Masern - Impfpflicht. Ab heute gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Masernimpfung

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SYS41952

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Masern-Impfpflicht gilt ab Heute​


Bislang galt für die Masern-Impfpflicht eine Übergangsfrist. Ab dem 31. Juli aber müssen Eltern die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder uneingeschränkt nachweisen können. Auch in anderen Bereichen gilt die Impfpflicht.


Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

 
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Ich bin Gott sei Dank noch pockengeimpft. Masernimpfung gab es schon in der Schule.
Ich würde auch die Pockenimpfung wieder einführen. Ich bin zwar alles was es gibt Corona geimpft, aber die Medien sind so schlecht geworden, dass man den Menschen da wirklich keine Impfpflicht zumuten kann.
Es soll aber auch eine Schizophrenie Impfung kommen, da bin ich dagegen. Das kann sich dann jeder mit 18 selbst aussuchen.
 

Masern-Impfpflicht gilt ab Heute​


Bislang galt für die Masern-Impfpflicht eine Übergangsfrist. Ab dem 31. Juli aber müssen Eltern die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder uneingeschränkt nachweisen können. Auch in anderen Bereichen gilt die Impfpflicht.




ich finde es richtig,
die Masern dürfen nicht wieder kommen .

und wenn eben Masernfälle steigen muss gehandelt werden,
zumindest gilt diese Pflicht in Deutschand,
zumal hier in einigen Schulformen Masernherde auftauchten und deswegen auch diese Pflicht eingeführt wurde um auch andere zu schützen.

ich glaube in Ö nicht, weiss hier aber nicht bescheid.
 
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