der abrechnung akzeptieren kannst.
ah sorry - habe ich überlesen.Es geht nicht nur um die Erhöhung der Nebenkosten sondern zugleich eine Erhöhung der netto-Miete um 30% (siehe Eingangsthread).
ah sorry - habe ich überlesen.
liegt vielleicht dran, dass ich nur das österreichische mietrecht kenne.
hab' bei kappungsgrenze (gibt's bei uns nicht) nachgesen:
Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete
Bei der so genannten Teilinklusivmiete ist die Kappungsgrenze nicht auf die rechnerische Nettokaltmiete zu berechnen, sondern auf die Teilinklusivmiete. Mit Urteil vom 19.11.2003 - VIII ZR 160/03 bestätigte der Bundesgerichtshof damit die überwiegende Auffassung. Von einer Teilinklusivmiete spricht man, wenn ein Teil der Nebenkosten in der Miete enthalten ist.
Die Kappungsgrenze von 20 Prozent besagt, dass sich die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöhen darf. Insoweit macht es einen Unterschied, ob die Kappungsgrenze auf die rechnerische Nettokaltmiete (Teilinklusivmiete abzüglich der in der Miete enthaltenen Nebenkosten) berechnet wird oder aber auf die Teilinklusivmiete selbst. Nimmt man die Berechnung der Kappungsgrenze auf letztere vor, ist der Erhöhungsspielraum für den Vermieter größer.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kappungsgrenze.htm#ixzz2pAsgsr00
Jetzt schon Anwalt? Hmm... Ich hab dich eh genügend Zeit, bis es überhaupt gültig werden würde. Dann kann ich immer noch gucken. Denn jetzt schon den ganzen Stress antun ... Uff...
Aber kein Sorge, ich eine nicht untätig
Hab mir alle Gesetzesgrundlagen rausgesucht und ausgedrückt. Damit ich was in der Hand hab Donnerstag schick ich dann den Brief und gucke, welche Reaktion kommt. Danke!
Hallöchen zusammen,
ich wusste jetzt nicht, in welches UF ichs reinschreiben soll, deshalb setze ich es jetzt mal hier rein.
ich hoffe auf ein paar Ratschläge von euch.
Hab heute aus meinem Briefkasten ein Schreiben meiner Vermieter gezogen - und bin aus allen Wolken gefallen. Gehörige Nachzahlung der Nebenkosten, entsprechende zukünftige Anpassung sowie Mieterhöhung.
Da mir bei dem Betrag erstmal der Mund offen stehen blieb, hab ich im Internet die Gesetze durchwühlt und festgestellt, dass das ganze nicht rechtens und das Schreiben ohnehin ungültig ist. Zum einen habe ich bzgl. der Nachzahlung der Nebenkosten keine Abrechnung erhalten - wobei ich auf die Einsicht ein Recht habe. Zum anderen ist die Erhöhung über der Kappungsgrenze von 20% (nämlich 30% ) und im Schreiben wurde auch keine Begründung für die Erhöhung angegeben, was laut BGB aber Voraussetzung für die Gültigkeit ist (ich lebe in DE).
Eine Erhöhung trifft mich so oder so hart, weil ich ohnehin finanziell sehr eingeschränkt bin
Ich könnte jetzt auch einen auf A*schl*ch machen und einfach nichts sagen und die Frist verstreichen lassen bis ich ein neues gültiges Schreiben erhalte. Aber ich will sie nicht provozieren und das Verhältnis belasten. hab null Bock auf Streitigkeiten. ich akzeptiere natürlich die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen, aber eben nicht darüber hinaus.
Aber wie mach ich denen das jetzt klar?
Habe alle Gesetzesgrundlagen dazu gefunden, aber die kann ich denen ja nicht alle oberklug vor die Nase knallen, oder? Noch dazu sind meine Vermieter ältere Leute, die ich genau einmal gesehen habe - nämlich beim Einzug vor 4 Jahren. Aber von Telefongesprächen her weiß ich, dass die nicht unbedingt die schnellsten sind, was das Verstehen betrifft
So ein Scheiß... bei mir hörts auch nicht auf. erst frisst mir mein Auto die Kohle vom Konto und jetzt sowas... welcome 2014, du kannst mich jetzt schon kreuzweise
was würdet ihr an meiner Stelle jetzt machen?
ein anwalt formuliert besser und richtiger dein schriftlichen wiederpruch! du musst schriftlich wiedersprechen - ist natürlich deine entscheidung...
shimon
ein anwalt formuliert besser und richtiger dein schriftlichen wiederpruch! du musst schriftlich wiedersprechen - ist natürlich deine entscheidung...
shimon