S
Schlangenstab
Guest
Nicht unbedingt..es gab ja Zeiten, wo das Sezieren von Leichen auch zu Studienzwecken verboten war...da hat sich so mancher Mediziner/ Medizinstudent als Leichendieb betätigt...eben um am toten Objekt zu üben, damit er lebenden Patienten helfen konnte.
Sage
Wer sich als nicht Rechtsmediziner an Leichen vergeht ist ein Leichenfrederer und macht sich strafbar, ... .
In welcher Zeit lebst Du? Ich lebe im jetzt und hier!
lg
Cyrill