Meinungs(äußerungs)freiheit

AnonFawkes

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ein erklärungsversuch: was ist die meinungsäußerungsfreiheit?

nun, im grunde bedeutet es, das wir alle das recht haben unsere meinung kund zu tun. in wort, schrift, bild und allen gängigen übertragungsmitteln, die uns zur verfügung stehen.

die vereinten nationen schreiben in artikel 19 (allgemeine erklärung der menschenrechte):

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

auch das deutsche grundgesetz spricht sich dafür aus (artikel 5, absatz 1, grundgesetz):

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.

das bundesverfassungsgericht hat 1958 im lüth-urteil klargestellt:

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.

nun spricht man von meinungsäußerungen, vergisst dabei aber zu erwähnen, das auch tatsachenbehauptungen teilweise durch das grundgesetz geschützt sind. tatsachenbehauptungen sind dann nicht durch das grundgesetz zur meinungsfreiheit geschützt, wenn sie unwahr sind. man muss aber auch tatsachenbehauptungen von meinungsäußerungen unterscheiden können. tatsachenbehauptungen kann man in der regel belegen/beweisen. eine meinung hingegen entzieht sich dem beweis und ist stattdessen durch werten und dafürhalten geprägt.

der meinungsäußerungsfreiheit sind bestimmte grenzen gesetzt (nicht abschließend):

- der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
- die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
- die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
- die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
- die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus*,
- der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
*ich zweifle diesen punkt stark an. denn er wird zunehmend missbraucht.

die diskussion ist eröffnet. bitte äußert euch. eure meinung interessiert mich.
 
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